Die Gründe dafür sind vielfältig und hängen doch alle zusammen. Frauen verdienen im Schnitt 18 Prozent weniger für die gleiche Arbeit. Frauen leisten das Gros der unbezahlten Care-Arbeit. Das beinhaltet sowohl die Pflege von pflegebedürftigen Angehörigen, als auch von betreuungspflichtigen Kindern.
Steigen Mütter nach einer Karenz wieder ins Erwerbsleben ein, arbeiten sie häufig nur Teilzeit. Das liegt auch an einem bundesländerübergreifenden Mangel an Kinderbetreuungsplätzen, die mit einer Vollzeitbeschäftigung vereinbar sind. Trotz Kindergartenmilliarde, die das bekämpfen solle, sind diese Kindergartenplätz zuletzt sogar weniger geworden. Die Teilzeitquote bei Frauen mit Kindern unter 15 Jahren liegt bei 69,9 Prozent – bei Vätern mit Kindern unter 15 Jahren liegt sie bei 7,5 Prozent.
Um dagegen zu steuern , wurde an einem Rädchen der Pensionslücke gedreht. Bereits 2005 wurde das Pensionssplitting eingeführt. Eltern können freiwillig bis zum siebten Lebensjahr des Kindes die Pensionszeit teilen. Der erwerbstätige Elternteil kann maximal 50 Prozent der eigenen Pensionsgutschrift für diese Zeit auf das Pensionskonto des anderen übertragen.
Das Ergebnis: Freiwillig nutzte das kaum jemand. Zahlen aus dem Sozialministerium zeigen, dass das in den Jahren 2019 bis 2021 nur 2.681 Personen beantragt haben. Im Regierungsprogramm 2019 wurde daher ein automatisches Pensionssplitting vereinbart. Die Beitragsgrundlagen beider Eltern würde bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes summiert und zu jeweils der Hälfte auf den Pensionskonten der Eltern gutgeschrieben. Wer das nicht möchte, müsste sich aktiv dagegen aussprechen.
Bisher fehlt ein Gesetzesentwurf.
Laut der Ökonomin des Wirtschaftsforschungsinstituts WIFO, Christine Mayrhuber, wirkt das Pensionssplitting zwar bei hohen Einkommensdifferenzen gut. Zahnlos werde es aber bei Haushalten mit geringem Einkommen. Hier greift die Ausgleichzulage. Die Pension der Frauen bliebe gleich, weil nur die Aufstockung zur Ausgleichzulage sinke. Gegen Armut wäre es wirkungslos, erklärt Mayrhuber jüngst im Karl-Renner-Institut.
Auch dem Sozialministerium sei klar, dass das Pensionssplitting keine ausreichende Maßnahme gegen Altersarmut ist. „Es braucht eine verpflichtende Lohntransparenz und partnerschaftliche Elternteilzeitmodelle“, so das Ministerium.
Kommentare