Sozialhilfe für EU-Bürger erst nach Jahren

"Sozialtourismus" vermeiden, lautet das Argument.
Nur wer fünf Jahre im Land gelebt hat, bekommt künftig Hartz IV – damit will man abschrecken und einer Kostenlawine vorbeugen. Für Flüchtlinge gilt das allerdings nicht.

Die Fälle, die die Reform angeschoben haben, könnten unterschiedlicher nicht sein. Da gibt es die obdachlose Ungarin aus Freiburg, der ein Gericht kürzlich Anspruch auf Unterstützungsleistungen zusprach, obwohl sie erst seit einem Jahr in Deutschland lebt und hier noch nie gearbeitet hat; da gibt es aber auch die Mutter dreier Kinder aus Bosnien, die in den 1990ern vor dem Krieg floh und in Deutschland immer wieder jobbte, und die als EU-Bürgerin – weil sie mit einem Schweden verheiratet war – laut Gericht jedoch keinen Anspruch auf Hartz IV hat.

Wo der Unterschied ist? Das treibt deutsche Experten seit Langem um – ebenso wie Sozialministerin Andrea Nahles, die aufgrund einer Häufung derartiger Fälle nun eine Reform auf den Weg gebracht hat, die die diffuse Rechtslage klären soll. Künftig werden die beiden Fälle genau andersherum entschieden: Wer noch nie in Deutschland gearbeitet hat, bekommt künftig nur Hartz IV oder Sozialhilfe, wenn er fünf Jahre hier gelebt hat – erst dann habe sich sein Aufenthalt "verfestigt", wie es im Juristendeutsch heißt.

"Sozialtourismus"

Der Schritt, den die SPD-Ministerin hier unternimmt, hat Aussagekraft – man will abschrecken, dem sogenannten Sozialtourismus vorbeugen, wie es heißt. Zudem will man die Kommunen entlasten, die die Hilfen stemmen müssen. Dort fürchtete man mit dem steigenden Zuzug aus den wirtschaftlich schlechter gestellten EU-Mitgliedsländern nämlich eine Kostenlawine auf sich zurollen: Gut 440.000 Menschen aus dem EU-Ausland leben jetzt bereits von Unterstützungsleistungen des Staates, sei es nun Hartz IV, was eine Mischung aus Arbeitslosengeld und österreichischer Mindestsicherung darstellt, oder von Sozialhilfe, jener Leistung, die man bekommt, wenn man gar nicht erwerbsfähig ist.

Die meisten von ihnen kommen aus dem Osten – zumeist aus Polen (92.000 Bezieher), Italien (71.000), Bulgarien (70.000) und Rumänien (57.000). Dorthin will man nun das Signal senden – aus "Selbstschutz", wie Nahles schon im Frühjahr sagte, als sie die Neuregelung erstmals ankündigte. Denn vor allem bei den Beziehern aus Bulgarien und Rumänien war in den vergangenen Monaten ein deutliches Plus spürbar.

Härter als die Briten

Dass man damit die EU-Freizügigkeitsregelungen verletzen könnte, glaubt man in Berlin nicht. Man verweist auf Großbritannien: Dort waren vor dem Brexit ähnliche Regelungen debattiert worden – in London ging man von vier Jahren Aufenthalt als Mindestmaß aus, um einen Sozialhilfe-Anspruch zu rechtfertigen. Dass man sich in Berlin jetzt noch härter gegenüber EU-Migranten gibt, mag gewollt sein – Ex-Premier David Cameron scheiterte schließlich auch an der Frage, welche Ansprüche EU-Ausländer haben sollen. In Berlin nimmt man so den Rechtspopulisten ein wenig den Wind aus den Segeln.

Viele Aufstocker

Wie viele Menschen die neue Regelung tatsächlich betreffen wird, ist allerdings noch nicht ganz klar. Nahles’ Ministerium geht jedenfalls von einer nicht allzu großen Zahl aus, denn viele der 440.000 Bezieher sind sogenannte Aufstocker, Menschen also, die zu wenig verdienen, um davon leben zu können – Arbeitsmigranten aus dem Osten vornehmlich, die oft 40-Stunden-Jobs zu Dumpinglöhnen nachgehen.

Sie werden auch weiterhin Hartz-IV-Zusatzleistungen erhalten, ebenso wie anerkannte Flüchtlinge übrigens, denn sie betrifft die Neuregelung gar nicht – wer einen positiven Asylbescheid hat, fällt umgehend in den Hartz-IV-Bezug, und der ist gleich hoch wie bei gebürtigen Deutschen: rund 400 Euro monatlich plus Wohnkosten.

Heimreise-Zuschuss

Wer allerdings in die neue Regelung fällt, kann nicht mehr mit viel rechnen: Angedacht sind Überbrückungshilfen für vier Wochen, die neben den Kosten für Lebensmittel hauptsächlich eine Reise ins Herkunftsland abdecken sollen – dort haben EU-Bürger schließlich wieder Anspruch auf Unterstützungsleistungen, so die Argumentation.

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