Experten verstehen ÖVP-Sorge bei Staatsbürgerschaft nicht
Laut Expertensicht ist die Sorge von ÖVP-Klubobmann August Wöginger, dass der SPÖ-Vorschlag nach einer Erleichterung bei Staatsbürgerschaft-Erlangung zu über 500.000 zusätzlichen Einbürgerungen führen könnte, "nicht nachvollziehbar". Denn die infrage kommende Personengruppe sei mit rund 90.000 Personen deutlich kleiner, erklärte Gerd Valchars von der Universität Wien im Ö1-"Mittagsjournal". Auch der Integrationsforscher Rainer Bauböck kann die Zahl nicht nachvollziehen.
Derzeit würden rund 225.000 Ausländer bereits sechs bis zehn Jahre in Österreich leben - der Großteil davon EU-Bürger, die ohnehin einen Antrag nach sechs Jahren stellen können, erklärte Valchars am Montag im Ö1-Radio. 90.000 davon kämen aus Drittstaaten - "und wir wissen nicht, wie viele der 90.000 Personen überhaupt das notwendige Einkommen erwirtschaften können und die weiteren Kriterien wie die Deutschkenntnisse oder die Unbescholtenheit erfüllen können. Ich kann nicht beurteilten, wie man auf diese 500.000 kommt, die zusätzlich auf Basis des SPÖ Vorschlages heute oder morgen eingebürgert werden könnten. Das ist mir nicht nachvollziehbar", sagte Valchars.
Ähnlich auch die Einschätzung von Valchars Kollegen Bauböck. "Das kann ich überhaupt nicht nachvollziehen", sagte er gegenüber der APA zur genannten Zahl von 500.000 Einbürgerungen. Der Obmann der Kommission für Migrations- und Integrationsforschung der ÖAW und Professor am Robert Schuman Centre for Advanced Studies am European University Institute verwies ebenso darauf, dass es viele zusätzliche Kriterien gebe, die weitere Hürden darstellen (Einkommen, Unbescholtenheit, Sprachkenntnisse, Rücklegung der bisherigen Staatsbürgerschaft) - damit würde der SPÖ-Vorschlag alleine nicht zu einem Ansturm auf die Staatsbürgerschaft führen.
Kriterien für Kinder
Zum SPÖ-Vorschlag sagte Bauböck, dieser stelle zwar gewisse Erleichterung und eine Liberalisierung dar, er betrachte ihn aber als "unvollständig". Auffallend sei, dass zwar das Recht auf den Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft für im Land geborene Kinder vorgesehen ist (sofern zumindest ein Elternteil mindestens einen fünfjährigen legalen Aufenthalt vorweisen kann). "Was noch nicht berücksichtigt ist, ist dass es viele Kinder gibt, die als Minderjährige nach Österreich kommen - also nicht hier geboren sind, aber Österreich genauso als Heimat betrachten". Es gebe durchaus internationale Beispiele, wo andere Kriterien - wie etwa der Schulbesuch - herangezogen werden.
"Gute Diskussionsgrundlage"
Fehlen würde im SPÖ-Papier auch eine klare Aussage zur Doppelstaatsbürgerschaft, die in Österreich bis auf wenige Ausnahmefälle nicht erlaubt ist. Österreich gehöre zu den wenigen Staaten weltweit (18 Prozent), die eine Doppelstaatsbürgerschaft weder bei der Einbürgerung noch für im Ausland lebende Staatsangehörige zulassen, so der Experte. Valchars bezeichnete das SPÖ-Papier als "gute Diskussionsgrundlage", dieses würde Österreich bei der Wartefrist mit sechs Jahren ins europäische Mittelfeld bringen. Die Mehrheit der Staaten bürgere nach fünf oder weniger Jahren ein. Die Einkommenskriterien wären nach dem SPÖ-Modell immer noch relativ streng, sagte er.
Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser, der maßgeblich an der Ausarbeitung des SP-Papiers beteiligt war, sagte im Ö1-Mittagsjournal, er glaube, "dass es nicht immens viel mehr Menschen wären, die ansuchen würden. Es würde nur für jene, die ansuchen etwas früher gehen". Und auch für Kinder, "die hier geboren sind und deren Eltern über fünf Jahre bereits hier wohnen" - dies sei demokratiepolitisch wichtig: "35 Prozent aller Staatsbürgerschafts-Anträge in Kärnten sind von Menschen, die schon hier geboren sind", sagte Kaiser.
Die "Kronen Zeitung" berichtete unterdessen, dass die oberösterreichische FPÖ-Nationalratsabgeordnete Susanne Fürst, deren Partei sich strikt gegen jede Lockerung bei der Vergabe der österreichischen Staatsbürgerschaft aussprach, kürzlich selbst einen Antrag für einen ungarischen Pass gestellt habe. "Das war aus rein privaten und beruflichen Gründen", erklärte Fürst gegenüber der "Krone". Die 52-Jährige sei eng in Ungarn verwurzelt, als Rechtsanwältin habe sie zudem oft in Budapest zu tun. Mittlerweile sei die Idee aber wieder vom Tisch. "Der Antrag ist ruhend gestellt", so Fürst zur "Krone"; grundsätzlich sieht das Staatsbürgerschaftsrecht die Möglichkeit einer Doppelstaatsbürgerschaft nur in Ausnahmefällen vor.
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