Frankreich streicht das Wort "Rasse" aus der Verfassung

Auch in anderen europäischen Ländern wurde in der Vergangenheit über den Begriff diskutiert.

Es ist ein Wort, das für viele einen eher negativen Beigeschmack hat.

Seine Wurzeln führen bis ins späte Mittelalter zurück, während der Aufklärung wurde es durch den Philosophen Immanuel Kant und seine Theorien populär und spätestens seit dem Nationalsozialismus hat es jeder schon einmal gehört. Gemeint ist das Wort „Rasse“.

Ein Wort, das sich nicht nur in Geschichtsbüchern finden lässt, sondern auch in unzähligen Gesetzestexten. In Frankreich künftig aber nicht mehr. Denn die Nationalversammlung hat einstimmig beschlossen, das Wort „Rasse“ aus der Verfassung zu streichen.

Veraltet

Bisher hieß es im ersten Artikel der Verfassung, Frankreich garantiere „allen Bürgern die Gleichheit vor dem Gesetz, unabhängig von ihrer Herkunft, Rasse oder Religion“.

Künftig wird dort aber stehen: „unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrer Herkunft oder Religion“. Damit wird in Zukunft auch nicht mehr nach Geschlechtern unterschieden.

Mit seiner Entscheidung stimmte der Nationalrat der Meinung von Frankreichs Staatschef Emmanuel Macron und seiner Partei La République en Marche (LREM) zu. Laut ihnen ist der Begriff „Rasse“ veraltet. Er steht seit 1946 in der französischen Verfassung.

„Rasse“ sei rassistisch

Auch in anderen europäischen Ländern wurde in den vergangenen Jahren immer wieder über den Wortlaut von Gesetzestexten diskutiert. Im Artikel drei des deutschen Grundgesetzes heißt es zum Beispiel: „Niemand darf wegen (...) seiner Rasse (...) benachteiligt oder bevorzugt werden.“

Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) sieht in dieser Formulierung ein Problem. Bereits im Jahr 2010 forderte es in einer Stellungnahme, das Wort aus dem Grundgesetz zu streichen – ohne den Schutzbereich zu verändern.

Denn Artikel drei ziele darauf ab, Rassismus zu bekämpfen sowie rassistische Diskriminierungen auszuschließen.

Frankreich streicht das Wort "Rasse" aus der Verfassung

Gleichzeitig unterbreite die Wortwahl des Artikels aber, dass es unterschiedliche menschliche „Rassen“ gebe. Betroffene müssten sich somit quasi selbst einer „Rasse“ zuordnen und seien somit gezwungen, rassistische Terminologie zu verwenden.

Für das DIMR ist das ein Widerspruch, denn: „Rassismus lässt sich nicht bekämpfen, wenn der Begriff Rasse beibehalten wird“, wie es in der Stellungnahme heißt.

Streichung reicht nicht

Laut DIMR reicht es aber nicht aus, den Begriff einfach zu streichen. Auch der Ersatz durch die Begriffe „ethnische Herkunft“ und „ethnische Zugehörigkeit“ sei unbefriedigend. Der Lösungsvorschlag des DIMR: „Niemand darf rassistisch (...) benachteiligt oder bevorzugt werden.“

Das Wort „Rasse“ steht seit dem zweiten Weltkrieg in sämtlichen europäischen Gesetzestexten – auch in Österreich.

Es soll der rassistischen Ideologie und der Vernichtungspolitik der Nationalsozialisten entgegenstehen. Außerdem ist das Wort auch in der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“, der Charta der EU-Grundrechte“ dem „Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte“ sowie in der „UN-Anti-Rassismus-Konvention“ zu finden.

- Irina Angerer

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