Grasser-Prozess unter Corona-Bedingungen

Grasser-Prozess unter Corona-Bedingungen
So wird der Monsterprozess wieder hochgefahren: Mit Fiebermessung, Plexiglas und Ein-Meter-Abstand zwischen Anwalt und Angeklagten im Gerichtssaal

Für Ex-Bundeskanzler Wolfgang Schüssel ist die überlange Verfahrensdauer im Grasser-Prozess „ein Justizskandal“. Mittlerweile sind die Angeklagten Karl-Heinz Grasser, Walter Meischberger und Peter Hochegger im elften Jahr der Buwog-Affäre. 2009 starteten die Ermittlungen. Fast drei Jahre bzw. 138 Verhandlungstage sitzen sie schon auf der Anklagebank. Und es werden noch mehr, viel mehr.

Durch die Covid-19-Krise hat sich die Urteilsverkündung nochmals verschoben. War das Urteil von Richterin Marion Hohenecker Anfang des Jahres für Ende April angekündigt worden, wird es jetzt wahrscheinlich erst im Spätherbst eines geben – wenn überhaupt.

Dazu kommt: Wenn ein Prozess zwei Monate unterbrochen wird, muss die Verhandlung eigentlich wiederholt werden. Dazu kommt es aber nicht, weil das Justizministerium die Fristen aufgrund der Pandemie aufgehoben hat.

Androsch als Zeuge

Dass sich der Prozess mittlerweile wie ein Kaugummi zieht (am

20. Februar war der bisher letzte von den insgesamt 138 Verhandlungstagen), schlägt sich auch negativ aufs Gemüt der insgesamt 14 Angeklagten – ganz abgesehen von den enormen Prozesskosten, die zu bewältigen sind. Irgendwann, so heißt es unisono von der Anklagebank, müsse man auch die Chance bekommen, ein neues Leben zu starten. Aber da werden die Angeklagten noch Geduld brauchen.

Zuerst hatte die Influenza den Prozess Anfang des Jahres für fast zwei Wochen unterbrochen, dann kam der Corona-Lockdown. Heute geht es im Großen Schwurgerichtssaal im Wiener Landesgericht wieder weiter. Ex-SPÖ-Finanzminister Hannes Androsch ist als Zeuge geladen. Erstaunlich, dass sich der über 80-jährige Industrielle nicht aus gesundheitlichen Gründen in der Corona-Krise entschuldigen lässt.

Hochfahren des Prozesses

Grasser-Prozess unter Corona-Bedingungen

Die Tür des Großen Schwurgerichtssaals öffnet sich wieder

Doch die gesundheitlichen Vorkehrungen sind aufgrund der Corona-Krise im Grasser-Prozess ohnehin enorm. Das Hochfahren des Grasser-Prozesses sieht konkret so aus:

Als im Dezember 2017 der Grasser-Prozess startete, wurdeder denkmalgeschützte Saal extra umgestaltet, damit die insgesamt 14 Angeklagten samt Verteidiger genügend Platz haben. Nun erfolgte neuerlich eine Umgestaltung. In den Saal kommen Angeklagte wie Gerichtskiebitze nur, wenn sie nicht mehr als 37,5 Körpertemperatur beim Eingang aufweisen. Die Anwälte und Angeklagten wurden vom Gericht ersucht, eine Mund-Nasen-Maske mitzubringen.

Es wurden Plexiglaswände aufgestellt. Im gesamten Saal mit den imposanten Marmorsäulen werden die Angeklagten samt ihren Verteidigern aufgeteilt. Die Journalisten werden auf die Besuchergalerie verbannt.

Grasser-Prozess unter Corona-Bedingungen

Ein-Meter-Sicherheitsabstand zwischen Anwalt Norbert Wess und Karl-Heinz Grasser muss es künftig geben

Kritik an Mindestabstand

Der Mindestabstand von einem Meter muss auch zwischen Angeklagtem und Verteidiger eingehalten werden, was das Recht auf Beratung und Kommunikation zwischen Anwalt und Angeklagten während des Prozesses schwierig macht, kritisieren die Juristen.

„Wir erachten diesen Umstand, dass Mindestabstand eingehalten wird, als massiv problematisch. Zum Beispiel könnte ich dann schon mit meinem Fragerecht gegenüber dem Zeugen an der Reihe sein, und der Mandant kann mir da nicht mehr vorab einen wichtigen Input geben“, erklärt Grasser-Anwalt Norbert Wess.

Damit steht fest, wenn der Grasser-Prozess heute nach drei Monate Pause wieder hochgefahren wird, gibt die neue Sitzordnung ordentlich Stoff für ein juristisches Scharmützel.

Ida Metzger

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