Finanzausgleich: 2,4 Milliarden zusätzlich für Länder und Gemeinden

Finanzausgleich: 2,4 Milliarden zusätzlich für Länder und Gemeinden
Bundesregierung und Landeshauptleute gaben bekannt, sich grundsätzlich auf frisches Geld für die Gemeinden geeinigt zu haben.

Bund und Bundesländer haben am Dienstag in Wien bei den Verhandlungen zum Finanzausgleich (FAG) eine Grundsatzeinigung getroffen. Demnach wird der Bund den Ländern 2,4 Mrd. Euro "frisches Geld" pro Jahr zur Verfügung stellen, gaben Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) sowie die Verhandler in einem kurzfristig einberufenen Pressestatement am Abend im Finanzministerium bekannt.

Konkrete Details wurden noch keine genannt.

Geeinigt hat man sich auch auf den sogenannten "Zukunftsfonds", der mit 1,1 Mrd. Euro dotiert wird, über den u.a. Mittel für den Kinderbetreuungsbereich bereitgestellt werden sollen. Finanzminister Brunner (ÖVP) sah in dieser Grundsatzeinigung einen "sehr wichtigen Schritt für die weiteren Verhandlungen".

Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) erklärte, mit dieser Einigung sei der Grundstein gelegt auch in Sachen Gesundheitsreform. Auch die Finanzierung der Pflege für die nächsten fünf Jahre sei damit sichergestellt.

Und auch Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) zeigte sich in einem an den KURIER übermittelten Statement überaus zufrieden: "Es ist ein wichtiger Schritt gelungen, das geht nur gemeinsam, wenn der Willen zu einer gemeinsamen Lösung von Bund, Ländern und Gemeinden gegeben ist", so der Kanzler, der vor allem im Zukunftsfonds das "Herzstück" des künftigen Haushaltes sieht. "Damit wird ein Paradigmenwechsel eingeleitet."

Was ist der Finanzausgleich?

  • Mit dem Finanzausgleich wird geregelt, zu welchen Teilen die Steuern an Bund, Länder und Gemeinden verteilt werden.
  • Wie viel Geld verteilt wird, hängt von den jährlichen Steuereinnahmen ab.
  • Im Vorjahr lagen die gemeinschaftlichen Bundesabgaben bei rund 93,3 Milliarden.
  • Mit dem FAG verbunden sind Regelungen zur Finanzierung so unterschiedlicher Materien wie Kinderbetreuung, Wohnbauförderung, Pflege oder Abfallwasserwirtschaft.

Eigentlich wäre der zuletzt 2016 verhandelte Finanzausgleich schon vor zwei Jahren neu zu verhandeln gewesen, doch hat man sich angesichts der Corona-Pandemie zu einer Verlängerung der alten Modalitäten verständigt.

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