Gesetzesentwurf zur Impfpflicht muss wohl im Advent vorliegen
Der Gesetzesentwurf für die ab Februar 2022 vorgesehene Corona-Impfpflicht muss wohl bald, nämlich Anfang Dezember, vorliegen, sofern man eine angemessene Begutachtungsdauer von rund sechs Wochen gewährleisten will. Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) erklärte erst am Sonntag, es müsse eine "anständige Begutachtung" gemacht werden. Am Montag hieß es aus seinem Büro auf APA-Anfrage, der Arbeitsprozess sei nun gestartet, Details werden folgen.
Soll der reguläre Gesetzwerdungsprozess eingehalten und die vom Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt immer wieder eingemahnte rund sechswöchige Begutachtungsfrist ermöglicht werden, dann müsste der Entwurf wohl rund um den 6. Dezember als Regierungsvorlage vom Ministerrat beschlossen und in Begutachtung geschickt werden.
Im Dezember-Plenum des Nationalrates (15./16. Dezember) könnte noch während der Begutachtungsphase (in "erster Lesung") eine sogenannte "Trägerrakete" für das Gesetz eingebracht und dem zuständigen Ausschuss zugewiesen werden - damit im Jänner-Plenum das Vorhaben beschlossen werden kann. Im Ausschuss könnte die Impfpflicht-Regelung nach Abschluss der Begutachtung per Abänderungsantrag an die "Trägerrakete" gehängt werden - und das Gesetz dann im Nationalratsplenum vom 20./21. Jänner debattiert und beschlossen werden.
Danach muss noch der Bundesrat das Vorhaben absegnen, dazu bräuchte es - soll die Impfpflicht mit 1. Februar in Kraft treten - allerdings eine Sondersitzung der Länderkammer. Denn deren nächste reguläre Sitzung ist nach dem Jänner-Nationalratsplenum erst am 3. Februar angesetzt. Nach dem Bundesrats-Beschluss muss das Gesetz noch von Bundespräsident Alexander Van der Bellen unterschrieben und dann kundgemacht werden.
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