Experte zu Social-Media-Verbot: "Ziemlich heikle Ansammlung von Daten"

Datenrechtsexperte Nikolaus Forgó erklärte im ZIB2-Gespräch mit Armin Wolf, warum Altersgrenzen für soziale Medien Grundrechte berühren, europarechtlich kompliziert sind – und bis zum Herbst kaum realistisch erscheinen.

Zusammenfassung

  • Die Bundesregierung plant ein Social-Media-Verbot für Jugendliche unter 14 Jahren, eine Umsetzung ist für Herbst 2026 angekündigt.
  • Juristisch und praktisch bestehen erhebliche Hürden, insbesondere wegen Grundrechten, Alterskontrolle und Datenschutz.
  • Datenrechtsexperte Nikolaus Forgó plädierte in der ZIB2 für eine europäische Lösung statt nationaler Alleingänge. 

Dass Österreich Kindern und Jugendlichen den Zugang zu sozialen Medien verbieten soll, darüber sind sich Politik und Experten einig. Schon mit Beginn des neuen Schuljahres, also im Herbst 2026 will Staatssekratär Alexander Pröll eine Alterbeschränkung für Jugendliche unter 14 Jahren umgesetzt haben. 

Die Frage ist nur: Wie? Darüber ist sich weder die Koalition einig –  die Neos bevorzugen hier eine europäische Lösung, die jedoch noch länger auf sich warten ließe, SPÖ und ÖVP wollen nach dem Vorbild Australiens die Digital-Konzerne in die Pflicht nehmen.

Datenrechtsexperte Nikolaus Forgó von der Universität Wien sah im ZIB2-Interview am Mittwochabend vor allem praktische Hürden. 

"Nicht ausschließlich schädlich"

Juristisch lasse sich grundsätzlich klar sagen: Ein Social-Media-Verbot für Minderjährige wäre ein Eingriff in Grundrechte – konkret in jene von Kindern und Jugendlichen. Solche Eingriffe seien rechtlich nur dann zulässig, wenn sie drei Kriterien erfüllen: Sie müssten geeignet, notwendig und vor allem verhältnismäßig sein. Gerade Letzteres sei besonders schierig, sagte Forgó. 

Denn soziale Medien seien – anders als Alkohol oder Nikotin – nicht ausschließlich schädlich. Sie spielten auch eine wichtige Rolle für Informationsfreiheit, politische Teilhabe und soziale Kontakte junger Menschen. „Man will Jugendliche digital kompetent machen und politisch beteiligen – und auf der anderen Seite soll dann die Nutzung eingeschränkt werden. Dieser Widerspruch ist hier viel schwerer aufzulösen“, sagte Forgó.

Alter macht einen Unterschied

Rechtlich relevant sei auch, wo eine Altersgrenze angesetzt werde. Je älter und reifer eine Person sei, desto strenger müssten die Anforderungen sein, um eine Einschränkung noch zu rechtfertigen. Ein Verbot bis 13 Jahre lasse sich daher eher argumentieren als eines bis 16. Ganz neu sei die Debatte allerdings nicht. Bereits heute gilt in Österreich aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Kinder unter 14 Jahren dürfen soziale Netzwerke nur mit Zustimmung der Eltern nutzen. Der entscheidende Unterschied zu einem möglichen neuen Gesetz wäre, dass eine fixe Altersgrenze nicht mehr durch elterliche Zustimmung „überstimmt“ werden könnte – ähnlich wie beim Alkohol- oder Zigarettenverkauf.

Ob Österreich ein solches Verbot überhaupt national umsetzen kann, ist laut Forgó fraglich. Neben der DSGVO existiert mit dem Digital Services Act (DSA) ein weiteres, sehr komplexes EU‑Gesetzeswerk, das auch Jugendschutzbestimmungen enthält. Grundsätzlich gelte: Was auf EU‑Ebene geregelt ist, könne nicht einfach von einzelnen Mitgliedstaaten verschärft oder anders ausgestaltet werden.

„Sonst hätten wir in jedem Land andere Regeln – in Malta andere als in Luxemburg oder Österreich“, erklärt Forgó. Nationale Sonderwege seien daher rechtlich heikel.

Datenschutzrechtlich heikel

Warum lässt sich das Modell von Alkohol- oder Zigarettenverboten nicht einfach auf soziale Medien übertragen? Der Knackpunkt liegt in der Alterskontrolle, sagte Forgó. Während im Supermarkt eine Kassiererin eine Plausibilitätsprüfung vornehmen kann, sei das online deutlich schwieriger.

Zwar gebe es technische Lösungen – etwa Identitätsprüfungen wie beim Online-Banking. Diese seien aber äußerst datenschutzintensiv. „Ich weiß nicht, ob man wirklich will, dass Plattformen wie Instagram oder YouTube gezwungen werden, noch mehr sensible Daten zu sammeln, nur um jemanden hinein- oder draußen zu halten“, warnt Forgó. Der DSA sehe ausdrücklich vor, dass Jugendschutz nicht als Vorwand für zusätzliche Datensammlungen missbraucht werden darf.

Auch eine staatliche Lösung, bei der der Staat die Altersverifikation übernimmt, hält der Experte für problematisch. Das würde bedeuten, dass der Staat potenziell wüsste, wer welche Inhalte konsumiert – eine „ziemlich heikle Ansammlung von Daten“.

Europäische Lösung statt schneller Versprechen

Die Diskussion über jugendgefährdende Inhalte im Internet sei nicht neu, erinnert Forgó. Schon seit den 1990er‑Jahren werde darüber gestritten – bislang ohne einfache Lösung. Der aktuelle europäische Ansatz mit dem Digital Services Act sei ein weiterer Versuch, bleibe aber komplex und schwer umsetzbar. Ein funktionierender Jugendschutz im Netz brauche daher ein gemeinschaftliches europäisches Vorgehen und klare Zieldefinitionen. Nationale Schnellschüsse seien wenig erfolgversprechend.

Die Ankündigung, bereits zu Schulbeginn im Herbst eine durchsetzbare Altersgrenze einzuführen, bewertet Forgó daher zurückhaltend: Mit dem heutigen Wissensstand sei das „zumindest sehr, sehr sportlich“.

Kommentare