Zur Erinnerung: Die Immofinanz bot 2004 für die Privatisierung von 60.000 Bundeswohnungen 961 Millionen Euro. Nur um eine Million (!) mehr als der damalige Konkurrent – die CA-Immo. Die Bank Austria wiederum war Kernaktionärin der CA-Immo.
Warum veranlasst Richterin Hohenecker, obwohl die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft in der Causa Buwog fast acht Jahre ermittelte, einen so ungewöhnlichen Schritt? Man sollte meinen, dass sich sämtliche relevanten Unterlagen in der Affäre Grasser bereits im Akt befinden sollten.
Durch die Befragungen der Zeugen im Prozess hat sich ein neues Bild ergeben. Denn die Gretchenfrage im Grasser-Prozess lautet: Wusste nur der Ex-Finanzminister, wie hoch die Bietersumme der CA-Immo ist (die Anklageschrift basiert auf dieser Behauptung)? Oder war die Angebotshöhe einem Insider-Kreis in Wien bekannt? Also hätten auch andere Personen als Grasser den Geheimnisverrat von 960 Millionen an Walter Meischberger begehen können?
Nun tauchte ein Antrag an den Aufsichtsrat der CA-Immo zur Genehmigung des Erwerbs der Buwog auf. Diesem Papier aus dem Mai 2004 ist die Zahl von 960 Millionen Euro als maximales Gebot der CA-Immo zu entnehmen. Auch der frühere Vorstandsdirektor der CA Immo, Wolfhard Fromwald, hat zu Protokoll gegeben, dass sie – also die CA-Immo – das Angebot von 870 Millionen Euro von der Immofinanz nach der ersten verbindlichen Runde gekannt hatte. „Diese Aussage zeigt, dass die Bietersummen von Immofinanz und CA-Immo wechselseitig durchgesickert sind“, sagt Grasser-Verteidiger Norbert Wess.
Für den Grasser-Anwalt wird es „immer skurriler, zu behaupten, Grasser wäre der Einzige gewesen, der die 960 Millionen gekannt und diese dann zwischen 4. und 7. Juni 2004 an Meischberger weitergereicht hätte“.
Auch das Gericht möchte dieser Frage offenbar genauer auf den Grund gehen: Richterin Hohenecker hat nun sämtliche Kreditunterlagen und sämtliche Protokolle aus dem Jahre 2004 – erstmalig, denn die WKStA hat sich dafür nie interessiert – vom Vorstand und Aufsichtsrat der BA-CA angefordert.
Kritik von Grasser-Anwalt
„Das muss man sich einmal vorstellen. Die WKStA behauptet, der Geheimnisverrat kann denklogisch nur durch Grasser erfolgen, hat sich aber zu keiner Zeit angesehen, wo in welchen Gremien, seit wann und über welche Informationskanäle die 960 Millionen allenfalls schon bei der BA-CA sowie der CA Immo bekannt waren“, kritisiert Anwalt Wess.
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