"Es gibt keinen Promi-Malus"

Justizminister Wolfgang Brandstetter besitzt vier Wurlitzer. Einer davon steht im Vorraum des Ministerbüro und ist voll funktionsfähig.
Der Justizminister über die Hypo und die Urteile gegen Ernst Strasser und Uli Hoeneß.

KURIER: Herr Brandstetter, Sie waren an der nächtlichen Krisensitzung rund um die Hypo-Lösung beteiligt. Noch vor wenigen Wochen waren Sie für die Insolvenz-Variante. Warum haben Sie auf das Bad-Bank-Modell umgeschwenkt?

Wolfgang Brandstetter: Das war insgesamt ein Prozess, bei dem es ständig neue Beurteilungen und Informationen gab, und es war wirklich nicht einfach. Alle, vom Bundes-, über den Vizekanzler bis zum Nationalbank-Gouverneur haben sich extrem eingebracht, da hat sich niemand geschont. Die Lösung der privatwirtschaftlichen Abbaubank, die nun gefunden wurde, ist nach meiner festen Überzeugung das Beste, was man aus derzeitiger Sicht tun kann. Eine Insolvenz hätte vielleicht punktuell Vorteile für den Steuerzahler gebracht. Aber die Risiken einer Insolvenz wären unberechenbar gewesen – das muss man ganz klar sagen. Das ergibt sich auch aus allen Gutachten. Diese Lösung, zu der man sich nach genauester Analyse aller Varianten durchgerungen hat, ist auch etwas anderes als die ursprünglich angedachte Variante einer Anstalt mit unbegrenzter öffentlicher Haftung. Die haben wir jetzt nicht, das ist ein Vorteil. Die Kritiker der jetzigen Lösung verabsolutieren Einzelaspekte, sehen das Ganze nicht. Glauben Sie mir: wir haben uns gemeinsam zur bestmöglichen Lösung durchgerungen, und der Vizekanzler – als zuständiger Finanzminister erst knapp drei Monate im Amt – hat diese Entscheidung rasch getroffen und zieht das jetzt energisch durch.

Sie müssen nun die rechtlichen Maßnahmen für die Bad Bank schaffen. Wird es bei diesem Modell eine Chance geben, die Bayern und die Gläubiger zur Kasse zu bitten?

Im Rahmen dieser Abwicklung bin ich zuversichtlich, dass der von Vizekanzler Michael Spindelegger angestrebte Generalvergleich mit den Bayern zu sehr vernünftigen Konditionen klappen kann. Es sind einige Prozesse mit den Bayern anhängig, und es könnten theoretisch auch noch mehr werden. Es kann aber auch nicht in deren Interesse sein, jahrelang Ressourcen durch Gerichtsverhandlungen zu binden. Bei den Gläubigern sind wir fest entschlossen, erforderlichenfalls mit Sondergesetzen dafür zu sorgen, dass sie sich an der notwendigen Sanierung der Bank beteiligen. Das Gleiche gilt auch für den Kärntner Zukunftsfonds.

Es gibt aber keine Anzeichen, dass die Bayern einlenken. Dazu kommt, dass die Urteile der Justiz bei den Hypo-Prozessen den Bayern einen Trumpf nach dem anderen liefern. Wie soll es da zum Vergleich kommen?

Jetzt, wo die österreichische Regierung die Linie der Vernunft eingeschlagen hat, kann man schon darauf hoffen, dass auch die Bayern auf diese Linie einschwenken. Es gehört alles offengelegt, was in den letzten Jahren passiert ist – auch allenfalls gefälschte Bilanzen. Das ist der einzige vernünftige Weg, um mit den Bayern zu verhandeln, und dann wird man sich schon finden. Übrigens: nicht alles, was die zahlreichen anhängigen Gerichtsverfahren zutage gebracht haben, ist für die Bayern günstig.

Der Zukunftsfonds ist verfassungsrechtlich gesperrt und eine Mehrheit im Landtag wird es nicht geben. Wie wollen Sie die Verfassung umgehen?

