FPÖ-Darmann in Wahllokal geknipst: "Sollte nicht sein"
Gernot Darmann lächelt, während er an der Wahlurne steht. Ehe der FPÖ-Spitzenkandidat das Wahlkuvert einwirft, wird ein Foto gemacht.
Vor der Anfechtung der Stichwahl um das Amt des Bundespräsidenten gehörte das zur Medienroutine. Nun nicht mehr, denn seit dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes steht fest: Nur Wähler, Beisitzer oder Wahlbeobachter dürfen ins Wahllokal, andere Personen könnten "beeinflussend" sein.
Die Spielregeln sind klar: Medienpräsenz im Wahllokal, z.B. zum Zweck einer Berichterstattung über die Stimmabgabe einer in der Öffentlichkeit bekannten Person, ist nicht vorgesehen. So steht es im Leitfaden des Innenministeriums für die Nationalratswahlen 2017, das gelte analog in Kärnten, so Gerhard Jesernig von der Landesregierung: "Wenn Presse im Wahllokal war, dann war das nicht richtig. Das sollte nicht sein." Ob und welche Konsequenzen die Missachtung der Regeln haben könnte, war vorerst offen.
FPÖ-Chef Darmann fand nichts dabei, begleitet zu werden. Er habe ja auch niemanden gebeten, das zu machen: "Von uns ist das sicher nicht ausgegangen", sagte ein Sprecher.
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