Faktencheck: Das bringt die Reform des gemeinnützigen Wohnbaus

Faktencheck: Das bringt die Reform des gemeinnützigen Wohnbaus
Bei der Reform des Wohnungsgemeinnützigkeits-Gesetzes überwiegen die Vorteile für die Mieter.

Die Kritik der Arbeiterkammer an der Aufhebung der Gehaltsobergrenze für Vorstände und Geschäftsführer von gemeinnützigen Bauträgern war erfolgreich. Es bleibt bei maximal 18.000 Euro brutto 14 Mal im Jahr. Gehaltssprünge bei Gemeinnützigen wären schwer vermittelbar. Die wichtigsten Punkte der türkis-blauen Reform des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes:

Plus: Gemeinnützigkeit steht im Grundbuch

Bei Eigentumsbildung wird im Grundbuch vermerkt, dass es sich um eine gemeinnützige Wohnung handelt. Bei Weitervermietung darf der Mietzins fünfzehn Jahre lang nicht steigen.

Plus: Wohnungskauf nach fünf statt zehn Jahren

Dass Wohnungen früher gekauft werden können, ist nicht nur ein Vorteil für die Mieter, sondern auch für den Finanzminister. Bei Mietwohnungen der Gemeinnützigen fällt keine Vorsteuer an. Wird daraus eine Eigentumswohnung, dann muss die Vorsteuer mit einer Berechnungsdauer von zwanzig Jahren anteilig an die Finanz abgeliefert werden. Wer nach zehn Jahren kauft, zahlt Vorsteuer für zehn Jahre. Wer nach fünf Jahren kauft, zahlt 15 Jahre Vorsteuer. Die Wohnung wird um 13,5 Prozent teurer.

Plus: Einzug der Wohnungen

Es wurde versucht, mit der Verwertung der Immobilien der Gemeinnützigen Millionen zu verdienen. Die Staatsanwaltschaft hat in dieser Angelegenheit mehrere Hausdurchsuchungen durchgeführt. Die Bundesländer können künftig einen rechtskundigen Kommissar einsetzen, der auf die Rechtskonformität der Geschäfte der Eigentümer achtet. Dazu kommt die Möglichkeit der Bundesländer, dem Eigentümer seine Anteile zum eingezahlten Nennwert abzukaufen. Der Spekulant bekommt lediglich den eingezahlten Betrag zurück, unabhängig vom deutlich höheren Verkaufswert der Immobilien.

Minus: Eigenmittel verhindern Mietsenkung

Wenn Eigenmittel der Bauträger für Sanierungen verwendet werden, muss die Miete nach Rückzahlung der Kredite nicht gesenkt werden. Bei Häusern aus den 50er Jahren lässt sich der Einsatz von Eigenmitteln wegen der geringen Erhaltungsbeiträge oft nicht verhindern. Es gibt aber Befürchtungen, dass diese Regelung missbraucht werden könnte.

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