"Es gibt keinen Promi-Malus"
Interview mit Justizminister Wolfgang Brandstetter am 14.03.2014 im Justizministerium in Wien.
Ich glaube nicht, dass dafür ein Verfassungsgesetz auf Bundesebene notwendig sein wird. Eines ist ganz klar: Der Kärntner Zukunftsfonds ist der noch vorhandene Profit einer wahnwitzigen Haftungsübernahme. Es ist für mich ein Gebot der Gerechtigkeit, dass die 500 Millionen zugunsten des Bundes abgeschöpft werden, damit es zu einer Schadensersatzleistung kommt. Das wird jeder verstehen, auch in Kärnten. Das zeigen ja auch die jüngsten Äußerungen des Landeshauptmanns. Der Bund wird daher seine vielfältigen rechtlichen Möglichkeiten, die durchaus vorhanden sind, diesbezüglich letztlich nicht einsetzen müssen.

Sie waren vor Ihrer Bestellung zum Justizminister der Rechtsbeistand von Tilo Berlin. Gibt es hier keinen Interessenskonflikt?

Ich habe Tilo Berlin im Vorverfahren vertreten, im noch anhängigen Hauptverfahren dann aus Zeitgründen nicht mehr. Da ging es um einen ganz eingeschränkten Sachverhaltskomplex rund um die Vorzugsaktien, als er noch Vorstand in der Hypo Alpe-Adria war. Die Zurücklegung des Mandats erfolgte bereits vor zirka einem Jahr und nicht erst mit Amtsantritt. Ich sehe da keinen Interessenskonflikt.

Diese Woche wurden Ernst Strasser und in Deutschland Uli Hoeneß zu hohen Haftstrafen verurteilt. Hat sich der Promi-Bonus vor Gericht zum Promi-Malus entwickelt?

Einzelfälle kann und darf ich nicht kommentieren, die Causa Strasser ist ja auch noch nicht rechtskräftig erledigt. Ich bin überzeugt davon, dass sowohl in Österreich als auch in Deutschland alle Angeklagten vor Gericht gleich behandelt werden. Natürlich hat eine Person öffentlichen Interesses das Problem, dass die mediale Aufmerksamkeit groß ist. Das führt zu vielfältigen zusätzlichen Belastungen. Diese Begleiterscheinungen sind sicher ein Promi-Malus. Man muss sich als Minister ja auch von den Medien viel mehr gefallen lassen als Privatpersonen. In diesem Zusammenhang ist erwähnenswert, dass wir im Rahmen der geplanten Strafprozessnovelle künftig sicherstellen wollen, dass nicht jeder, der – vielleicht auch nur anonym – angezeigt wurde, sofort zum Beschuldigten gemacht wird. Dafür wird dann eine konkretere Verdachtslage erforderlich sein.

Der Fall Uli Hoeneß wurde vor einem Jahr bekannt. Zwölf Monate später ist er schon verurteilt. Warum dauern in Österreich die Verfahren so lange?

Von der juristischen Struktur her kann man den Steuerfall Uli Hoeneß nicht mit Korruptionsfällen vergleichen. Auch in Österreich arbeitet die Justiz insgesamt sehr rasch, das bestätigen alle internationalen Vergleiche. Aber wir haben in einem sehr kleinen Bereich der Fälle ein Problem mit der Verfahrensdauer. Das sind zwar quantitativ nur wenige Fälle, aber dort ist das Problem qualitativ massiv. Hier gibt es auch Druck seitens des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Verfahren, die deutlich länger als fünf oder sechs Jahre dauern, sind künftig einfach nicht mehr akzeptabel.

Was wollen Sie dagegen tun?

