Nach der Wahl droht der Prozess

Umstrittene Wahlkampf-Brsochüre: Petzner, Dörfler und Scheuch sind im Visier der Korruptionsjäger.
Die Korruptionsjäger der WKStA werden Landeshauptmann Dörfler wohl anklagen.

Die Mühlen der Justiz mahlen langsam – aber sie mahlen. Knapp vor der Landtagswahl am 3. März in Kärnten hat die Korruptionsstaatsanwaltschaft, kurz WKStA, die Ermittlungen in der Causa Wahlbroschüre 2009 abgeschlossen. Wie berichtet, hatte das BZÖ – wie die Freiheitlichen in Kärnten damals hießen – für die Wahl 2009 eine Hochglanzbroschüre samt DVD aufgelegt, die an alle Kärntner Haushalte verschickt worden war.

Das Design der Broschüre ist dem der BZÖ-Wahlkampfplakate ausgesprochen ähnlich. Hier wie dort dominieren die Farbe Orange und der Slogan „Garantiert“. Die Kosten sollen sich auf 500.000 Euro belaufen haben und zumindest zum Teil über Steuergelder finanziert worden sein. Die WKStA hat Ermittlungen gegen Landeshauptmann Gerhard Dörfler, seinen inzwischen zurückgetretenen Stellvertreter und damaligen Parteichef Uwe Scheuch, Landesrat Harald Dobernig, den damaligen Wahlkampfleiter Stefan Petzner (der als Einziger dieses Quartetts beim BZÖ verblieben ist) sowie die Geschäftsführer der Landesimmobiliengesellschaft (LIG) wegen des Verdachts der Untreue eingeleitet. Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.

Die LIG ist deshalb mit dabei, weil der Deal über sie abgewickelt worden war.

„Die Ermittlungen sind jetzt abgeschlossen, der Vorhabensbericht an das Justizministerium ist praktisch fertig“, sagt WKStA-Sprecher Erich Mayer zum KURIER.

Wird dieser vor dem 3. März fertig sein? „Das ist möglich, aber nicht sicher“, antwortet Mayer. Insider gehen davon aus, dass die Frage, ob es zu einer Anklage kommt, sicher nicht vor dem Wahltag geklärt wird – dafür sind die Fristenläufe zu lang.

Bei den Korruptionsjägern zuständig ist Oberstaatsanwalt Eberhard Pieber, der sozusagen für Kärntner Belange eine „Dauerkarte“ hat. Er war u. a. Ankläger im Korruptionsprozess gegen Uwe Scheuch gewesen.

In welche Richtung der Vorhabensbericht geht, darüber hüllt man sich in der WKStA in Schweigen. In Justizkreisen geht man aber davon aus, dass die Staatsanwaltschaft anklagen will. Und in diesem Fall drohen den Angeklagten bis zu zehn Jahre Haft.

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