Die wichtigsten Fragen zur BP-Wahl
Frage: Warum müssen wir noch einmal wählen?
Weil die FPÖ die erste Stichwahl vom 22. Mai - die Alexander Van der Bellen knapp gewonnen hat - angefochten hat. Daraufhin hat der Verfassungsgerichtshof die Wiederholung der gesamten Wahl angeordnet, weil es in einigen Wahlbezirken Unregelmäßigkeiten bei der Auszählung der Briefwahl gab und das Innenministerium Meinungsforschern und Medien am Sonntag Ergebnisse schon vor 17.00 Uhr weitergegeben hat.
Warum wurde die Wiederholungswahl von 2. Oktober auf 4. Dezember verschoben?
Einige Wochen vor dem 2. Oktober sind Wahlkarten aufgetaucht, bei denen die Verklebung nicht gehalten hat. Da nicht abzuschätzen war, wie viele Wahlkarten davon betroffen waren, und ein Austausch nicht möglich war, verschob Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) den Wahltermin.
Wer darf wählen?
Bei der Bundespräsidenten-Stichwahl dürfen die 6,4 Millionen Österreicher wählen, die in den für die Wiederholungswahl aktualisierten Wählerverzeichnissen stehen. Das sind alle Staatsbürger mit Hauptwohnsitz im Lande bzw. Auslandsösterreicher mit Eintrag in der Wählerevidenz, die spätestens am Wahltag (4. Dezember) 16 Jahre alt werden - und denen das Wahlrecht nicht wegen einer strafrechtlichen Verurteilung vom Richter entzogen worden war.
Muss ich wählen gehen?
Seit 2004 besteht österreichweit keine Wahlpflicht mehr für die Bundespräsidentenwahl. Bis dahin hatten einige Bundesländer eine solche auf landesgesetzlicher Ebene verordnet.
Wie finde ich mein Wahllokal? Und die Öffnungszeiten?
Wenn Sie in einer Gemeinde mit mehr als 1.000 Einwohnern leben, auf der Amtlichen Wahlinformation, die dieser Tage per Post ins Haus kommt. In kleineren Orten gibt es einen Aushang im Gemeindeamt. Auch im Internet kann man sein Wahllokal suchen: Entweder auf der Homepage der jeweiligen Gemeinde - oder auf der des Innenministeriums (www.bmi.gv.at/wahlen), wo bundesländerweise Listen der Wahllokale samt Öffnungszeiten zu finden sind.
Wo kann ich überall wählen?
Seit Einführung der Briefwahl eigentlich überall - aber nur mit einer Wahlkarte. Ohne eine solche können Sie nur am 4. Dezember in "ihrem" Wahllokal am Wohnort die Stimme abgeben. Mit einer Wahlkarte können Sie die Stimme per Post an die Wahlbehörde senden bzw. selbst oder per Boten dort abgeben. Am 4. Dezember könne sie damit in jedem Wahllokal Österreichs wählen - oder zu Hause im Bett, wenn Sie gehunfähig sind und den Besuch durch eine "fliegende Wahlbehörde" beantragt haben.
Wie komme ich zu einer Wahlkarte?
Auch wenn sie für den ursprünglichen Termin 2. Oktober schon eine Wahlkarte haben, müssen sie eine neue beantragen - denn die alte ist für den 4. Dezember nicht mehr gültig. Beantragt werden kann schriftlich (per E-Mail, Fax, Post oder online) oder persönlich direkt im Gemeindeamt (in Wien beim Magistrat). Zeit dafür haben Sie bis 30. November (schriftlich) oder bis 2. Dezember (persönlich) - wobei zu bedenken ist, dass es dann für die Briefwahl wohl schon zu spät wäre.
Darf ich den Stimmzettel zu einem Papierflieger oder Boot falten und so (im Kuvert) abgeben?
Ja, aber nur, wenn er noch gut leserlich ist. Sonst ist er ungültig, das heißt, die Stimme wird nicht mitgezählt.
Darf ich Zeichnungen auf dem Stimmzettel machen?
Ja, aber nur so, dass noch klar erkenntlich ist, wen Sie gewählt haben.
Darf ich Zeichnungen auf mein Wahlkuvert machen?
Nein, darauf steht sogar eine Strafe von bis zu 218 Euro bzw. zwei Wochen Ersatzhaft. "Die Anbringung von Worten, Bemerkungen oder Zeichen auf den Wahlkuverts ist verboten" - weil damit die Stimme der Person zugeordnet werden könnte, also das Wahlgeheimnis verletzt wäre.
Darf ich einen anderen Kandidaten auf den Stimmzettel schreiben, der dort nicht aufgedruckt ist?
Prinzipiell ja - aber damit ist Ihre Stimme ungültig. Denn Sie können keinen Bewerber wählen, der nicht am Stimmzettel steht.
Ich mache am Wahlsonntag einen Ausflug, kann ich meine Stimme auch in einem anderen Wahllokal abgeben?