Die Stärkung und den Ausbau der Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption vorantreiben und alle größeren Verfahren dort konzentrieren. Außerdem brauchen wir bei großen Prozessen einen zweiten Berufsrichter im Schöffensenat, die dafür erforderlichen Planstellen hat uns das Bundeskanzleramt kürzlich bewilligt. Bei der WKSTA habe ich auch die hauseigenen Sachverständigen, die natürlich die Verfahren beschleunigen, weil die Akten nicht außer Haus gehen. Dazu kommt, dass die Berichtspflicht bei der WKSTA deutlich eingeschränkt ist. Dieses Gesamtpaket wird die Verfahren spürbar beschleunigen.

Am Donnerstag wurde der ukrainische Oligarch Dmitri Firtasch in Österreich verhaftet. Sie forcieren massiv, dass die österreichische Justiz die Ostländer beim Aufbau des Justizsystems unterstützt. Ein Paradeprojekt von Ihnen?

Diese Verhaftung erfolgte im Rahmen eines Rechtshilfeverfahrens zu Gunsten der USA und hat nichts mit dem Justizsystem in der Ukraine zu tun. Aber es stimmt, wir setzen Initiativen in den osteuropäischen Staaten, um bei Aufbau und Festigung rechtsstaatlicher Strukturen zu helfen. Österreich ist geografisch und aus seiner Geschichte heraus dazu berufen, hier zu helfen. Im Zuge dieser Initiative zeigen wir beispielsweise den Justizbeamten, wie man ein effizientes EDV-System in allen Justizbereichen aufbaut. Wir stärken die rechtsstaatlichen Strukturen auf den Balkanstaaten und in der Ukraine mit Rat und Tat, indem wir unsere Justizangehörigen hinschicken. Erst letzte Woche habe ich auch mit dem albanischen Justizminister bei seinem Besuch in Wien eine entsprechende Vereinbarung getroffen. Diese Länder brauchen Rechtssicherheit, das ist ein wesentlicher Faktor für den Wirtschaftsstandort und die Grundlage für Lebensqualität. Es zahlt sich für Österreich und seine exportorientierten Betriebe auch aus, wenn man diesen Staaten hilft, und gerade wir Österreicher kommen mit unseren Initiativen dort auch sehr gut an.

Ein OGH-Urteil sorgt unter Bankenmanagern für große Unruhe. Viele meinen, die Verurteilung von Wolfgang Kulterer im Styrian-Spirit-Urteil wegen Untreue schreibt die Regeln des Kreditgesetzes komplett um. Überbrückungskredite werden kaum noch vergeben werden, weil Banker auf der Anklagebank landen könnten. Wäre nicht eine Novelle des Untreue-Paragrafen nötig?

Die Verunsicherung der Manager in diesem Punkt muss man wirklich ernst nehmen. Was den Untreue-Paragrafen betrifft, haben wir einen Verbesserungsbedarf, auch bei der Bilanzfälschung. Es ist ganz entscheidend für den Wirtschaftsstandort, dass es voraussehbare, bestimmbare und berechenbare Normen gibt. Was wir hier brauchen, sind nicht so sehr Normen mit geringeren Strafdrohungen, manches, wie etwa die Bilanzfälschung, wird man sogar verschärfen müssen. Aber wir benötigen klare und eindeutige Regeln, damit die Manager auch klar unterscheiden können: Wo ist das Risiko, das ich noch eingehen kann? Und wo befinde ich mich in einem Bereich, der bereits strafrechtlich relevant ist? Diese Grenze ist tatsächlich in einigen Bereichen zu vage. Das sind Themen, die derzeit im Rahmen der StGB-Reform 2015 diskutiert werden. Ich werde da sicher was tun.

Im Vorzimmer zu Ihrem Büro steht ein alter Wurlitzer. Sie gelten als großer Sammler. Wie viele Wurlitzer besitzen Sie?

Nicht so schlimm, insgesamt sind es vier. Aber das ist meiner Frau Christine auch schon zu viel. Daher war sie froh, dass ich einen ins Ministerium abgezogen habe. Der ist besonders schön, genauso alt wie ich und funktioniert auch noch bestens. Er kann hier auch von jedem ohne Münzeinwurf benützt werden und macht viel Spaß.

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