Gesetz gegen Hass im Netz größtenteils unwirksam, weil EU-rechtswidrig

PK GESETZESPAKET "HASS IM NETZ":  ZADIC / EDTSTADLER
Für Plattformen gelten die Regeln des Firmensitzes, daher müssen sich Facebook & Co nicht an österreichische Regeln halten.

Am 3. Dezember noch hatte es geheißen, es gebe keine wesentlichen Einwände der EU gegen das österreichische Gesetz gegen Hass im Netz.

Nun kam aber machte die EU-Kommission eine "Bemerkung" im Rahmen des Notifizierungsverfahrens, über die der ORF und der Standard berichten. Demnach wird das österreichische Gesetz gegen Hass im Netz über weite Strecken wirkungslos bleiben. Laut EU-Recht gilt für Diensteanbieter im Netz das Recht jenes Landes, in dem sie ihren Sitz haben. Österreich kann also zwar strengere Regeln erlassen, sie gelten aber nicht für Firmen ohne Sitz hierzulande.

Damit ist der Passus, der Facebook und Twitter verpflichtet, rechtswidrige Inhalte binnen 24 Stunden zu löschen, unwirksam. Das Gesetz gilt daher nur für Unternehmen in Österreich, was wiederum den Gleichheitsgrundsatz verletzen könnte, schreibt der Standard.

Die EU will ihrerseits ähnliche Bestimmungen wie die österreichischen erlassen. Bis dahin will Europaministerin Karoline Edtstadler mit dem österreichischen Gesetz "voran gehen".

Das Gesetz gegen Hass im Netz ist ein Gemeinschaftswerk der Ministerinnen Edtstadler (ÖVP) und Alma Zadic (Grüne).

Kommentare