Ex-BZÖ-Politiker Grosz zeigt bayerischen Ministerpräsidenten an

Politischer Aschermittwoch - AfD
Reaktion auf Ermittlungen nach Aschermittwochsrede. Grazer Blogger beruft sich auf Straftatbestand der "falschen Verdächtigung".

Mit einer Gegenanzeige reagiert der frühere BZÖ-Politiker Gerald Grosz auf strafrechtliche Ermittlungen in Bayern. Er habe den bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder wegen "falscher Verdächtigung" bei der Staatsanwaltschaft München angezeigt.

Hintergrund sind Aussagen von Grosz beim politischen Aschermittwoch der rechtspopulistischen AfD ("Corona-Autokrat", "Landesverräter" und "Södolf"), die nach einer Anzeige Söders zu einem Verfahren gegen den Grazer Blogger führten.

"Selbst in der politischen Auseinandersetzung gibt es Grenzen: Die Bayerische Staatskanzlei lehnt jede Form von Nazi-Parolen und rechtsextremistischer Verleumdung entschieden ab", begründete ein Sprecher von Söders Büro die Anzeige vom 9. März. Tags darauf leitete die örtlich zuständige Staatsanwaltschaft Deggendorf ein Ermittlungsverfahren gegen Grosz wegen des Straftatbestandes der Beleidigung ein.

Grosz hatte die Anzeige in einer ersten Reaktion als "unfassbaren Anschlag auf den freien politischen Diskurs im Wege der Justiz" bezeichnet und dafür auch Rückendeckung der AfD erhalten. Seine nunmehrige Anzeige gegen Söder stützt Grosz eigenen Angaben auf ein "mehrseitiges Rechtsgutachten eines bekannten Strafrechtswissenschafters".

Söder habe "die Justiz in die Irre geführt" und die Staatsanwaltschaft München werde nun Ermittlungen gegen ihn wegen des Straftatbestandes der "falschen Verdächtigung" (§164 des deutschen StGB) sowie weiterer Delikte führen müssen.

"Wer anderen eine Grube gräbt, fällt selbst hinein. Markus Söder hätte als gelernter Jurist wissen müssen, dass die Äußerungen meiner Aschermittwochsrede straffrei waren und sind", kommentierte der glücklose Bundespräsidentschaftskandidat.

"Wenn man in Zukunft die Aschermittwochsreden unter Bayerns Justiz einer rechtlichen Beurteilung zuführt, wäre Söder der Erste, der lebenslang zu verurteilen wäre. Man kann eben nicht politische Mitbewerber und Mandatare straffrei 'Nazis' nennen und selbst beim Ausdruck 'Södolf' weinerlich werden."

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