Verbotsliste bei Energieförderung: Wo sich die Grünen durchgesetzt haben

Verbotsliste bei Energieförderung: Wo sich die Grünen durchgesetzt haben
Nach zähen Verhandlungen und harter Kritik: ÖVP und Grüne haben sich auf den Energiekostenzuschuss für Betriebe geeinigt. Kompromisse bei "Verbotsliste".

Eine wichtige Maßnahme gegen die Teuerung hat bisher noch gefehlt: der Energiekostenzuschuss. Er soll energieintensiven Unternehmen helfen, steigende Energiekosten abzufedern. Beschlossen wurde er im Juni. Harte und zähe Debatten verzögerten die Präsentation um Wochen. Die Wirtschaft erhöhte den Druck auf Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP) und Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne). Am Mittwoch soll es im Ministerrat aber so weit sein. 

Es wurde auch Zeit: Der Zuschuss muss noch von der EU notifiziert werden. Nur dann können ihn Unternehmen – wie vorgeschrieben – noch bis Jahresende beantragen und die Behörden rechtzeitig mit der Abwicklung starten. Die Förderung kann rückwirkend mit Frühjahr 2022 beantragt werden.

Verzögert hat sich die Richtlinie, weil sich das Fördervolumen auf über eine Milliarde Euro erhöhte. Die Grünen stellten dann mehrere neue Bedingungen, die ÖVP und der Wirtschaftskammer (WKÖ) sauer aufstießen. Gar Vorwürfe, die Grünen hätten die Unternehmenshilfe bewusst verzögert, damit ihn die ÖVP nicht vor der Landtagswahl in Tirol präsentieren könne, wurden hinter den Kulissen laut – und von grüner Seite vehement zurückgewiesen.

Die Kompromisse

Hilfen auch für kleinste Unternehmen, Energiesparen, Treffsicherheit: Diese Punkte waren den Grünen wichtig. Erstens wollten sie große Betriebe, die den Zuschuss beantragen, zur Vorlage eines Energiesparplans verpflichten – zu sogenannten „Energie-Audits“. In diesem Punkt war die ÖVP gesprächsbereit, er wird demnach auch umgesetzt. Man wolle die Förderung mit klaren Auflagen zum Energiesparen zusätzlich untermauern, hieß es dazu aus Verhandlerkreisen.

Viel heißer diskutiert wurde Gewessler „Verbotsliste“, wie sie türkise Verhandler salopp bezeichnen. Dabei handelte es sich um Maßnahmen, die Unternehmen vermeiden müssen, wollen sie den Zuschuss erhalten.

Dazu zählen etwa die geplanten Verbote von Heizschwammerln, von Außenbeleuchtungen nach Betriebsschluss, von Flutlicht auf Skipisten sowie Sportplätzen oder auch die Forderung, dass Ladentüren nicht immer offenstehen sollen. Beim Heizschwammerl-Verbot soll die ÖVP den Grünen entgegengekommen sein, die dafür wohl auf das Flutlichtverbot verzichten.

Zudem wollten die Grünen auch die Möglichkeit, kleinsten Betrieben den Zuschuss zu gewähren: etwa dem kleinen Bäcker ums Eck. Das Problem: Zu viele Anträge dürften die Förderstellen überlasten. Mögliche Lösung: Kleine Betriebe erhalten eine Pauschale. Darauf haben sich die Verhandler demnach genauso geeinigt haben, wie auf eine weitere grüne Bedingung: Manager-Boni sollen für den Förderzeitraum „in gewissen Fällen“ verboten werden, ähnlich wie bei den Corona-Hilfen.

„Existenzen gefährdet“

Bereits bekannt waren die wichtigsten Eckpunkte des Zuschusses: Er steht Betrieben zu, deren Energiekosten mindestens drei Prozent der Produktionskosten überschreiten. 30 Prozent der Mehrkosten zum Vorjahr werden gefördert.  Über ein „Vier-Stufen-Programm“ wird die Förderhöhe bestimmt. Betriebe in Stufe 1 erhalten bis zu 400.000 Euro. Unternehmen in Stufe 2 bekommen bis zu zwei Millionen, in Stufe 3 bis zu 25 Millionen und in Stufe 4 bis zu 50 Millionen Euro. Je größer Betrieb und Energiebedarf sind, desto höher die Förderung. 

WKÖ-Präsident Harald Mahrer und die Industriellenvereinigung machten am Dienstag noch einmal Druck. „Es stehen wirtschaftliche Existenzen auf dem Spiel – ganz zu schweigen von den damit zusammenhängenden Arbeitsplätzen, wenn diese Betriebe zusperren müssen“, warnte Mahrer. 

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