Ministerin: Keine Freigabe von Gesundheitsdaten

Kritik an ELGA-Entwurf in Begutachtung
Mit dem neuen Gesetz sollen sensible Daten aus ELGA freigegeben werden. Nach Kritik will Hartinger-Klein das nun verhindern.

FP-Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein hat jetzt auf die Kritik von Datenschützern, der Ärztekammer und der Opposition an der neuen Datenschutzverordnung reagiert: Mit dem neuen Gesetz können sensible Gesundheitsdaten der Österreicher freigegeben werden. Was in ELGA, der elektronischen Gesundheitsakte, steht – Operationen und Befunde – darf anonymisiert für Forschungszwecke verwendet werden - und das nicht nur auf heimischen Unis: Auch private Forschungsabteilungen der Industrie und Einzelpersonen im In- und Ausland sollen Zugriff auf die Daten bekommen. Lediglich die Namen der Betroffenen würden dann durch eine Kennzahl ersetzt werden, um die namentliche Zuordnung ihrer Daten zu verhindern.

Erinnerungen an Facebook-Skandal

Inmitten des Facebook-Daten-Skandals hat das freilich für heftige Kritik gesorgt. Die Datenschutzorganisation epicenter.works etwa meinte, das bloße Löschen der Namen reiche für eine verlässliche Anonymisierung nicht aus: Direktor Thomas Lohinger warnte vor Missbrauch und erinnerte daran, dass auch Cambridge Analytica, die Skandalfirma in der aktuellen Facebook-Affäre, als Forschungsprojekt auftrat. „Hochsensible Gesundheitsdaten für globale Marktforschungszwecke zu öffnen, ist eine ganz schlechte Idee. Die Cambridge Analyticas dieser Welt können einzelne Personen leicht in den mangelhaft anonymisierten Daten wiederfinden“, sagt Lohinger.

Die Ärztekammer empfahl sogar, aus ELGA auszusteigen. „Ich finde das eine Katastrophe. Der Datenschutz von hochbrisanten und persönlichen Patientendaten ist nicht gewährleistet“, sagte Vizepräsident Harald Mayer. ELGA sei ein System, das nur den behandelnden Ärzten den Zugriff auf die Daten erlauben solle. „Und dann nimmt man das her, um bezahlte Forschungsarbeit zu machen." Auch die Datenschutzbehörde im Justizministerium hatte in der Begutachtung kritisiert, dass die Pläne weiter gefasst seien als sie müssten - die EU hatte gewisse Vorgaben gemacht, doch Österreich wäre über bloße Anpassungen an das neue EU-Datenschutzrecht hinausgegangen.

Ausnahme angekündigt

Hartinger-Klein will dem nun zuvorkommen: Sie hat angekündigt, ELGA-Daten – wie Justizdaten und das Strafregister – doch von der Verordnung ausnehmen zu lassen. Eigentlich war im Gesetz explizit festgehalten, dass die neuen Regeln auch für ELGA gelten würden. Pikant dabei: Die im ersten Entwurf vorgesehene Möglichkeit der Bürger, die Weitergabe ihrer Daten generell zu verweigern, war in der Regierungsvorlage wieder gestrichen worden.

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