Gleichbehandlungsbericht: 42,5 Prozent Mitarbeiterinnen im Bund
Langsam und marginal steigt der Frauenanteil im Bundesdienst, wie aus dem aktuell vorliegenden Gleichbehandlungsbericht hervorgeht, der alle zwei Jahre publiziert wird.
Im Jahr 2017 waren 42,1 Prozent der Beschäftigten des Bundes weiblich, zwei Jahre später waren es 42,5 Prozent. Verhältnismäßig höher ist die Quote im Krankenpflegedienst mit 65,5 Prozent und in Lehrberufen mit 60,1 Prozent. In der Justiz ist der Frauenanteil mit 54,4 Prozent Richterinnen und Staatsanwältinnen sowie 53 Prozent im Verwaltungsdienst Tätigen ebenfalls vergleichsweise höher.
"Es freut mich, als Minister für den öffentlichen Dienst gewissermaßen eine doppelte Verantwortung zu haben", sagt Vizekanzler Werner Kogler von den Grünen. "Einerseits in Bezug auf die Förderung der Geschlechtergleichstellung im Bereich des öffentlichen Dienstes, andererseits im Rahmen der gesamtgesellschaftlichen Vorbildwirkung des Bundes. Hier hat der öffentliche Dienst den Anspruch, Vorreiter zu sein in Richtung Geschlechtergleichstellung."
Frauenministerin Susanne Raab verweist bei der Präsentation des 380 Seiten umfassenden Berichts auf männerdominierte Berufsgruppen, in denen der Frauenanteil traditionell sehr niedrig war. "In der Exekutive, wo der Frauenanteil im Jahr 1995 noch bei 3,9 Prozent lag, stehen wir heute bei 18,5 Prozent." Die Bundesregierung wolle Frauen "bei der Polizei explizit fördern".
Im Gleichbehandlungsbericht ebenfalls enthalten sind die Tätigkeiten der Bundes-Gleichbehandlungskommission, die zu Raab ressortiert (die Kommission widmet sich Fragen der Gleichbehandlung von Frauen und Männern, der Frauenförderung und der Gleichbehandlung ungeachtet der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung im Bundesdienst).
Die Anträge stiegen (in den Jahren 2018 und 2019) von 93 auf 144. Das zeige, so Ministerin Raab, "dass die Gleichbehandlungskommission immer bekannter wird und Bedienstete sich auch vermehrt trauen, eine etwaige Diskriminierung aufzuzeigen".
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