Falschaussage: Ex-Kanzler Kurz am Montag erneut vor Gericht

Ex-Kanzler Sebastian Kurz
Sebastian Kurz wurde wegen Falschaussage im Februar des Vorjahres zu acht Monaten bedingt verurteilt. Er meldete Berufung an. Am Montag wird sich zeigen, ob die Schuldsprüche halten.

Zusammenfassung

  • Ex-Kanzler Sebastian Kurz und Ex-Kabinettschef Bernhard Bonelli legen Berufung gegen bedingte Haftstrafen wegen Falschaussage im Ibiza-U-Ausschuss ein.
  • Das Oberlandesgericht Wien entscheidet über die Berufung und könnte die Schuldsprüche bestätigen oder das Strafmaß ändern.
  • Die öffentliche Verhandlung dauert etwa drei Stunden, ohne Zeugen, und das Urteil wäre rechtskräftig, es sei denn, es erfolgt eine Zurückverweisung.

Für Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) geht es am Montag erneut vor Gericht. Im Wiener Justizpalast behandelt das Oberlandesgericht (OLG) Wien seine Berufung gegen die Verurteilung wegen Falschaussage im Ibiza-U-Ausschuss. 

Erstinstanzlich fasste Kurz acht Monate bedingt aus, dessen Ex-Kabinettschef Bernhard Bonelli sechs Monate. Beide akzeptierten das Urteil im Februar letzten Jahres nicht und meldeten Rechtsmittel dagegen an.

Der Schuldspruch betraf die seinerzeitige Aufsichtsratsbestellung in der Staatsholding ÖBAG, wo Kurz nach Einschätzung des Erstgerichts bei seiner Befragung im U-Ausschuss die Unwahrheit gesagt haben soll, indem er den Eindruck erweckte, er hätte damit im Wesentlichen nichts zu tun gehabt. Einen Freispruch gab es für Kurz demgegenüber, was die Besetzung des ÖBAG-Vorstandes durch Thomas Schmid anlangte. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) akzeptierte die erstinstanzlichen Entscheidungen. Kurz hat stets bestritten, im U-Ausschuss bewusst falsch ausgesagt zu haben.

Langer Weg zum Urteil

Nachdem Kurz und Bonelli am 23. Februar 2024 verurteilt wurden, dauerte es knapp neun Monate bis die Rechtsmittel dem OLG übermittelt wurden, was zum Teil auf Einlassungen der Verteidigung zurückzuführen war. 

Am Montag wird nun entschieden, ob die Schuldsprüche "halten". Freilich kann das OLG diese auch bestätigen, am Strafmaß aber etwas ändern. Fällt die zweite Instanz ein Urteil, ist dieses jedenfalls rechtskräftig. Möglich wäre aber auch eine (teilweise) Zurückverweisung an das Erstgericht.

Anberaumt ist die öffentliche Verhandlung für etwa drei Stunden. Zeugen sind keine geladen. "Der Umstand, dass öffentlich über Rechtsmittel verhandelt wird, lässt keine Rückschlüsse auf den Ausgang der Verhandlung zu. Da es sich um zwei Beschuldigte handelt, sieht das Gesetz dieses Vorgehen vor", sagte die Sprecherin des OLG, Susanne Lehr, im Vorfeld zur APA. Der Andrang dürfte erwartungsgemäß groß sein, weshalb sich Medienvertreter bereits im Vorfeld akkreditieren mussten.

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