Grasser-Prozess: "Nie Zweifel an Korrektheit"

Karl-Heinz Grasser mit Anwalt Ainedter.
Für Zeuge Michaelis war das Vorverkauffsrecht für Kärnten entscheidend. Er zeigt präzise Erinnerungen.

Am 87.Prozesstags beleuchtete der frühere ÖIAG-Chef Peter Michaelis als Zeuge die Rolle des Vorverkaufsrechts für Kärnten für die Villacher Wohnbaugesellschaft ESG. Dies war dafür ausschlaggebend, welcher der beiden Bieter den Zuschlag bei der Buwog-Privatisierung bekommt, gab Michaelis an. Er war auch Mitglied der Auswahlkommission beim Privatisierungsverfahren.Zu dieser Meinung kommt er laut Aussage einerseits durch seine eigenen Wahrnehmungen sowie durch verschiedene Unterlagen, die er danach durchgearbeitet habe. Darunter befanden sich unter anderem ein Sitzungsprotokoll und der Rechnungshofbericht zur Thematik. Der Zeuge zeigte mit unteschiedlichsten Unterlagen eine gute Vorbereitung und kann genaueste Angaben zu den Vorgängen vor 15 Jahren machen.

Rolle deutlich erkennbar

Spätestens bei der Sitzung der Vergabekommission vom 16. April 2004, Michaelis war selbst nicht anwesend, sei ganz klar geworden, "dass man sich bewusst war, dass ein Vorkaufsrecht des Landes Kärnten dazu führt, dass das Prozessownership vom Finanzministerium auf das Land Kärnten übergeht". Das Sitzungsprotokoll halte dies in aller Deutlichkeit fest, auch der Rechnungshofbericht 2005 gebe dies an, führte Michaelis weiter aus. Diese Erkentniss habe er allerdings erst im Nachhinein erlangt. Und auch die Ausschreibung müsse jedem klar gemacht haben, dass das Land Kärnten durch die Ausübung seines Vorverkaufrechts eine Entscheidung über den Zuschlag gefällt hat, präzisiert er im Zeugenstand weiter.

Selbstverwertung oder Übertragung

Karl-Heinz Grasser hatte aus der Sicht von Michaelis zwei Möglichkeiten: Die Buwog selbst verwerten, oder aber die Verwertung an die ÖIAG zu übertragen, wie im Privatisierungsgesetz 2003 vorgesehen. Offenbar sei dann aber ein Mittelweg gewählt worden, da die Privatisierung zwar selbst organisiert wurde, dann aber auch die Fachkentnisse der ÖIAG in Anspruch genommen wurden. Grundsätzlich war für den ehemaligen ÖIAG-Chef aber nie ein Grund gegeben, die Korrektheit des Verfahrens zu bezweifeln."Ich hatte nie Bedenken, dass da verfahrensmäßig etwas nicht seine Richtigkeit hatte", gab er diesbezüglich zu Protokoll.

Zweite Runde ökonomisch sinnvoll

Die zweite Bieterrunde in der Privatisierung der Buwog-Wohnungen soll aber nicht nur verfahrensmäßig, sondern auch wirtschaftlich das Optimum gewesen sein. Schon deshalb, weil den Bietern vorgeschrieben wurde, ihr Angebot im Gegenzug für eine frühere Verfügbarkeit um mindestens drei Prozent zu erhöhen, womit eventuell mehr Geld lukriert werden konnte. Dass in der zweiten Runde dann die Immofinanz mit 961 Mio. Euro genau eine Million Euro mehr bot als Konkurrent CA Immo sei aus seiner Sicht ein "lucky punch", also ein glücklicher Zufallstreffer.

Auswahlkommission" sei außedem wohl die falsche Bezeichnung für das Gremium. Der Name sei "eine sprachliche Unschärfe", sagte Michaelis am Donnerstag Richtiger hätte es wohl "Beratungskommission" heißen müssen.

Schon vor zwei Tagen hatte der frühere Budgetsektionschef im Finanzministerium, Gerhard Steger, gemeint, "ich hab von Anfang an den Eindruck gehabt, diese Kommission ist zum Krenreiben". Michaelis meinte, die Aufgabe sei gewesen, die Einhaltung von Formalvorschriften nach dem Vergaberecht und EU-Bestimmungen zur Vergabe zu sichern. Inhaltlich fiel ihm als Leistung die Empfehlung ein, die Wiener Wohnbaugesellschaft WBG extra zu verkaufen. Auch sei diskutiert worden, die Kärntner Wohnbaugesellschaft ESG aus dem Privatisierungsprozess auszugliedern und sie extra zu verkaufen, was aber nicht geschah, da man Sorge hatte, auf der ESG sitzen zu bleiben.

Wenig Bedeutung misst Michaelis der in der Vorbereitung der Privatisierung fixierten Klausel bei, wonach es eine zweite Bieterrunde geben solle, wenn die Angebote der ersten Runde "nicht weit auseinanderliegen". Da aber einer der beiden Bieter schriftlich festgehalten hatte, dass sein Angebot wegen Unsicherheit bei der Übergabe der Wohnungen um 60 Mio. Euro reduziert wurde, sei eine zweite Runde geboten gewesen, um eine deutliche Erhöhung des Angebots zu erreichen.

960 gegen 961 Millionen

In der ersten Runde am 4. Juni hatte ein Konsortium rund um die Immofinanz 923 Mio. Euro geboten, ein Konsortium rund um die CA Immo nur 837 Mio. Euro. Dann verhielt es sich so, dass die Immofinanz ihr Angebot etwa um die geforderten drei Prozent auf 960 Mio. Euro erhöhte, die CA Immo hingegen 124 Mio. Euro (15 Prozent) drauflegte und 961 Mio. Euro bot - und damit den Zuschlag bekam. Dazwischen lag ein Tipp der Berater Walter Meischberger bzw. Peter Hochegger, die CA Immo müsse mindestens 960 Mio. Euro bieten, um den Zuschlag zu erhalten - dafür erhielt er 1 Prozent des Kaufpreises Provision. Wie dieser Wink zustande kam, ist Hauptgegenstand des Verfahrens.

 

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