Hickhack um Gehaltstransparenz: Scharfe WKÖ-Kritik an SPÖ-Ministerin
SPÖ-Ministerin Korinna Schumann.
Zusammenfassung
- Arbeitsministerin Schumann hat einen Entwurf zur Umsetzung der EU-Lohntransparenzrichtlinie vorgelegt, eine Einigung mit den Sozialpartnern gab es nicht.
- Der Entwurf sieht Einkommensberichte ab 100 Mitarbeitern, individuelles Auskunftsrecht und Gehaltsangaben in Stellenausschreibungen vor; Kollektivverträge werden berücksichtigt.
- Die Umsetzung stößt auf Widerstand von Wirtschaftsvertretern und Koalitionspartnern, während SPÖ, Grüne und Gewerkschaften auf eine rasche Umsetzung drängen.
Arbeitsministerin Korinna Schumann (SPÖ) hat am Samstag einen Entwurf zur Umsetzung der EU-Lohntransparenzrichtlinie in die politische Koordinierung der Regierung geschickt. Die Einigung mit den Sozialpartnern im Vorfeld kam nicht zustande. Die zahlreichen Gespräche seien aber in den Entwurf eingeflossen, dieser sei also nicht provokant, hieß es aus dem Arbeitsministerium. Eigentlich sollte die Richtlinie schon mit dem heutigen Sonntag umgesetzt werden.
Scharfe Kritik an der Vorgehensweise kam von der Wirtschaftskammer (WKÖ). Deren Generalsekretär Jochen Danninger stößt sich daran, dass der Entwurf ohne Einigung der Sozialpartner in die Koordinierung geschickt wurde. "Die EU-Lohntransparenz-Richtlinie droht zum nächsten Bürokratiemonster zu werden und damit dem Standort Österreich zu schaden", so Danninger. Daher wäre es "umso wichtiger" gewesen, eine sinnvolle Lösung zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern auszuverhandeln, argumentierte der WKÖ-Generalsekretär, der "null Verständnis" für Schumanns Vorgehensweise hat. Damit setzt man sich über die Anliegen der Sozialpartner hinweg und ignoriert die massiven Bedenken der heimischen Unternehmerinnen und Unternehmer, so Danninger.
Schumanns Ressort hatte zuvor betont, dass etwa beim Thema Einkommensberichte es einen Kompromiss mit den Sozialpartnern gegeben habe. Diese sollen Unternehmen erst ab 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorlegen müssen, wie es die Richtlinie als Mindestanforderung vorgibt. Bei 100 bis 249 Arbeitnehmern soll das alle drei Jahre notwendig sein, ab 250 Arbeitnehmern jährlich. Der Inhalt der derzeitigen Einkommensberichte bleibe bestehen. Angegeben werden müssen die Anzahl an Männern und Frauen je Arbeitnehmergruppe und das Durchschnittsentgelt von Männern und Frauen in den jeweiligen Gruppen im Kalenderjahr.
Kollektivverträge berücksichtigt
Ebenso vorgesehen ist ein individuelles Auskunftsrecht über die individuelle Entgelthöhe sowie das Durchschnittsentgelt der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten. In Stellenausschreibungen - bzw. vor dem Einstellungsgespräch bei Initiativbewerbungen - muss das Einstiegsgehalt oder dessen Spanne bekanntgegeben werden, damit sich Bewerberinnen und Bewerber auf die Gehaltsverhandlung vorbereiten können. Verbote, über das eigene Gehalt zu reden, werden unwirksam.
Betriebe, die bereits nach Kollektivvertrag entlohnen, müssen keine eigene Vergütungsstruktur entwickeln, sondern können das Entgeltsystem des Kollektivvertrags verwenden. Erleichtert werden soll der Zugang zu Verfahren. Bei Diskriminierung hätten bisher nämlich oft die Beweismittel gefehlt, um Entgeltdifferenz einklagen zu können. Sanktionen, die die Richtlinie vorgibt, soll es in Form von Verwaltungsstrafen geben. Diese sollen aber erst in einem Jahr in Kraft treten, damit sich Unternehmen vorbereiten können.
Viel Gegenwind
Die Lohntransparenzrichtlinie hat das Ziel, den Gender Pay Gap zu verringern. Die Umsetzung stieß in den letzten Wochen aber auf Gegenwind, auch innerhalb der Koalition. Während SPÖ, Grüne, Gewerkschaftsbund und Arbeiterkammer auf eine schnelle Umsetzung der Richtlinie drängen, haben Wirtschaftsvertreter Bedenken. Wirtschaftskammer, Industriellenvereinigung und ÖVP-Wirtschaftsbund befürchten zusätzliche Bürokratie und Kosten. Auch die NEOS hatten zuletzt gefordert, die Richtlinie zu überarbeiten. Eine Umsetzung in letzter Minute im Schnellverfahren wäre ein "Pfusch mit Ansage", so Wirtschaftssprecher Markus Hofer.
Das Arbeitsministerium hatte daraufhin betont, dass man schon seit mehr als zwei Jahren verhandle. Die vollständige Umsetzung der Richtlinie findet sich zudem im schwarz-rot-pinken Regierungsprogramm. Auch Ängste vor mehr Bürokratie will das Ressort entkräften. Bereits jetzt müssten Unternehmen ab 150 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern schließlich Einkommensberichte erstellen. Kleinbetriebe seien von der Berichtspflicht ausgenommen. Die verlangten Daten würden große moderne Unternehmen für ihre Personalsteuerung außerdem sowieso schon besitzen.
Zuspruch von AK und ÖGB
Zuspruch kam am Sonntag von Arbeiterkammer und ÖGB. AK-Präsidentin Renate Anderl freute sich, "dass in Sachen Lohntransparenz nun endlich etwas weitergeht". Die Frauen in Österreich würden nun "wirklich lange genug auf eine faire und gerechte Bezahlung ihrer Arbeit" warten. Begrüßt wurde "dieser wichtige Schritt" auch von ÖGB-Bundesfrauensekretärin Dorottya Kickinger: "Jetzt kann auf politischer Ebene verhandelt werden. Wir erhoffen uns eine rasche Einigung, damit endlich an der Umsetzung in den Betrieben gearbeitet werden kann."
Auch Frauenministerin Eva-Maria Holzleitner (SPÖ) unterstützt freilich den Schritt von ihrer Parteikollegin Schumann und verwies auf das Regierungsprogramm. Was dort vereinbart worden sei, soll nun Realität werden. "Das ist eine gute Nachricht für unzählige Frauen in diesem Land. Es geht um Planungssicherheit für Unternehmen und Beschäftigte", so Holzleitner.
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