Grasser-Prozess: "Mich hat es vom Hocker gehauen"

Grasser-Prozess: "Mich hat es vom Hocker gehauen"
Zeuge: War über Buwog-Zusammenhang bei Hypo-Konten überrascht. Bei "Karin"-Konto kein Bankfehler.

Im Grasser-Prozess ist Mittwochnachmittag ein früherer Direktor der Hypo Investment Bank Liechtenstein (HIB) per Videokonferenz aus Vaduz befragt worden. Zeuge Gerhard L. schilderte, wie der nunmehr Zweitangeklagte Walter Meischberger bei einer Besprechung in der Bank in Vaduz eröffnet habe, dass das Geld auf seinen Konten aus der Buwog-Provision stammte. "Da hat es mich vom Hocker gehauen."

GRASSER-PROZESS: MEISCHBERGER

Denn ursprünglich hatte Meischberger der Bank gegenüber angegeben, dass das Geld auf seinen Konten aus Immobiliengeschäften in Osteuropa stammte. Im Oktober 2009 habe Meischberger dann der Bank erklärt, dass die Millionen aus einer Provision bei einer Wohnungsprivatisierung in Österreich kamen. "Wenn wir das gewusst hätten, hätten wir diese Geschäftsverbindung wahrscheinlich nicht gemacht", so der Zeuge. Im Herbst 2009 war in den Medien erstmals über die bis dahin geheimgehaltene Buwog-Provision berichtet worden.

Die zweite überraschende Mitteilung von Meischberger an die HIB: Das Pseudonym-Konto "Karin", bei dem der Makler Ernst Karl Plech als Kontoinhaber eingetragen war, würde eigentlich ihm gehören. Plech halte für ihn eine "verdeckte Treuhand" und habe mit seinem Geld in Immobilien, etwa in Australien investiert. Meischberger habe auf seinem Handy ein Foto einer Liegenschaft in Australien gezeigt. Das sei natürlich kein Beweis, so ein Foto könne man sich aus dem Internet herunterladen, so der Zeuge.

Für die Bank sei das Pseudonym-Konto "Karin" immer das Konto von Plech gewesen, denn dieser war auch als Kontoinhaber eingetragen, so der Zeuge. Wenn Meischberger, wie er dann behauptete, immer schon Inhaber des Kontos gewesen wäre, "dann müsste er auch fünf Unterschriften gefälscht haben", sagte L. Die Bank habe jedenfalls keinen Fehler gemacht, betonte er. Die Bank habe sich an die Unterlagen gehalten.

Als der - nunmehr mitangeklagte - Rechtsanwalt Gerald Toifl in einem Brief an die HIB von einem "Fehler der Bank" sprach, habe man nicht darauf reagiert. "Meines Erachtens ist kein Fehler passiert, wenn das hier behauptet wird, ist das eine Behauptung." Meischberger habe eine rückwirkende Änderung des Kontoinhabers gefordert, das könne aber die Bank gar nicht machen. Stattdessen sei der Wirtschaftlich Berechtigte geändert worden, als Plech die Angaben von Meischberger bestätigte.

Der Anwalt des Hauptangeklagten Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, Manfred Ainedter, fragte dann zum Konto "400.815" bei der HIB, auf das Meischberger als Kontoinhaber eingetragen ist, auf das aber laut Anklage Grassers Teil der Buwog-Provision floss. Mit diesem Konto habe es keine Probleme gegeben, aus Sicht der Bank sei es immer Meischbergers Konto gewesen, Grasser sei im Zusammenhang mit diesem Konto gar nicht aufgetaucht, so der Zeuge.

Der Verteidiger von Meischberger, Jörg Zarbl, hakte dann noch zum Pseudonym-Konto "Karin" nach. Meischberger gibt an, er sei bei der Kontogründung dabei gewesen und habe eigenhändig das Wort "KARIN" in Blockbuchstaben am Formular eingetragen. Der Bankdirektor meinte dazu, ein Kunde könne sich mit dem Pseudonym identifizieren, der Bankberater müsse den Kunden aber noch zusätzlich erkennen - entweder an der Stimme am Telefon oder weil er vor ihm stehe. Das Pseudonym trage üblicherweise der Kontoinhaber am Formular ein, es könne aber auch der Bankberater eintragen. "Wir sind keine Graphologen", es sei vorteilhaft, wenn der Schriftzug beim Verfügen über das Konto dem am Formular ähnle, Voraussetzung sei das aber nicht.

Der dritte und letzte Zeuge des heutigen Tages war ein Cousin des angeklagten Schweizer Vermögensberaters Norbert Wicki. Er nutzte sein Aussageverweigerungsrecht als Verwandter nicht und wurde zur Erbschaft seiner und Wickis im Jahr 2007 verstorbenen Großmutter befragt. Sie sei seines Wissens nach nicht vermögend gewesen, habe in einer kleinen Wohnung gelebt und ein Bahnhofsrestaurant betrieben. Wicki hatte bei der Mandarin-Kontoeröffnung bei der Raiffeisenbank Liechtenstein angegeben, dass die Offshore-Gesellschaft Mandarin seiner Mutter gehöre, die eine große Erbschaft seiner Großmutter erwarte, 500.000 Euro mindestens. Laut Verlassenschaftsakt machte der Nachlass 34.000 Euro aus, der auf vier Geschwister aufgeteilt wurde, so die Richterin.

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