Studie: Weniger Geld für Kinder im EU-Ausland rechtswidrig

Studie: Weniger Geld für Kinder im EU-Ausland rechtswidrig
Studie über Pläne von ÖVP-FPÖ zur Familienbeihilfe: Widerspruch zu EU-Recht und verpuffende Spareffekte.

Die von der Bundesregierung geplante Indexierung der Familienbeihilfe sei mit geltendem EU-Recht nicht vereinbar, heißt es in einer Studie der Österreichischen Gesellschaft für Europapolitik (ÖGfE). Vergangene Woche erinnerte auch die EU-Kommission daran, dass der EU-Vertrag jegliche Diskriminierung - direkt oder indirekt - von Arbeitnehmern wegen ihrer Nationalität verbiete.

Die Bundesregierung will die sogenannte Indexierung - in den meisten Fällen Kürzung - der Familienbeihilfe für Kinder, die im EU-Ausland leben, durchziehen. Diese soll an die Lebenshaltungskosten im entsprechenden EU-Ausland (häufig Ungarn, Slowakei oder Rumänien) angepasst werden. Familienministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) verteidigte den Beschluss vor knapp drei Wochen im EU-Parlament, gestand aber ein, dass die Entscheidung im Endeffekt vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) getroffen werden würde. Anfang Jänner hatte die Regierung einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes vorgelegt.

Der Ministerialentwurf, der nun vorliegt, verstoße gegen eine Reihe "zwingender unionsrechtlicher Bestimmungen", schreibt nun der Vorstand des Instituts für Europarecht an der Johannes Kepler Universität Linz, Franz Leidenmühler, in der Studie für die ÖGfE. Es gebe eine "offensichtliche Unvereinbarkeit der Indexierung der Familienbeihilfe mit unterschiedlichen unionsrechtlichen Vorgaben", von einem nationalen Alleingang sei abzuraten, resümiert Leidenmühler. Denn dies könnte zu einem Vertragsverletzungsverfahren seitens der EU-Kommission führen, zudem könnten EU-Staaten oder Einzelpersonen Österreich vor dem EuGH klagen. Sollte der EuGH die Unionsrechtswidrigkeiten feststellen, müsste die Republik Österreich mit Staatshaftungsklagen und Schadenersatzforderungen rechnen.

Spareffekte verkleinern sich

Auch faktische Gründe würden gegen eine Umsetzung des Regierungsvorhabens sprechen, glaubt Leidenmühler. Denn einerseits entstünden erhebliche Kosten bei der Administration eines solchen Systems, andererseits wären für Kinder in Staaten mit höheren Lebenshaltungskosten auch entsprechend höhere Beihilfen zu bezahlen. Vor allem könnten aber Beihilfeempfänger aufgrund der Indexierung ihre Kinder nach Österreich holen, was den Spareffekt minimieren und die Zuwanderung verstärken würde.

Zielführender als ein nationaler Alleingang wäre es daher, auf europäischer Ebene eine entsprechende Änderung anzustreben, schlägt Leidenmühler vor.

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