Familienbeihilfe: Bogner-Strauß erwartet 100 Mio. Euro Ersparnis

Familienbeihilfe: Bogner-Strauß erwartet 100 Mio. Euro Ersparnis
Inkrafttreten soll die Indexierung er Familienbeihilfe Anfang 2019 - nach dem Ratsvorsitz Österreichs.

Die Indexierung der Familienbeihilfe für Kinder im EU-Ausland ist am Mittwoch im Ministerrat beschlossen worden. Ministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) erwartet sich mit dieser Maßnahme Einsparungen von 100 Mio. Euro pro Jahr. Inkrafttreten soll das Gesetz Anfang 2019 - nach dem Ratsvorsitz Österreichs.

Die Familienbeihilfe sei kein Gehaltsbestandteil und keine Versicherungsleistung, sondern eine Sozialleistung, betonte Bogner-Strauß. Sie soll die Lebenshaltungskosten teilweise ersetzen und diese seien aufgrund der unterschiedlichen Preisniveaus in den EU-Mitgliedstaaten auch unterschiedlich. Für Belgien beispielsweise werde der Betrag nach oben, für Griechenland nach unten indiziert, erklärte die Ministerin. Waren es bisher monatlich 172,4 Euro, sollen es für Neugeborene in Belgien künftig 175,5 Euro, in Ungarn 93,61 Euro und in Griechenland 136,54 Euro sein, hieß es aus dem Familienressort. Aktuell fließen rund 273 Mio.Euro ins Ausland. "Mit der Indexierung werden wir uns 100 Millionen Euro ersparen, die wir für Sozialleistungen für unsere Kinder in Österreich verwenden", so Bogner-Strauß.

Hofer: Modell ist europarechtskonform

Infrastrukturminister Norbert Hofer (FPÖ) verwies im Pressefoyer darauf, dass 132.000 Kinder im Ausland Leistungen aus Österreich bekommen. Er zeigte sich davon überzeugt, dass das neue Modell europarechtskonform ist und verwies darauf, dass es bei EU-Beamten auch eine Indexierung gibt. Auch betonte Hofer, dass im Zuge der Brexit-Verhandlungen bereits ein Modell erarbeitet wurde und der Rat diesem Kommissionsvorschlag einstimmig zugestimmt habe.

Die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag werden aufgrund von EU-Koordinierungsregelungen auch für Kinder gewährt, die sich ständig in einem EU/EWR-Staat oder in der Schweiz aufhalten. Die Ausgaben erhöhen sich kontinuierlich, heißt es dazu im Ministerratsvortrag. Um Verzerrungen "durch undifferenzierten Export zu kompensieren", sollen die Beträge an das Preisniveau des Wohnstaates der Kinder angepasst werden. Geändert werden muss hierzu das Familienlastenausgleichsgesetz und das Einkommenssteuergesetz.

Die Beträge für die Familienbeihilfe gelten laut Gesetzesvorschlag erstmals ab 1. Jänner 2019 auf Basis der zum Stichtag 1. Juni 2018 veröffentlichten Werte. Die Beträge sind jedes zweite Jahr auf Basis des Stichtags 1. Juni des Vorjahres anzupassen. Die Berechnungsgrundlage und die Beträge werden vom Familien- sowie Finanzressort mittels Verordnung kundgemacht. Für die technische Umsetzung sind aus dem FLAF einmalig 125.000 Euro zu zahlen.

Im Entwurf zum Einkommenssteuergesetz heißt es, dass Steuerpflichtigen, denen Familienbeihilfe gewährt wird, ein Absetzbetrag von monatlich 58,40 Euro zusteht. Abweichend davon soll gelten, dass für Kinder, die sich ständig außerhalb eines EU- oder EWR-Staat oder der Schweiz aufhalten, kein Kinderabsetzbetrag zusteht. Der Kinderabsetzbetrag für Kinder in diesen Ländern ist mit der Höhe des Betrages auf Basis der von Eurostat veröffentlichten Preisniveaus für jedes Land im Verhältnis zu Österreich zu bestimmen.

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