Deutschklassen: Das sind die ersten Entwürfe für die Lehrpläne

(Symbolbild)
Anwendung im Schuljahr 2018/19 noch nicht verpflichtend.

Die im Herbst startenden Förderklassen für Schüler mit mangelnden Deutschkenntnissen nehmen Gestalt an. Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) hat nun die Entwürfe für die ersten Lehrpläne in den einzelnen Schultypen in Begutachtung geschickt (Fristende: 24. August). Einschränkung: Wie bereits angekündigt ist deren Anwendung im Schuljahr 2018/19 noch nicht verpflichtend.

Besuchen müssen die Deutschklassen jene Kinder, die dem Unterricht aufgrund sprachlicher Probleme nicht ausreichend folgen können und deshalb als außerordentliche Schüler eingestuft wurden. Dort wird dann in 15 bis 20 Wochenstunden nach eigenem Lehrplan Deutsch unterrichtet - für Gegenstände wie Zeichnen, Musik oder Turnen werden die Kinder aber altersgemäß den normalen Regelklassen zugeteilt. Einschränkung: Die Klassen werden erst ab acht Schülern pro Standort eingerichtet. Besuchen müssen sie außerdem nur jene Kinder, die in der ersten Schulstufe aufgenommen wurden, oder gerade in Österreich angekommene Quereinsteiger ins Schulsystem.

Nach jedem Semester soll nach einem österreichweit einheitlichen Test überprüft werden, ob die Kinder dem Regelunterricht mittlerweile ausreichend folgen können. Ist dies der Fall, können sie in die Regelklassen wechseln. Dort erhalten sie noch sechs Stunden pro Woche parallel zum Unterricht Förderung in einem Deutschförderkurs. Nach vier Semestern ist der Wechsel jedenfalls verpflichtend.

Lehrpläne semesterweise ausgerichtet

Die neuen Lehrpläne sind dementsprechend auch semesterweise ausgerichtet. Ausdrückliches Ziel ist der Wechsel in den regulären Klassenverband - die Schüler müssen also dem Unterricht dort folgen können. Beim Spracherwerb sollen deswegen auch gleichzeitig Grundlagen aus anderen Fächern vermittelt werden. "Die Vermittlung sprachlicher Kompetenzen soll deshalb auch über die Vermittlung der fachlichen Grundlagen in den Grundkompetenzen (zB Sachunterricht in der Grundschule) erfolgen", heißt es etwa in den Erläuterungen zum Entwurf.

Die neuen Lehrpläne werden je nach Schultyp (z.B. Vorschule, Volksschule, NMS, AHS) etwas anders gestaltet. Für die Volksschule sind als Ziele unter anderem definiert: "Die Schülerin/Der Schüler versteht altersgerechte Informationen in Gesprächen und einfachen gesprochenen Texten zu vertrauten und konkreten Themen in Alltagssituationen in der Standardsprache, vorausgesetzt es wird deutlich und langsam gesprochen. Sie/Er kann darauf sach- und situationsgerecht reagieren und bei Bedarf nachfragen." Oder: "Die Schülerin/der Schüler kann über vertraute Themen ihrer/seiner Lebenswelt und Sachverhalte mit einem begrenzten Repertoire an Wörtern und Strukturen kommunizieren. Dabei kann sie/er noch elementare und das Verständnis störende Fehler machen."

Im Bereich Lesen lautet das Ziel: "Die Schülerin/der Schüler liest und versteht kurze, einfache und altersgemäße Texte (unterschiedliche Textsorten) zu vertrauten und konkreten Themen. Sie/Er erschließt sich deren Hauptaussage/n und entnimmt ihnen gezielt wesentliche Informationen. Sie/Er nutzt dabei Hilfestellungen zur Texterschließung (zB Wortschatzliste, Bilder, Fragen)." Bei der Aussprache: "Die Schülerin/der Schüler verwendet Artikulation und Intonation, die sich an der Standardsprache orientieren, weitgehend richtig, es kommt jedoch noch zu Interferenzen mit dem Lautsystem der Erstsprache." Und beim Schreiben: "Die Schülerin/der Schüler verfasst kurze und einfache altersgemäße Texte zu vertrauten Themen ihrer/seiner Lebenswelt mit einem begrenzten Repertoire an Wörtern und Strukturen. Sie/Er nutzt dabei sprachliche Vorgaben als Hilfestellung. Sie/Er kann dabei noch elementare Fehler machen, dennoch wird klar, was sie/er ausdrücken möchte."

Ab 1. September

Die neuen Lehrpläne sollen mit 1. September in Kraft treten. Allerdings haben die Direktoren die Wahl, im Schuljahr 2018/19 in den Deutschklassen noch nach den bisherigen Lehrplan-Zusätzen für Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache bzw. Deutschförderplänen unterrichten zu lassen. Verpflichtend sind die neuen Lehrpläne erst ab 2019/20.

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