Die Sachverhaltsdarstellung von Stefan Danzinger ist mit einigen Beweisfotos belegt, um zu dokumentieren, dass
- kein vorgeschriebener Mindestabstand eingehalten wurde,
- keine FFP2-Masken getragen wurden und auch
- keine sonstigen Maßnahmen wie Plexiglastrennwände getroffen wurden.
Warum laut Anwalt Danzinger keine der Ausnahmebestimmungen der Covid-Verordnung auf die Politiker, die bei der Gala anwesend waren, zutrifft, argumentiert er in der Anzeige unter anderem so:
Ausnahmeregelung der "beruflichen Tätigkeit" nicht erfüllt
Während Vergnügungsveranstaltungen überhaupt untersagt sind, käme wenn überhaupt noch die Ausnahmeregelung der „beruflichen Tätigkeit“ in Frage. Diese Erklärung wird vom Veranstalter ORF auch zur Rechtfertigung vorgebracht. Diese Begründung überzeugt Anwalt Danzinger allerdings nicht:
Denn berufliche Zusammenkünfte (§ 14 Abs 1 Z 1) wären ebenfalls zulässig, allerdings nur, wenn diese
- unaufschiebbar berufsbedingt,
- zur Aufrechterhaltung der beruflichen Tätigkeiten erforderlich sind und
- nicht in digitaler Form abgehalten werden können.
Der Auftritt bei einer Spendengala, wo geklatscht, gesungen und getanzt wurde, kann maximal unter „zu Repräsentationszwecken subsummiert werden, ist aber weder unaufschiebbar noch zur Aufrechterhaltung der beruflichen Tätigkeit (zB als Minister) erforderlich".
Die Annahme von Spendenanrufen hätte ohne weiteres auch "im Homeoffice erfolgen können. Keinesfalls beruflich notwendig sind Live-Gesangsdarbietungen vor Publikum oder die gesellschaftliche Konsumation von Alkohol", kritisiert der Anwalt in seiner Anzeige.
Als Strafe drohen bis zu 1450 Euro.
ÖVP-Gemeinderat: "In der Bundespolitik läuft etliches schief“
Warum ausgerechnet ein ÖVP-Gemeinderat eine Anzeige gegen die Bundesregierung einbringt, erklärt Danzinger in den Sozialen Medien so: "Ich unterscheide hier klar zwischen Bundespolitik und meiner Arbeit in und für die Gemeinde. gemeinsam mit meinen tollen Kollegen von der Ortspartei. In der Bundespolitik läuft seit Monaten meiner Meinung nach etliches schief. Diese Unfähigkeit müssen wir nun alle ausbaden.“
Die FPÖ Wien hat heute ebenfalls eine Anzeige eingebracht, wie deren Obmann Dominik Nepp am Nachmittag via Aussendung berichtete. Die Freiheitlichen nehmen ebenfalls die anwesenden Politiker, aber auch ORF-Vertreter wie Generaldirektor Alexander Wrabetz ins Visier. Denn aus zahlreichen Bildern und Videos gehe eindeutig hervor, dass die angezeigten Personen gegen Ausgangsregelung, Maskenpflicht und Einhaltung des Mindestabstandes verstoßen hätten, erläuterte Nepp: "Ich sehe mich als politischer Vertreter der Bundeshauptstadt Wien gezwungen, diese skandalöse Ungleichbehandlung zur Anzeige zu bringen.“
Der ORF begründete die Aktivitäten bei der „Licht ins Dunkel“-Gala damit, dass es sich dabei um eine TV-Produktion und nicht um eine Veranstaltung gehandelt habe. TV-Produktionen dürften auch im Lockdown durchgeführt werden. Die Gäste - hochrangige Politikerinnen und Politiker wie Prominente - seien keine Gäste im eigentlichen Sinn gewesen, sondern Mitwirkende an der Gala, die im Laufe des Abends auch Spenden an den Telefonen entgegen genommen haben. „In dieser Funktion waren sie Teil der Produktion und somit ausgangsberechtigt. Die anwesenden Politikerinnen und Politiker nahmen in ihrer beruflichen Funktion an der TV-Produktion teil.“ Zudem seien sämtliche Mitwirkende „selbstverständlich“ 2G überprüft und tagesaktuell getestet gewesen.
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