Grüne: Verfassungsrichter sollen Nebenjobs offenlegen

APA9573222-2 - 25092012 - WIEN - ÖSTERREICH: ZU APA-TEXT II - Fototermin mit den Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofes am Dienstag, 25. September 2012, in Wien. Im Bild: (v.l.) Christoph Herbst, Georg Lienbacher, Michael Holoubek, Ingrid Siess-Scherz, Christoph Grabenwarter, Sieglinde Gahleitner, Brigitte Bierlein, VfGH-Präsident Gerhart Holzinger, Hans Georg Ruppe, Rudolf Müller, Eleonore Berchtold-Ostermann, Claudia Kahr, Johannes Schnizer und Helmut Hörtenhuber. APA-FOTO: HELMUT FOHRINGER
Die Grünen fordern mehr Transparenz bei den Nebentätigkeiten von heimischen Höchstrichtern.

Derzeit müssen österreichische Verfassungsrichter ihre Nebentätigkeiten nicht offenlegen. Geht es jedoch nach den Grünen, soll sich dies ändern. Mit einem Entschließungsantrag am Mittwoch im Nationalrat - er soll dem Verfassungsausschuss zugewiesen werden - will Verfassungssprecherin Daniela Musiol die Bundesregierung zu einer Regelung auffordern. Per Gesetz sollen die Verfassungsrichter zur Offenlegung und Veröffentlichung der Berufstätigkeiten verpflichtet werden.

Dass die heimischen Höchstrichter neben ihrem VfGH-Job auch noch anderen Tätigkeiten nachgehen dürfen, ist ein österreichisches Spezifikum. Zuletzt hat VfGH-Präsident Gerhart Holzinger dieses Systems im Verfassungsausschuss des Nationalrats verteidigt. Es sei ein unschätzbarer Vorteil, dass Vertreter aller wichtigen Rechtsberufe im VfGH vertreten seien, argumentierte er.

Grüne: Verfassungsrichter sollen Nebenjobs offenlegen
APA4672224 - 20072011 - WIEN - ÖSTERREICH: Nationalratsabgeordnete Daniela Musiol (GRÜNE) am Donnerstag, 16. Juni 2011, im Rahmen eines Fototermins mit der Austria Presse Agentur (APA) im Parlament in Wien. APA-FOTO: GEORG HOCHMUTH
Musiol will daran - auch mangels Unterstützung aus den anderen Fraktionen - auch gar nichts ändern, aber für klare Regeln bei der Offenlegung sorgen. Der VfGH sei eine wichtige parlamentarische Institution. "Er soll nicht in Anschein kommen, dass Menschen an Entscheidungen beteiligt sind, die da vielleicht Eigeninteressen einbringen", so ihre Bedenken. Derzeit liege es noch im Ermessen der einzelnen Richter, sich für befangen zu erklären, wenn etwa ihre eigene Kanzlei in einem Fall involviert sei, so Musiol.

Mehr Transparenz

Musiol schwebt eine Novelle des Verfassungsgerichtshofgesetzes vor, die zur Offenlegung und Veröffentlichung der Berufstätigkeiten verpflichtet. Auch Beteiligungen an Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzleien, leitende Positionen etwa in Aufsichtsräten aber auch Gutachten-Erstellungen, Publikationen und ehrenamtlichen Tätigkeiten sollen transparent werden.

Für den VfGH ist mehr Transparenz allerdings ohnehin schon beschlossene Sache, wie Sprecher Christian Neuwirth betonte. Noch in diesem Quartal sollen die Nebentätigkeiten gesammelt auf der VfGH-Website veröffentlicht werden, derzeit sei dies in Vorbereitung.

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