Fußi schlägt zurück und legt Beschwerde gegen Nehammer ein

Fußi schlägt zurück und legt Beschwerde gegen Nehammer ein
Nachdem das Innenministerium deutlich kommuniziert hatte, eine Klage gegen den Aktivisten zu prüfen, greift auch Fußi nun zu rechtlichen Schritten.

Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) gegen Politaktivist Rudolf Fußi: Das Duell geht in die nächste Runde. Das Innenministerium (BMI) hatte die Staatsanwaltschaft auf Fußi angesetzt, nachdem dieser in einem Tweet die geistigen Fähigkeiten von Wiener Polizisten mit jener von Polizeihunden gleichgesetzt hatte. Angeblich durch einen unglücklichen Zufall wurde die Prüfung einer Klage gegen Fußi hernach noch auf der Website des Innenministeriums veröffentlicht - und zwar äußerst prominent. Auch eine OTS-Aussendung setzte das BMI in diesem spezifischen Fall ab.

Fußi bekam daraufhin breite Unterstützung seiner Twitter-Follower. Auch Neos-Abgeordnete Stephanie Krisper hinterfragte, ob das Innenministerium nichts besseres zu tun habe, als "BürgerInnen einzuschüchtern". Andere User sprachen von einem "Pranger" und "Fahndungsaufruf". Fußi identifizierte in der ZiB Nacht eine demokratiepolitisch bedenklichen Entwicklung: "Heute passiert es mir, morgen kann es normale Bürger (...) treffen." Für den "depperten Tweet" gegen die Polizei habe er sich eh entschuldigt. Und: Er werde jetzt Geld sammeln, falls andere Bürger verklagt werden und lasse die Möglichkeit auf Gegenklage prüfen.

"Keine Rechtfertigung für Veröffentlichungen"

Gesagt, getan: Fußi geht laut dem Standard, dem eine entsprechende Beschwerde vorliegt, nun rechtlich gegen Nehammer und das Innenministerium vor. Er macht demnach laut seiner Anwältin Maria Windhager mehrere Verletzungen nach dem Datenschutzgesetz geltend. Konkret gehe es um Verletzungen im Grundrecht auf Geheimhaltung, so der Standard, der Windhager wie folgt zitiert: "Der Bundesminister und die Behörde haben grobe Verletzungen zu verantworten. Für die Veröffentlichungen gibt es keine Rechtfertigung."

Durch die mehrfache Nennung Fußis seien dessen personenbezogene Daten in einer Form verwendet worden, für die es keine rechtliche Grundlage und keinen legitimen Zweck gebe. Außerdem bestehe "Gefahr im Verzug", so Windhager. Sie verweist auf "die Prangerwirkung". Zudem sei die Meinungsfreiheit eines Dritten negativ beeinflusst worden.

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