Schönborn-Nachfolge fixiert: Das wird der neue Wiener Erzbischof

Josef Grünwidl (2.v.l.) und Alt-Kardinal Christoph Schönborn.
Das (über)lange Warten hat ein Ende: Am Donnerstag soll der Name des neuen Wiener Erzbischofs bekannt werden. Kardinal Christoph Schönborn hat am 22. Jänner, dem Tag seines 80. Geburtstags, sein Amt an der Spitze der Erzdiözese niedergelegt – genauer gesagt: Zu diesem Datum hat Papst Franziskus Schönborns bereits planmäßig fünf Jahre davor angebotenen Rücktritt angenommen. Zum Apostolischen Administrator – einem interimistischen Leiter ohne weiterreichende Entscheidungsbefugnisse – wurde Bischofsvikar Josef Grünwidl eingesetzt.
Dieser gilt nun auch schon seit geraumer Zeit als Favorit für den vakanten Erzbischofssitz, wenngleich er in Interviews und öffentlichen Stellungnahmen mehrfach klar bekundet hatte, für diese Aufgabe nicht zur Verfügung zu stehen: "Ich sehe mich als Administrator für eine Übergangszeit, ich sehe mich nicht als neuer Erzbischof", sagte Grünwidl etwa in einem KURIER-Interview (19. April). Zuletzt konnte man freilich den Eindruck gewinnen, sein Widerstand habe etwas nachgelassen bzw. er füge sich in sein Schicksal.

Ursprünglich war von sechs bis acht Wochen Übergangszeit die Rede – demnach hätte es bereits Mitte/Ende März einen neuen Erzbischof geben sollen. Warum sich die Causa so lange hingezogen hat, ist nicht ganz klar. Auch der bereits schwer kranke Papst Franziskus, verstorben am Ostermontag, hat bis zuletzt noch Bischöfe ernannt, ebenso gab es bereits Ernennungen unter seinem Nachfolger Leo XIV. – nur eben nicht für Wien. Es gab Verwirrung um eine angebliche Dreierliste, dem Vernehmen nach hatten Kandidaten abgesagt …
Nun also ist es praktisch fix, dass Grünwidl – dessen Tätigkeit als Administrator allseits gelobt wurde – zum Zug kommt. Der 1963 geborene Niederösterreicher war 1995 bis 1998 Sekretär des damals noch neuen Erzbischofs Schönborn; danach war er Pfarrer in verschiedenen Orten, zuletzt (2014 bis 2023) in Perchtoldsdorf, schließlich ernannte ihn Schönborn zum Bischofsvikar für das Vikariat Süd. Grünwidl gilt als Mann des Ausgleichs, der mit seiner ruhigen und besonnenen Art integrativ in einer (auch kirchlich) polarisierten Gesellschaft wirken könnte.
Konkordat
Die Personalie soll heute, Donnerstag, vom Ministerrat per Umlaufbeschluss abgesegnet werden. Dass die Regierung damit befasst wird, ist im Konkordat (völkerrechtlicher Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und Österreich von 1933) geregelt. Dort (Artikel IV, Paragraf 2) gibt es eine sogenannte „politische Klausel“. Aufgrund dieser hat sich der Heilige Stuhl verpflichtet, vor Ernennung eines (Erz-)Bischofs der Bundesregierung den Namen des Kandidaten mitzuteilen (für die Ernennung von Weihbischöfen gilt diese Bestimmung nicht).
Die Bundesregierung kann gegen die Ernennung „Gründe allgemein politischer Natur“ geltend machen. Wird ein solcher Einwand erhoben, sind beide Seiten gehalten, sich zu einigen. Scheitert dies, ist der Papst dennoch frei, sich mit seiner Wahl durchzusetzen. Wenn es keinen Einwand seitens der Regierung gibt, wird in der Folge die Ernennung durch den Vatikan veröffentlicht.
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