Edtstadler: Sicherungshaft nicht ohne Richter-Genehmigung
Innen-Staatssekretärin Karoline Edtstadler (ÖVP) hat in der ORF-"Pressestunde" am Sonntag unmissverständlich klargestellt, dass die geplante Sicherungshaft nur mit einer richterlichen Genehmigung verhängt und zeitlich begrenzt werden soll. Sie betonte zudem, dass es sich bei dem Vorhaben um die Umsetzung einer EU-Richtlinie handle, die schon in 20 europäischen Staaten umgesetzt sei.
Geplante Sicherungshaft für potentiell gefährliche Asylwerber
Die Sicherungshaft sei Teil der EU-Aufnahmerichtlinie, die schon viele europäische Staaten umgesetzt haben. Die Sicherungshaft sei zudem nicht das gleiche wie Präventivhaft, betonte Edtstadler. Es gehe um eine "Lücke, die wir schließen müssen". So sei im Anlassfall der tödlichen Messerattacke auf einen Beamten in Vorarlberg die Verhängung von Schubhaft nicht möglich gewesen, weil das Asylverfahren noch nicht abgeschlossen gewesen sei.
Diese Lücke müsse geschlossen werden, erklärte Edtstadler. Es gehe hier um vorbestrafte, besonders gewaltbereite Personen und solche, die mit Drogenmissbrauch zu tun hätten. "Das sind Faktoren, die einbezogen werden sollen." Unter dem Strich gehe es "um Schutz der Bevölkerung" vor diesen Menschen, erklärte die Staatssekretärin und sicherte dabei "Rechtsschutz zu".
"Ich bin ganz klar dafür, dass das ein Richter genehmigen muss." Der von der FPÖ ins Spiel gebrachte Rechtsschutzbeauftragte solle als "Plus" dazukommen, aber nicht den Richter ersetzen, erläuterte Edtstadler. "Ich bin für einen sehr engen Rechtsschutz."
Haft sei einer der intensivsten Eingriffe in die Grundrechte, "daher ist bei Haft immer eine richterliche Genehmigung" und eine "zeitliche Begrenzung erforderlich", so Edtstadler, die sich überzeugt zeigte, dass die Opposition am Ende mitgehen werde.
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