Strengere Regeln für 15.000 Psychologen

Strengere Regeln für 15.000 Psychologen
Neuerung: Nach 23 Jahren gibt es ein neues Gesetz. Das Ziel: Mehr Qualität in der Behandlung.

Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt, haben SPÖ und ÖVP eine gesundheitspolitische Maßnahme beschlossen, die es so seit Jahren nicht gegeben hat: Montagabend wurde das neue „Psychologengesetz“ in Begutachtung geschickt, und die darin enthaltenen Änderungen sind derart umfassend, dass das Gesetz nicht bloß novelliert, sondern völlig neu geschrieben wurde – zum ersten Mal seit 1990.

Was wird sich für die Bürger ändern? „Das Gesetz legt die Anforderungen an die Ausbildung und die Berufsausübung klar fest und schafft damit mehr Sicherheit für die Patienten“, sagt Gesundheitsminister Alois Stöger zum KURIER.

Das sieht auch Erwin Rasinger, Arzt und Gesundheitssprecher der ÖVP, so: „Wir haben in diesem Bereich bislang unter einem gewissen ,Wildwuchs‘ gelitten.“

Rasinger würde das so nie sagen, aber: Ausbildung und Qualifikation der mehr als 15.000 in Österreich registrierten Psychologen sind offenbar durchaus unterschiedlich. Am deutlichsten wird das laut Rasinger bei den Kinderpsychologen: „Salopp gesagt konnte sich bislang jeder Psychologe mit dem Berufstitel schmücken – egal ob er oder sie Praxis in dem sensiblen Berufsfeld hat.“

Einheitliche Ausbildung

Mit dem neuen Gesetz wird sich das ändern: Es bringt eine österreichweit einheitliche Ausbildung (Master) samt kommissioneller Prüfung – und damit einheitliche (und höhere) Qualitätsstandards. Rasinger: „Es wird künftig nicht so sein, dass jemand, der seine Praxisstunden beispielsweise in der Studenten-Beratung gesammelt hat, anschließend gleich als klinischer Psychologe arbeiten kann.“

Tatsächlich soll künftig eine scharfe Trennung zwischen der Berufsgruppe der „Gesundheitspsychologen“ und jener der „klinischen Psychologen“ gezogen werden. Während Gesundheitspsychologen ihren Schwerpunkt in der Beratung und Prävention setzen, sind klinische Psychologen für psychische Störungen, Extremsituationen und Krisen zuständig.

Zum Schutz der Patienten sieht der Entwurf für die Psychologen auch strengere Aufklärungs- und Dokumentationspflichten sowie eine verpflichtende Berufshaftpflichtversicherung vor.

Wer ohne die entsprechende Qualifikation behauptet Psychologe zu sein, macht sich künftig zudem strafbar. Das neue Gesetz sieht Pönalen von bis zu 15.000 Euro vor.

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