Fischers Abschiedsfeier bleibt fix, Amtsübergabe aber noch offen

Heinz Fischer waehrend seiner Angelobung am 8. Juli 2004
Bis zum Spruch der Höchstrichter bleibt offen, ob am 8. Juli auch Fischers Nachfolger bereits angelobt wird.

Das offizielle Österreich wird sich am 8. Juli jedenfalls im Parlament treffen – und wenn es nur für eine Abschiedsfeier ist. Nationalratspräsidentin Doris Bures fixierte am Freitag das Prozedere, das durch die Anfechtungen der Hofburg-Wahl nun nötig wird: Am 8. Juli endet jedenfalls die Amtszeit von Heinz Fischer. Da für die Wahl seines Nachfolgers eine Sitzung der Bundesversammlung (Nationalrat plus Bundesrat) vonnöten ist, diese aber ein gültiges Wahlergebnis voraussetzt, wird das Parlament am 8. Juli nur "mit Vorbehalt" einladen.

Soll heißen: In einer informellen Sitzung wird Fischer von den Festgästen verabschiedet. Und schafft es der Verfassungsgerichtshof bis 8. Juli die Gültigkeit des Wahlergebnisses zu bestätigen, kann Alexander Van der Bellen im Anschluss von der Bundesversammlung angelobt werden.

Ohne Ergebnis entfällt der zweite Teil – und die drei Präsidenten des Nationalrats übernehmen die Amtsgeschäfte des Staatsoberhauptes. Dieses Vorgehen ist in der Verfassung klar geregelt und alles andere als neu: Bereits beim Tod bzw. der davor eingetretenen Erkrankung von Franz Jonas 1974 sowie beim Ableben von Thomas Klestil 2004 übernahmen die Präsidenten vorübergehend die Geschäfte.

Heinz Fischer hat bis dahin jedenfalls jede Menge zu tun: Neben einer Matinee im Burgtheater und einer Foto-Ausstellung mit Bildern aus seiner Amtszeit wird er noch mehrfach ins Ausland reisen. Unter anderem nach Slowenien, wo ihn Alexander Van der Bellen zur 25-Jahr-Feier der Republik begleitet.

Kommentare