Erste Klage im Gastpatienten-Streit: Jetzt fliegen zwischen Wien und NÖ die Fetzen
Der Streit um Gastpatienten zwischen Wien und Niederösterreich ist am Wochenende eskaliert, nachdem bekannt wurde, dass nun die erste Klage vorliegt.
Geklagt hatte ein Mann aus Mistelbach im Waldviertel, der in einem Spital in Wien-Hietzing von der Warteliste genommen worden war, weil er Niederösterreicher ist. Die Landesregierung unterstützt ihn dabei.
Am Sonntag heißt es aus dem Büro von Stadtrat Peter Hacker (SPÖ): Man stehe Klagen grundsätzlich gelassen gegenüber, sei man doch überzeugt, dass der Wiener Standpunkt der richtige sei.
Konkret wurde im regionalen Strukturplan für Gesundheit im Vorjahr festgelegt, dass die Quote für Gastpatienten in den Wiener Spitälern auf das österreichweite Durchschnittsniveau gesenkt werden müsse - und die liegt bei rund 10 Prozent. Aktuell stehe man bei 19 Prozent, was laut Hacker-Büro zu einem Kapazitäts- und Finanzierungsproblem geführt habe. Die Versorgung der Gastpatienten in den Wiener Fondsspitälern würde ein Defizit in Höhe von rund 610 Millionen Euro verursachen.
Im Orthopädischen Spital Speising in Wien-Hietzing (das ist jenes Spital, in dem der Hüft-OP-Patient versucht hätte, einen Termin zu bekommen) lag der Gastpatientenanteil laut Daten vom Oktober bei rund 32 Prozent, heißt es aus dem Büro des Stadtrats.
In der Klage, die beim Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien eingereicht wurde, fordert der Patient nun Schadenersatz in Höhe von 17.370 Euro sowie eine Haftung des Spitalsbetreibers, sollte die Verschiebung des medizinischen Eingriffs gesundheitliche Schäden zur Folge haben. Zudem wird angeregt, den betreffenden Paragrafen des Wiener Krankenanstaltengesetzes vom Verfassungsgerichtshof prüfen zu lassen.
Unterstützt wird Betroffene von der nö. Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP): Sie kritisiert die Abweisung des Patienten scharf und fordert die Wiener Stadtregierung auf, "wieder auf einen gemeinsamen Weg in ganz Österreich zurückzukehren".
"Das Problem Wien aufzubürden, ist kühn"
Wiens Stadtrat Hacker betont auf KURIER-Anfrage: "Meine Tür ist immer offen für Gespräche." Er verweist auf den Vorschlag, den Bürgermeister Michael Ludwig unlängst gemacht hat: Demnach sollen in Österreich vier Gesundheitsregionen gebildet werden, in denen die Versorgung in Spitälern und im niedergelassenen Bereich gemeinsam geplant und finanziert werden. Wien, Niederösterreich und das Nordburgenland würden eine Region bilden.
"Wir können den gemeinsamen Weg sofort beschreiten, dann würden in Wien auch Patienten aus Niederösterreich behandelt", sagt Hacker. "Aber der Weg kann nicht so aussehen, dass niederösterreichische Patienten in Wien behandelt werden und der Wiener Steuerzahler das bezahlt."
Der Stadtrat merkt in Hinblick auf den aktuellen Fall an, dass es in Niederösterreich "offensichtlich ein Problem mit der Patientensteuerung" gebe, wenn der Mann darauf angewiesen war, in Wien behandelt zu werden und erst jetzt einen Termin in Tulln bekommen hat, wie aus der Berichterstattung zum Fall hervorgeht.
"Jetzt das Problem mit der Versorgung Wien aufzubürden, ist kühn", sagt Hacker in Richtung der Landeshauptfrau.
Immerhin lebe der Mann in Mistelbach im Weinviertel, dort gibt es ein Landeskrankenhaus mit orthopädischem Schwerpunkt. Jeweils weniger als eine Autostunde entfernt sind drei weitere niederösterreichische Spitäler (Korneuburg, Baden-Mödling, Tulln), in denen Hüften operiert werden.
Das lässt man in Niederösterreich nicht auf sich sitzen: Am Sonntagabend meldet sich der für die Landeskliniken zuständige Landesrat Anton Kasser (ÖVP) beim KURIER. „Es geht hier um die Einhaltung klarer und gemeinsam vereinbarter Regeln. Mit Patientensteuerung hat diese Diskussion nichts zu tun.“
Niederösterreich übernehme „laufend“ Patienten, die aufgrund eines „einseitigen Abweichens von bestehenden Vereinbarungen“ nicht in Wien versorgt würden. Es sei „selbstverständlich zu akzeptieren“, wenn sich Menschen – etwa aufgrund ihres Arbeitsplatzes – für eine Wiener Klinik entscheiden. „Denn genau das ist vertraglich praktiziert.“
Verfassungswidrig?
Mehrere Juristen haben im Gastpatienten-Streit bereits ihre Einschätzung abgegeben. Auf Basis dessen geht Kasser davon aus, „dass die Klage positiv ausgehen wird“.
So erklärte etwa der bekannte Verfassungs- und Verwaltungsjurist Peter Bußjäger im KURIER-Gespräch, dass er der Klage „durchaus Chancen“ einräume, da in Österreich das Prinzip der „freien Arztwahl“ gelte. Dem stehe das Wiener Krankenanstaltengesetz mit seiner einschränkenden Regelung gegenüber – wodurch diese verfassungswidrig sein könnte, sagte Bußjäger.
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