Fehler im Kurz-Strafantrag: ÖVP will Aufklärung von Justizministerin

Fehler im Kurz-Strafantrag: ÖVP will Aufklärung von Justizministerin
WKStA sprach von "Screenshot-Fehler", der bereits korrigiert wurde, ÖVP stellt jetzt aber parlamentarische Anfrage. Grünen-Justizsprecherin kritisiert Volkspartei für Litigation-PR.

Der Strafantrag der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) im Prozess gegen Ex-Kanzler Sebastian Kurz, dessen Kabinettschef Bernhard Bonelli und Ex-Casinos-Chefin Bettina Glatz-Kremsner wegen Falschaussage lässt die Wogen in der ÖVP hochgehen.

Bonellis Verteidiger Werner Suppan hatte im Prozess kritisiert, dass die WKStA den Entlastungszeugen vorwarf, sie hätten "wortgleich" ausgesagt. Das stimme nicht, die WKStA habe bei Hartwig Löger schlicht eine Aussage von Gernot Blümel "hineingeschnipselt". Den Strafantrag nannte Suppan daraufhin polemisch einen "Falschantrag" und fragte: "Wo war die Fachaufsicht"?

Die WKStA hat kurz darauf aufgeklärt, dass es sich um einen "Screenshot-Fehler" gehandelt habe, der aber noch in der Hauptverhandlung korrigiert worden sei. Die Ausführungen im Strafantrag seien dennoch korrekt. Zudem hätten Blümel und Löger tatsächlich zum Teil wortident geantwortet. 

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Die ÖVP sieht dennoch das Justizministerium gefordert. Generalsekretär Christian Stocker und Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl sprechen in einer Aussendung am Freitag weiterhin von einem "schwerwiegenden Fehler der WKStA ". 

Der Strafantrag gegen Kurz sei seit Jänner dieses Jahres zwischen den unterschiedlichsten Abteilungen des Justizressorts herumgewandert (der KURIER berichtete). Es brauche nun Klarheit über den Hintergrund dieser "Fehlleistung". Jeder Anschein mangelnder Objektivität müsse vermieden werden.

Für Gerstl ist der "Patzer der WKStA" ein Anzeichen dafür, dass nicht sauber gearbeitet worden sei. Er will unter anderem wissen, ob auch das Kabinett von Justizministerin Alma Zadic (Grüne) involviert gewesen sei und welche Konsequenzen gezogen werden sollen.

Der ÖVP-Parlamentsklub wird außerdem "aufgrund der Vielzahl an zu klärenden Fragen" eine parlamentarische Anfrage an das Justizressort einbringen.

"Justiz in Ruhe arbeiten lassen"

"Die ÖVP darf sich jetzt nicht zu Litigation-PR hinreißen lassen, sondern muss die Justiz in Ruhe arbeiten lassen - auch wenn das einzelnen Teilen nach wie vor zu widerstreben scheint", konterte die Justizsprecherin der Grünen, Agnes Prammer, in einer Stellungnahme gegenüber der APA.

Es sei "bezeichnend", dass nun Gerstl aktiv werde, der sich schon während der Amtszeit von Kurz "mit pauschalen Angriffen auf Justiz und Rechtsstaat unrühmlich hervorgetan hat". Der angesprochene Sachverhalt sei direkt im Gerichtssaal korrigiert worden. "Das ist auch der richtige Ort dafür", so Prammer.

Diversion für Glatz-Kremsner

Indes dürfte sich die Verhandlung gegen Kurz und ursprünglich zwei weitere Personen wegen Falschaussage erheblich verkürzen. Das Verfahren gegen die eigentlich Erstbeschuldigte, Ex-Casinos-Chefin Bettina Glatz-Kremsner, wurde bereits am ersten Verhandlungstag am Mittwoch diversionell erledigt. Sie muss innerhalb von zwei Wochen 104.060 Euro zahlen. Das Verfahren gegen Kurz und Bonelli wurde ausgeschieden.

Ob die Diversion tatsächlich rechtskräftig wird, ist aber noch nicht fix. Bereits in der Hauptverhandlung hatten die Vertreter der WKStA generalpräventive Bedenken geäußert. Rechtsmittel an das Oberlandesgericht Wien einbringen kann die Anklagebehörde aber erst, wenn die Diversion nach der Zahlung ausgesprochen ist.

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