Digitaler Führerschein soll im Frühling 2021 kommen
Am Mittwoch hat den Ministerrat passiert, was schon im türkis-grünen Regierungsprogramm vorgesehen war: ein Antrag zur Änderung jener vier Gesetze, die es für die Etablierung des Elektronischen Identitätsnachweises (kurz: E-ID) braucht.
Bürgerkarte und Handysignatur werden dahingehend weiterentwickelt. Als erste Anwendungsfälle sind ab nächstem Frühjahr Führerschein und Zulassung als digitale Varianten auf dem Smartphone vorgesehen. Danach sollen sukzessive auch andere Angebote folgen, etwa der digitale Angel- oder Jagdschein.
Die Vorarbeiten und Begleitmaßnahmen für den Pilotbetrieb des E-ID sowie die Weiterentwicklung der Technologie und die Erkenntnisse aus den bisherigen Entwicklungen und Konzeptionen würden im Vorfeld des Echtbetriebs noch Adaptierungen und Ergänzungen des rechtlichen Rahmens bedingen", hieß es im Ministerratsvortrag von Digitalisierungsministerin Margarete Schramböck (ÖVP).
So müsse etwa für die Smartphone-basierte Verwendung des E-ID zusätzlich eine sicherheitstechnisch gleichwertige Umsetzung ermöglicht werden, um die Nutzung durch den User insbesondere bei Apps zu vereinfachen.
Weiters sollen zur Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten des E-ID künftig auch Attribute aus Registern von Verantwortlichen des privaten Bereichs über das System des E-ID Dritten zur Verfügung gestellt werden können - das allerdings nur freiwillig und ausschließlich bei Einwilligung der Betroffenen.
Der Staat werde keinen Zugriff auf Daten bekommen, die er nicht ohnehin schon im Rahmen bestehender Register und aufgrund bestehender Rechtsgrundlagen verarbeiten darf, heißt es.
"In Zukunft soll es nicht mehr passieren, dass man bei der Führerscheinkontrolle den Lappen vergessen hat", scherzt Schramböck. Österreich sei hier Vorreiter und eines der ersten Länder, das den digitalen Führerschein umsetzt.
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