Die Justiz auf Notbetrieb, vorerst keine Scheidungen

INTERVIEW: JUSTIZMINISTERIN ALMA ZADIC (GRÜNE)
Justizministerin Alma Zadic erklärt um 16 Uhr Maßnahmen - Verhandlungen gibt es nur mehr in dringenden Fällen.

Am Nachmittag wird Justizministerin Alma Zadic (Grüne) Maßnahmen verkünden, die nicht nur den Besuch in den Justizanstalten neu regeln, sondern das Gerichtswesen an sich.

Bereits am Dienstag postete die Justizministerin in den sozialen Medien, dass es in den kommenden Wochen keinen Parteienverkehr mehr bei den Gerichten geben wird. Außerdem finden Verhandlungen nur mehr in dringenden Fällen statt. Auch die Einlaufstellen sind nur mehr für dringende Fälle geöffnet. Was genau ein "dringender Fall" ist, wird Zadic in ihrer Pressekonferenz erläutern.

"Kein Parteienverkehr" - Keine Scheidungen

Das bedeutet de facto, dass das gesamte Justizwesen auf ein "sehr niedriges Niveau" reduziert wird. Was werden die Folgen in der Realität sein?

In den kommenden Wochen können Scheidungen, Obsorge-Fälle, zivilrechtliche Verhandlungen nicht entschieden werden. Auch Entscheidungen bei Asylverfahren wird der Bundesverwaltungsgerichtshof auf die lange Bank schieben - müssen.

Buwog-Prozess in Zwangspause

Eine weitere Folge der Maßnahmen: Der Monsterprozess rund um die Buwog-Causa geht wieder einmal in die Verlängerung. 

Die Anwälte sehen die Maßnahmen mit gemischten Gefühlen. Sie haben Verständnis, dass die Gerichtsbarkeit minimiert wird. Für Notfälle aller Art etwa auch bei der häuslichen Gewalt müssen die Gerichte aber unbedingt offen gehalten werden.

"Gewaltbereitschaft kann zunehmen"

"Hier muss die Justiz sehr genau analysieren, was eine Dringlichkeit ist. Denn gerade in dieser Krisensituation kann die Gewaltbereitschaft innerhalb der Familie zunehmen. Das kann sich ein Rechtsstaat nicht erlauben, hier nicht handlungsfähig zu sein und etwa ein Betretungsverbot oder eine Wegweisung nicht zu verhängen“, so der Spitzenanwalt Norbert Wess, der Karl-Heinz Grasser vor Gericht verteidigt. Wenn also Gefahr in Verzug ist, werden solche Notfälle daher weiterhin vor Gericht verhandelt. 

"Es gibt leider keine andere Lösung angesichts der Corona-Krise, aber Tatsache ist, dass der Rückstau bei den Justiz-Causen noch länger werden wird“, sagt Grasser-Anwalt Manfred Ainedter. Die dringenden Verhandlungen sollen künftig per "Videokonferenz abgehalten werden". 

 

Die Justiz auf Notbetrieb, vorerst keine Scheidungen

Von der Opposition kommt scharfe Kritik. Die Justiz und die Rechtspflege sei der "heiligste Bereich der Demokratie, den man nicht ohne Kontrolle des Parlaments  so einfach einschränken kann. Das halte ich für brandgefährlich“, meint FPÖ-Justizsprecher Christian Ragger. Länger als bis Ende April, so Ragger, dürfe "die Reduzierung des Justizwesen auf keinen Fall dauern“.  

Auch im Strafvollzug soll es in den kommenden Wochen strikte Regeln geben. So werden keine regulären Besuche, sowie keine Ausgänge und Freigänge gestattet. Dringende Besuche bei Häftlingen wird es nur hinter Glasscheiben geben.

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