Eltern und Schüler sollen festlegen, wann die Schule auf- und zusperrt

Schul-Öffnungszeiten von sieben bis 18 Uhr sollen künftig möglich sein, sofern das auch erwünscht wird
Regierungsplan für die Schulautonomie räumt Betroffenen mehr Mitspracherecht im Schulalltag ein.

Die Mitbestimmung der Eltern und Schüler am Schulstandort wird im Zuge der Schulautonomie massiv aufgewertet. Jene des Bundesministeriums beziehungsweise der Landesschulbehörden aber auch der Lehrer am Standort zurückgenommen.

Das betrifft vor allem die Regelung über die Öffnungszeiten an Schulen. Laut aktuellem Stand der Verhandlungen, der dem KURIER vorliegt, sollen künftig die Eltern- und Schülervertreter in Absprache mit dem Direktor vorgeben können, wann die Schulen offen haben und die Schüler dort auch betreut werden können.

Nachmittagsbetreuung

Für die Betreuung außerhalb der Unterrichtszeiten soll ein eigenes pädagogisches Fachpersonal zur Verfügung stehen. Lehrer sollen demnach nicht für die Betreuung herangezogen werden, wohl weil die Pädagogen deutlich teurer sind.

Das heißt, wenn der Bedarf gegeben ist, können Eltern und Schüler in Absprache mit dem Direktor vereinbaren, dass die Schule zum Beispiel ab sieben Uhr geöffnet hat und die Schüler von Freizeitpädagogen beaufsichtigt werden. Ebenso kann vereinbart werden, dass auch nach der Unterrichtszeit zum Beispiel bis 18 Uhr die Schüler weiter am Standort betreut werden.

Diese Reform wird vor allem arbeitenden Eltern zugutekommen, da es oft schwierig ist, eine adäquate Betreuung für die Zeit nach Schulschluss zu finden.

Einfachere Entscheidungen

Wesentlich ist auch, dass mit dem neuen Schulautonomiepaket die Entscheidungen in den Schulgremien einfacher getroffen werden können. Dem Schulgemeinschaftsausschuss gehören der Schulleiter und je drei Vertreter der Lehrer, der Schüler und der Erziehungsberechtigten an. Bisher galt im Schulgemeinschaftsausschuss (Gremium an mittleren und höheren Schulen) beziehungsweise im Schulforum (Gremium an Volksschulen, ohne Schülervertreter, und Neuen Mittelschulen), dass wesentliche Entscheidungen nur mit Zweidrittelmehrheit beschlossen werden können. Künftig soll in diesen Gremien eine einfache Mehrheit ausreichen.

Vorgesehen ist zudem, dass Eltern- und Schülervertreter künftig auch bei der Bestellung der Schulleiter ein Mitspracherecht bekommen. Und die Schulpartner sollen ein offizielles Melderecht an die Schulbehörde bekommen, sofern es Probleme am Schulstandort gibt. Meldungen an die Schulbehörde sind jetzt freilich auch möglich, das Melderecht soll nun aber auch gesetzlich garantiert werden.

Die Autonomieregelung soll noch dieses Jahr ausverhandelt sein. Nicht betroffen ist davon das Gesetz zur außerschulische Betreuung an ganztägigen Schulformen in den Ferienzeiten, das liegt dem Parlament bereits vor.

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