Energiegesetz: Warum Österreich mehr Windräder bauen muss

Österreich ist beim Ausbau erneuerbarer Energien säumig. Nun hat die Regierung mit dem EABG ein zentrales Gesetz vorgelegt – die Grünen sehen Nachbesserungsbedarf.
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Eigentlich ist es schon zu spät: Bis 21. Februar hätte Österreich der EU übermitteln sollen, in welchen Regionen man den Ausbau von Wind- und Solarkraft vorantreiben will. Das sorgte in den vergangenen Monaten für laute Kritik zahlreicher Energieverbände.

Denn bis 2030 soll Österreich seinen Strombedarf zu 100 Prozent aus Ökostrom decken. Dafür ist ein Ausbau Erneuerbarer im Umfang von zusätzlich 27 Terawattstunden (TWh) pro Jahr nötig. Die Umsetzung der EU-Richtlinie soll das sogenannte Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) regeln.

Dieses wollte Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) vor dem Sommer 2025 vorlegen. Fertig und dem Parlament übermittelt worden – wie die meisten Energiegesetze benötigt das EABG eine Zweidrittelmehrheit – ist es jetzt. Worum es geht und welche Fragen weiterhin offen sind:

Wie genau soll das Gesetz den Ausbau Erneuerbarer beschleunigen?

Zentrales Element ist ein „One-Stop-Shop“: Künftig soll sich eine statt mehrerer Behörden um Genehmigungsverfahren kümmern, für Beschwerden während des Verfahrens sollen klare Fristen gelten. Damit sowie mit weiteren „standardisierten“ Vorgaben – zum Beispiel für PV-Anlagen – sollen Verfahren um Monate bis Jahre verkürzt werden. Und: Erneuerbare Energien – Windparks, PV-Anlagen, Wasserkraftwerke – haben künftig „überragendes öffentliches Interesse“. Auch das soll mehr Rechtssicherheit schaffen.

Warum ist der Ausbau Erneuerbarer wichtig?

Um insbesondere im Winter für mehr Energieunabhängigkeit zu sorgen. Das könnte verhindern, dass die Gaspreise künftig die Strompreise nach oben treiben. Derzeit muss Österreich im Winter rund 20 Prozent seines Stroms in Gaskraftwerken erzeugen und weitere 20 Prozent – etwa Atomstrom – importieren. Das EABG gibt für Windenergie ein Ziel von 7 TWh bis 2030 vor, für Solarkraft sogar 10 TWh. Zur Relation: 75 moderne Windräder produzieren jährlich eine TWh Strom.

Wie wird sichergestellt, dass die Bundesländer beim EABG mitziehen?

Das Gesetz sieht verbindliche Ausbauziele für jedes Bundesland vor. Demnach müssten bis 2030 auch in Salzburg, Tirol oder Vorarlberg Windräder stehen – diese haben bisher kein einziges. Falls sich die Länder nicht daran halten, droht ihnen etwa die Kürzung von Förderungen.

Ist es realistisch, dass der Ausbau Erneuerbarer mit dem EABG bis 2030 ausreichend beschleunigt wird?

Aus Sicht der Regierung schon. Grünen-Energiesprecher Lukas Hammer oder die IG Windkraft bezweifeln das stark. Die Hauptkritikpunkte: Erstens seien die Ausbauziele für die Länder zu niedrig angesetzt. Und: Auch im neuen Entwurf seien keine konkreten Flächen für den Bau von Windrädern in den Bundesländern gewidmet. Die Grünen hatten auf eine gesetzliche Verpflichtung für die Länder gepocht, ausreichend Flächen für den Ausbau bereitzustellen. „In dieser Form wird das Gesetz auch nicht zum notwendigen Ausbauturbo bei Erneuerbaren führen“, ortet Hammer eine „Mogelpackung“. Die Grünen, die wie die FPÖ dem EABG die Zweidrittelmehrheit verschaffen können, sehen „ordentlichen Nachbesserungsbedarf“.

Gibt es auch Lob für den Gesetzesentwurf?

Ja, etwa von der Industriellenvereinigung, den Kammern sowie von der zuständigen Behörde E-Control und der Energieagentur. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer lobt vor allem den One-Stop-Shop: „Jahrelange Verfahren belasten den Wirtschaftsstandort ohne ökologischen Mehrwert.“

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