"Gift", nicht "Medikament": Kirche will Sterbe-Pille beim Namen nennen

"Gift", nicht "Medikament": Kirche will Sterbe-Pille beim Namen nennen
Der Generalsekretär der Bischofskonferenz, Peter Schipka, nennt Forderungen für das demnächst vorliegende Sterbehilfegesetz.

Die katholische Kirche drängt weiter auf eine restriktive Regelung der Sterbehilfe. Der Generalsekretär der Bischofskonferenz, Peter Schipka, sagt laut „Kathpress“, zumindest bei der aktiven Sterbehilfe wie auch bei der Verleitung zum Suizid wäre eine verfassungsrechtliche Absicherung des Verbots sinnvoll und notwendig.

Eine Mitwirkung am Suizid solle grundsätzlich strafbar bleiben und nur für klar definierte Ausnahmen zugelassen werden, „um nicht den Eindruck zu erwecken, Suizid wäre grundsätzlich in Ordnung.“ Die Willensfreiheit eines Suizidwilligen solle nicht von einer Ethikkommission, sondern durch Experten-Einzelgutachten festgestellt werden.

Hilfe bei Freitod soll unentgeltlich sein

Zudem forderte Schipka, dass Assistenz unentgeltlich sein müsse und „weder ein Geschäft noch ärztliche Handlung“ sein dürfe. Auch eine statistische Erfassung von assistierten Suiziden sei von der Sache her geboten.
Fraglich ist für den Generalsekretär der Verweis auf ein Sterben in „Würde“. Man könne nicht zwischen „unwürdigem und würdigem Suizid“ unterscheiden, weil jeder Selbstmord im Grunde eine Tragödie darstelle. Statt dem beschönigenden Ausdruck von „Sterbehilfe“ sollte klarer benannt werden, dass es um Assistenz zur Selbsttötung gehe. Auch sollte das todbringende Präparat korrekter als „Gift“ statt als „Medikament“ benannt werden, plädierte Schipka.

In der Schweiz wird das Präparat Pentobarbital verwendet, in Österreich ist es noch nicht zugelassen.

Zeit drängt

Wie der KURIER berichtete, ist die Regierung zeitlich unter Druck, eine Regelung für die Sterbehilfe zu treffen. Der Verfassungsgerichtshof hat das Verbot von Sterbehilfe aufgehoben und eine Frist bis Jahresende gesetzt. Wenn die Regierung kein Gesetz vorlegt, tritt die heikle Materie ungeregelt in Kraft. Zuletzt haben Türkis und Grün versichert, dass sie bis spätestens Mitte Oktober einen Entwurf zustandebringen werden.

Zwei zentrale Punkte sind noch offen: Wer überhaupt 'Sterbehilfe in anspruch nehmen darf. Und wer beim Freitod helfen darf.

Fix ist unter anderem, dass Ärzte nicht dazu gewungen werden dürfen, beim Suizid zu helfen, und dass Sterbehilfe-Vereine keine Werbung machen dürfen.

 

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