Don't smoke: Nichtraucherschutzgesetz soll beibehalten werden

Don't smoke: Nichtraucherschutzgesetz soll beibehalten werden
Ärztekammer und Krebshilfe fordern einen stärkeren Nichtraucherschutz - vor allem in der Gastronomie.

Beim Don’t Smoke Volksbegehren – landläufig auch als Anti-Raucher-Volksbegehren bekannt – ist der Name Programm. Im Wortlaut des von der Wiener Ärztekammer und der Österreichischen Krebshilfe angestrebten  Volksbegehrens heißt es: „Wir fordern aus Gründen eines optimalen Gesundheitsschutzes für alle Österreicherinnen und Österreicher eine bundesverfassungsgesetzliche Regelung für die Beibehaltung der 2015 beschlossenen Novelle zum Nichtraucherschutzgesetz (Tabakgesetz).“

Mit der angesprochenen Novelle war 2015 ein totales Rauchverbot in Lokalen beschlossen worden, das ab 1. Mai hätte gelten sollen. Die türkis-blaue Regierung hob diese Novelle im März 2018 aber auf. Es wurde also doch kein absolutes Rauchverbot in der Gastronomie verhängt.

 

Die Initiatoren von Don’t smoke sprechen sich mit Verweis auf wissenschaftliche Studien zum Thema Rauchen und Passivrauchen nun vor allem für einen stärkeren Nichtraucherschutz aus. Dazu nennen sie drei Hauptforderungen:

  1. Absolut rauchfreie Lokale
  2. Einen umfassenden Jugendschutz
  3. Die Beibehaltung der 2015 beschlossenen Novelle zum NichtraucherInnenschutzgesetz.

 

Der Mediziner Paul Sevelda im Gespräch mit Helmut Brandstätter

"Warum eigentlich, Herr Sevelda?"

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