Hetzposting: Entschuldigung nach 43.200 Euro-Klage

Grüne Bundessprecherin Eva Glawischnig wird mit Falschaussagen verunglimpft.
Einem Administrator drohen nach einem Posting gegen Grünen-Bundessprecherin Glawischnig Konsequenzen.

Ein Hetzposting, das die Bundessprecherin der Grünen, Eva Glawischnig, mit Falschaussagen verunglimpft, hätte dem Administrator der Facebook-Seite "FPÖ Diersbach" in Oberösterreich teuer zu stehen kommen können. Doch der Innviertler dürfte nun mit einem blauen Auge davonkommen.

Hetzposting: Entschuldigung nach 43.200 Euro-Klage
Vor einigen Monaten postete die Facebook-Seite "Österreichische Freiheitliche Patrioten" (Seite wurde mittlerweile gelöscht) ein Foto von Eva Glawischnig mit dem inkriminierten Bildtext "Schutzsuchende müssen das Recht haben, auf Mädchen loszugehen! Alles andere wäre rassistisch Flüchtlingen gegenüber!". Am 23. November wurde eben dieses Posting von derFPÖ Diersbach übernommen und auf Facebook geteilt. Mit juristischen Mitteln ging die grüne Bundessprecherin dagegen vor.

Klagsdrohung in Höhe von 43.200 Euro

Drei Einträge im sozialen Netzwerk lassen nun darauf schließen, dass dem Administrator der FPÖ Diersbach, Karl Zauner, einige Tage vor Silvester eine Klagsdrohung in Höhe von 43.200 Euro ins Haus flatterte. Dieser Gesamtstreitwert, erklärt Glawischnig auf ihrer eigenen Facebook-Seite, setze sich aus dem Anspruch einer Urteilsveröffentlichung (3.000 Euro), einem immateriellen Schadensersatz (1.000 Euro) und dem Unterlassungsanspruch (39.200 Euro) zusammen. Der Schadensersatz, der mit der Klage eingenommen wird, soll für einen guten Zweck gespendet werden – "sowohl im Flüchtlings- und Integrationsbereich als auch etwa für Obdachlose", heißt es.

Zauner bat nun auf der Facebook-Seite der Grünen-Chefin, um eine, wie er angab, für ihn existenzbedrohende Klage abzuwenden, öffentlich um Entschuldigung: "Es tut mir mittlerweile sehr leid, dass ich auch noch ein für Sie beleidigenden Kommentar hinzugefügt habe. Ich entschuldige mich hiermit in aller Förmlichkeit, und bereue diese Aktion zutiefst." Der Landwirt habe die Tragweite seiner Aktion nicht bedacht und würde, wenn er könnte, alles wieder rückgängig machen.

Auch im Namen der FPÖ Diersbach nahm Zauner zu seinem geteilten Posting Stellung. Er habe nicht damit gerechnet, dass er sich damit eine Klage der grünen Klubobfrau einhandle. Dass die Grünen bereits mit mehreren Zivilklagen gegen Verfasser von Hetzpostings vorgeht, dürfte dem Innviertler nicht bekannt sein. Ende November konnte ein Verfahren gegen eine Frau aus dem Bezirk Mödling, die ebenfalls Glawischnig unterstellt hatte, Schutzsuchende müssten das Recht haben, auf Mädchen loszugehen, weil alles andere rassistisch gegenüber Flüchtlingen wäre, mit einem Vergleich beendet werden. Neben dem Schadenersatz von 500 Euro musste die Posterin auch einen Kostenersatz von insgesamt 4.600 Euro zahlen. Darin sind die Gerichtsgebühren von 1.389 Euro enthalten, teilten die Grünen in einer Stellungnahme mit.

"Postings in sozialen Netzwerken haben sich schon in den letzten Jahren oft durch eine besondere Aggressivität ausgezeichnet."

Glawischnig nimmt Entschuldigung an

In einer ausführlichen Antwort nahm die Politikerin ihrerseits die Entschuldigung des Administrators an. Zugleich erläuterte Glawischnig ihre Beweggründe, warum sie gegen Hetze in Sozialen Medien gerichtlich vorgeht: "Postings in sozialen Netzwerken haben sich schon in den letzten Jahren oft durch eine besondere Aggressivität ausgezeichnet. Seit einigen Wochen bzw. Monaten ist aber eine neue Stufe erreicht worden. Die Dämme sind gebrochen." Doch wer durch erfundene Zitate oder wüste Beschimpfungen in Persönlichkeitsrechte eingreift, mahnt die Grünen-Chefin, müsse damit rechnen, dass das mehrere tausend Euro kosten kann.

Die möglichen finanziellen Folgen dürften nun auch Zauner klar geworden sein. Das Mitleid mit dem Landwirt hält sich jedoch in Grenzen. "Zuerst Lügen verbreiten und dann heulen wenn die Rechnung kommt", schreibt ein User; ein anderer hingegen fragt: "Draufgekommen, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist?"

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