EADS-Bettelmail: "Fußi war und ist kein Beschuldigter"
",Fuzzibalds’ Bettelmail im Eurofighter-Strafakt" titelte die Kronenzeitung ihre Geschichte: Politberater Rudi Fußi, "Ex-Stronach-Wahlkampfberater" und "Nebenerwerbs-Puls4-Moderator" mit dem Verbindungsnamen "Fuzzibald", tauche im Ermittlungsakt in der Causa Eurofighter auf, stand da kürzlich zu lesen – und zwar, weil er beim Eurofighter-Hersteller EADS um Geld gebettelt habe. Warum das pikant ist? Weil Fußi 2002 das "Volksbegehren gegen Abfangjäger" initiiert hat. Mit seinem Bettel-Mail habe er sich bereit erklärt, seine Aktionen gegen den Eurofighter-Kauf gegen die Zahlung von Geld einzustellen, mutmaßt die Krone.
"Keine Straftat"
Faktum ist: Für die Staatsanwaltschaft München, die mit den Korruptions-Ermittlungen wegen des Jet-Verkaufs an Österreich betraut ist, hat die Geschichte derzeit keine Konsequenzen. "Herr Rudi Fußi wurde und wird bei uns nicht als Beschuldigter geführt", so Oberstaatsanwältin Anne Leiding auf Anfrage des KURIER. "Das Schreiben eines Bettelbriefes im Jahr 2003 stellte bei Aufnahme der Ermittlungen im Jahr 2012 keine verfolgbare Straftat dar."
Fußi selbst hatte sich schon vor der Veröffentlichung des Artikels auf seinem Blog damit gerechtfertigt, das Mail nie ernst gemeint zu haben – er habe es abgeschickt, um gewisse Mechanismen bloßzustellen. Adressiert war es nämlich nicht an EADS direkt, sondern an Ex-FPÖ-Generalsekretär Peter Sichrovsky, der sich 2002 gemeinsam mit anderen FPÖ-Politikern der damaligen schwarz-blauen Koalition mit EADS-Vertretern getroffen haben soll und im Zuge dessen ebenso in den EADS-Ermittlungsakten gelandet war. Ihm wollte er "eine Falle stellen", schreibt Fußi. Angehört hat sich das dann so: "Meine finanzielle Situation ist desaströs. Bis dato hat sich noch niemand angeboten, der mir für das Ende meiner Aktionen Hilfe versprach." "Ein Wunder, dass das nicht reinging", so Fußi weiter; er habe für sein Ansinnen auch kein Geld erhalten– mit ein Grund, warum die Sache keine juristische Konsequenz für ihn hat .
StAA München vs.Krone
Bei der Krone könnte es sich jedoch anders verhalten: Dass die Zeitung die EADS-Akte zum Teil wörtlich oder durch Abbildung von Originalpassagen wiedergegeben hat, könnte in Deutschland den Tatbestand des § 353 d III StGB – verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen – erfüllen, so die Oberstaatsanwaltschaft München. Der Strafrahmen dafür reicht von einer Geldstraße bis zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.
Fußis Resümee: "Eine Räuberpistolengeschichte vom Anfang bis zum Ende. Ich werde nicht klagen, sondern begegne der Krone mit Ignoranz, es ist nicht mein Niveau."
Kommentare