Ja, und zwar mit Wahlkarte in allen Wahllokalen Österreichs. Sie können die Wahlkarte auch schon vorher ausfüllen und dann selbst dort abgeben bzw. von einem Boten abgeben lassen.
Ich bin am Wahlsonntag in einem anderen Bundesland. Kann ich meine Stimme auch per Briefwahl abgeben?
Ja, das können Sie - und zwar, sobald Sie eine Wahlkarte haben. Porto müssen Sie nicht zahlen, die Kosten für die Rücksendung an die Bezirkswahlbehörde trägt der Bund. Achtung: Entscheiden Sie sich für den Postweg, muss das Kuvert so rechtzeitig aufgegeben werden, dass es bis zum Wahlsonntag bei der Bezirkswahlbehörde ankommt. Ausnahmsweise werden alle Briefkästen am Samstag geleert und die Wahlkarten zugestellt - dies allerdings ab 9.00 Uhr früh.
Ich bin am Wahlsonntag im Ausland bzw. ich lebe im Ausland, kann ich trotzdem wählen?
Ja, und zwar mittels Briefwahl. Dafür brauchen Sie eine Wahlkarte. Damit können Sie Ihre Stimme schon vor dem Wahlsonntag abschicken, entweder vor der Abreise aus Österreich oder aber von ihrem ausländischen Aufenthaltsort aus. Auch hier gilt: Obacht auf die Zustellfristen! Sie können die Wahlkarte auch bei einer österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft) abgeben, aber so rechtzeitig, dass diese bis zum 4. Dezember an die Bezirkswahlbehörde übermittelt werden kann.
Ich hab es nicht geschafft, meine Wahlkarte rechtzeitig von der Post abzuholen. Kann ich trotzdem wählen?
Wer eine Wahlkarte beantragt hat, kann seine Stimme nur mehr mit dieser abgeben. Aber sie können auch am Wahlwochenende noch zu Ihrer Wahlkarte kommen, wenn Sie sich an dem Ort aufhalten, den Sie als Zustelladresse genannt haben. Also z.B. zu Hause oder am Kur- oder Urlaubsort. Dann können Sie am Samstag beim Innenministerium nachfragen, wo sich die Wahlkarte befindet, sie abholen und damit wählen. Die Gemeindewahlbehörden müssen die nicht zugestellten Wahlkarten von der Post abholen und den Wählern am 4. Dezember aushändigen.
Wo findet die Auszählung der Stimmen statt und darf man dabei zuschauen?
Nein, bei der Auszählung, die im Wahllokal stattfindet, dürfen die Wähler nicht zuschauen. Die Wahlordnung schreibt vor, dass das Wahllokal für die Auszählung geschlossen werden muss. Dabei sein dürfen nur die Mitglieder der Wahlbehörde (Wahlleiter, Beisitzer), ihre Hilfsorgane, die Vertrauenspersonen und die Wahlzeugen der Parteien - und die OSZE-Wahlbeobachter.
Wann kann man die ersten Ergebnisse erfahren?
Wahlschluss ist um 17.00 Uhr, doch viele Wahllokale vor allem im ländlichen Raum sperren schon früher zu. Ergebnisse dürfen aber erst nach dem österreichweiten Wahlschluss bekannt gegeben werden.
Was ist der Unterschied zwischen "Ergebnis" und "Hochrechnung"?
Ein Ergebnis gibt Aufschluss über die Stimmenverteilung im betreffenden Sprengel/der Gemeinde/dem Wahlkreis. Da es sich nur um ein Einzelergebnis handelt, kann man kaum Rückschlüsse auf das Gesamtergebnis ziehen - auch nicht wenn man mehrere Gemeindeergebnisse addiert und damit einen "Trend" berechnet. Hochrechnungen versuchen hingegen, das Endergebnis aus einigen wenigen vorliegenden Ergebnissen mittels komplexer Rechenmodelle vorwegzunehmen.
Wann steht das endgültige Ergebnis fest?
Am Wahlabend wird ein vorläufiges Endergebnis veröffentlicht - das der Innenminister diesmal aber nicht verkünden wird. In diesem fehlen noch die Briefwahlstimmen. Sie werden am Montag, 5. Dezember, ausgezählt. Liegt Norbert Hofer Sonntagabend wieder - wie bei der aufgehobenen Stichwahl - nur knapp vorne, könnte erst Montagabend feststehen, wer der nächste Bundespräsident ist.
Was geschieht, wenn beide Kandidaten genau gleich viele Stimmen bekommen?
Dann muss die Stichwahl wiederholt werden - und zwar so oft, bis einer der beiden Kandidaten die Mehrheit hat, also zumindest 50 Prozent plus eine Stimme.
Wann zieht der neue Bundespräsident in die Hofburg ein?
Tatsächlich im Amt ist der Bundespräsident erst nach der Angelobung vor der Bundesversammlung. Diese findet am 26. Jänner statt - wenn die Wahl nicht wieder angefochten wird.
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