Einspruch des Mitangeklagten dürfte Karmasin-Prozess verzögern

Einspruch des Mitangeklagten dürfte Karmasin-Prozess verzögern
Anwalt ortet formelle Mängel in der Anklage.

Der Betrugsprozess gegen die ehemalige Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP) wird sich wohl verzögern. Ein mitangeklagter Mitarbeiter im Sportministerium will Einspruch gegen die Anklageschrift einbringen, berichtete die Krone am Freitag.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hatte vor Kurzem Anklage erhoben. Dabei geht es noch nicht um ihre Rolle in der ÖVP-Umfrageaffäre, sondern um Bezugsfortzahlungen und wettbewerbsbeschränkenden Absprachen.

"Formale Mängel"

Der Anwalt des Zweitangeklagten, Thomas Krankl, will laut Krone am Dienstag Einspruch einbringen, was eine Verzögerung des Prozesses - ein Termin war bis dato nicht bekannt - mit sich bringt. Das Oberlandesgericht Wien muss nun die Anklage gegen Karmasin und den leitenden Beamten im Sportministerium nämlich überprüfen.

Als Grund nannte Krankl "formelle Mängel in der Anklage", andererseits müsse überprüft werden, ob die Vorgangsweise bei Ausschreibungen überhaupt strafbar ist, zumal es ein Direktvergabeverfahren gewesen sei.

Zur Anklage gebracht wurde der Vorwurf, Karmasin habe sich nach ihrem Ausscheiden aus der Politik widerrechtlich Bezugsfortzahlungen erschlichen, indem sie Bediensteten des Bundeskanzleramts verschwieg, dass sie ihre selbstständige Tätigkeit mit dem Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Ministeramt nahtlos fortsetzte.

Geld verdient haben soll sie mit Studien für das Sportministerium, für die sie aufgrund von Absprachen mit Mitbewerberinnen - darunter ihre frühere Mitarbeiterin Sabine Beinschab - den Zuschlag erhielt.

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