Eurofighter-U-Ausschuss: Vertragsverhandler Wall heute im Visier

Eurofighter-U-Ausschuss: Vertragsverhandler Wall heute im Visier
Dem früheren Chefverhandler wurde vorgeworfen, den Vertrag zu Ungunsten der Republik verschlechert zu haben: Wall bestreitet das.

Der frühere Eurofighter-Chefverhandler des Verteidigungsministeriums, Edwin Wall, ist am Mittwoch als Auskunftsperson in den parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum Kauf des Kampfflugzeugs geladen. Wall ist deswegen interessant, weil er für die Republik den Eurofighter-Kaufvertrag unterzeichnet hat und diesen in letzter Minute zum Nachteil der Republik geändert haben sollen.

Das deutete zumindest der Leiter der Eurofighter-Task-Force, Generalmajor Hans Hamberger, bei seiner Befragung im U-Ausschuss Anfang März an. Er sagte aus, dass Wall am Wochenende vor der Vertragsunterzeichnung zuerst einen Airbus-Manager getroffen und danach den Vertrag noch einmal geöffnet und bearbeitet habe. Konkret soll dabei die sogenannte Ersetzungsbefugnis in den Vertrag geschrieben worden sein. Der Vertrag wurde dahin gehend geändert, dass dem Hersteller die Möglichkeit gegeben wurde, die technisch schlechtere Tranche 1 statt der vereinbarten Tranche 2 zu liefern.

Neue Bestimmung

Hamberger sagte Folgendes: Am Freitag, den 27. Juni 2003, sei der gesiegelte Vertragstext in der Revision durchgesehen worden. Darin wurde dem Lieferanten die Möglichkeit eingeräumt, Flieger der Tranche 1 anzubieten, wenn die Tranche 2 noch nicht lieferbar ist. Österreich konnte entscheiden, ob es annimmt. "Am Montag darauf wurde der Vertrag von Wall unterschrieben. Dort war eine neue Bestimmung drinnen, nämlich dass bei verspäteter Verfügbarkeit von Flugzeugen der Tranche 2 Eurofighter Flugzeuge der Tranche 1 liefern kann. Punkt. Jetzt ist die Frage gewesen: Wie kommt das übers Wochenende hinein, eine Änderung in einen gesiegelten Vertrag?", fragte Wall laut Protokoll vor dem U-Ausschuss.

Man habe sich das genauer angeschaut und "überraschend etwas dazu gefunden". "Das haben wir bisher auch überlesen gehabt oder dem keine Bedeutung beigemessen", nämlich dass es am Wochenende davor ein Treffen eines Airbusmanagers mit Ministerialrat Wall in Wien gegeben habe. Gegenüber der Staatsanwaltschaft habe Airbus behauptet, dass mit Wall vereinbart worden sei, dass man diese Vertragsbestimmung abändert: "statt anbieten jetzt liefern, und wir haben zu akzeptieren", so Hamberger.

Wall wies diese Verdächtigungen im Gespräch mit der APA zurück. "Ich schließe aus, dass ich irgendetwas manipuliert habe", sagte er. Auch das behauptete Treffen mit einem Airbus-Manager habe es nicht gegeben. Möglicherweise habe sich der Betreffende um ein Jahr geirrt.

"Schmiergeldklausel"

Wall stand schon beim ersten Eurofighter-U-Ausschuss 2007 im Fokus und lieferte sich heftige Wortgefechte mit den Abgeordneten. Damals ging es vor allem um einen im Ausschuss als "Schmiergeldklausel" bezeichneten Vertragspassus, der ebenfalls nachträglich in den Vertrag hineingeschrieben wurde. Diese Klausel ist Teil der Verhaltensregeln ( "Code of Business Conduct"), in denen sich beide Seiten verpflichten, ein sauberes Geschäft zu machen. Ein gegenteiliges Verhalten ermöglicht einen gänzlichen oder teilweise Rücktritt vom Vertrag.

In diesen Verhaltensregeln findet sich ein umstrittener Punkt vier, der besagt, dass der Eurofighter-Deal nur dann nichtig ist, wenn Schmiergeldzahlungen durch den Bieter direkt erfolgen, nicht aber durch Dritte. Das Zustandekommen dieser Klausel erklärte Wall damals damit, dass Eurofighter glaubhaft gemacht habe, nicht für alle Subfirmen über Jahre hinweg das Risiko übernehmen zu können. Er habe die Finanzprokuratur gefragt, ob der Passus "angemessen" sei und diese habe zugestimmt. Danach habe auch das Finanzministerium Verständnis dafür gezeigt.

Kritiker meinen, dass das Vector-Netzwerk, mit dem unter dem Deckmantel der Gegengeschäfte Hunderte Millionen bewegt wurden, deswegen konstruiert wurde. Der Präsident der Finanzprokuratur, Wolfgang Peschorn, sagte vor dem Ausschuss, dass sowohl die Ersetzungsbefugnis als auch der Punkt vier der Compliance zum Nachteil des Republik seien. Wer dafür verantwortlich ist, sei noch offen und werde möglicherweise im Justizverfahren geklärt werden.

Ab 2011 keine Gegengeschäfte mehr anerkannt

Der früher zuständige Sachbearbeiter im Wirtschaftsministerium, Friedrich Machinek, berichtete am Vormittag, dass die Republik Österreich seit dem Jahr 2011 keine Eurofighter-Gegengeschäfte mehr final angerechnet hat. Man wolle zuvor alle staatsanwaltlichen Ermittlungen abwarten.

Dass das Gegengeschäftsvolumen von 3,5 Mrd. Euro übererfüllt worden sei, wie er bei seiner Aussage im zweiten Eurofighter-U-Ausschuss im Juli 2017 gesagt hatte, relativierte Machinek nun. Es habe "gewaltige Aberkennungen" gegeben. Bleibe es bei diesen, "dann stimmt meine damalige Aussage nicht mehr".

Abgeschlossen ist der Gegengeschäftsvertrag noch nicht, auch wenn er - bei 15-jähriger Laufzeit - am 21. August 2018 abgelaufen ist, so Machinek. Bis 31. Mai 2019 kann der Flugzeughersteller aber letztmalig eine Jahreseinreichung für das Vorjahr vornehmen. Die Republik wird diese dann innerhalb von 120 Tagen beeinspruchen, um nicht eine automatische Anerkennung zu riskieren.

Genau das sei auch der Grund, warum - wie die SPÖ im Ausschuss vorrechnete - erst 32,7 Prozent der Gegengeschäfte von der Republik anerkannt wurden, mit einem Volumen von 1,09 Mrd. Euro. Dem gegenüber sind 2,24 Mrd. Euro noch offen.

Thema war auch der Anteil inländischer Wertschöpfung, den Gutachter Gerd Konezny (er ist am Nachmittag Auskunftsperson) eingefordert hatte. Dieser sei im Vertrag aber nicht erwähnt. Machinek wertete das Konezny-Gutachten daher als "wertvollen Input", es würde dies aber "diesen Vertrag komplett verändern".

Dass der damalige Wirtschaftsminister Martin Bartenstein (ÖVP) Einfluss auf den Gegengeschäftsvertrag genommen habe, um ein möglichst hohes Volumen zu erreichen, wies er zurück: "Eine politische Einflussnahme ist mir nicht bekannt." Das ursprünglich angepeilte Gegengeschäftsvolumen von 4 Mrd. Euro wertete er jedenfalls als "überaus ambitionierten Wert".

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