Grundversorgung für Geflüchtete wird erhöht

Grundversorgung für Geflüchtete wird erhöht
Keine Länderbeteiligung bei Ankunftszentren nötig. Erhöhte Grundversorgung gilt rückwirkend ab 1. März.
 

Die Regierung hat nun die schon lange geplante Erhöhung der Kostensätze für die Flüchtlingsbetreuung fixiert. Demnach steigt der Tagsatz von 21 auf 25 Euro. Auch für privat Untergebrachte werden mehr Mittel aufgewendet. Zusätzlich bekennt sich der Bund zur kompletten Finanzierung der Ankunftszentren für Vertriebene aus der Ukraine. Hier wird eine Pauschale von 190 pro Flüchtling zur Verfügung gestellt.

Die Grundversorgung an sich wird weiter im Verhältnis 60 Prozent Bund, 40 Prozent Länder aufgeteilt, wobei nach einem Jahr der Bund die Kosten vollständig übernimmt. Bei jenen, die privat unterkommen, also keine staatliche Einrichtung in Anspruch nehmen, wird es 15 Euro mehr für die Unterbringung und 45 zusätzlich für die Verpflegung geben. Die Summe wächst in diesem Bereich somit von 365 auf 425 Euro an.

Wie Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) im Pressefoyer nach dem Ministerrat betonte, sei mit dem heutigen Beschluss Rechtssicherheit für alle Beteiligten gegeben. Die Bundesländer könnten damit die entsprechenden Auszahlungen tätigen. Der Mehrbetrag gilt rückwirkend mit 1. März.

"Nur ein erster Schritt"

Karner unterstrich, dass ein funktionierendes Grundversorgungsmodell wichtig sei. Es gelte klar Dinge auseinander zu halten. Einerseits gehe es um Unterstützung für Vertriebenen und Asyl für jene, die es brauchen, andererseits um irreguläre Migration, wo man feststellen müsse, dass die Schlepper-Mafia sehr intensiv unterwegs sei.

Aktuell befinden sich 85.000 Personen in der Grundversorgung, der größte Teil davon Vertriebene aus der Ukraine. Im Vorjahr betrugen die Kosten noch 227 Millionen. Für heuer wird bereits ein Anstieg auf etwa 450 Millionen erwartet.

Für die Caritas ist der heutige Ministerratsbeschluss nur ein erster Schritt, dem dringend weitere folgen müssten. Bund und Länder müssten ihre Entscheidungen beschleunigen. Viele Maßnahmen blieben weiter ungelöst, etwa der Zugang zur Familienbeihilfe, die lange angekündigte Regelung der Zuverdienstgrenze und Rechtssicherheit für Menschen mit erhöhtem Betreuungsbedarf wie Behinderte und unbegleitete Kinder.

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