Der nächste Budget-Marathon

Finanzminister Marterbauer muss sparen
Überschattet vom Amoklauf, steht die Plenarwoche im Zeichen des Bundesbudgets. Absehbar sind neue Details zur Pensionsreform.

Eigentlich hätte die Parlamentswoche im Zeichen des Bundesbudgets stehen sollen. Aufgrund des Amoklaufs in Graz rücken nun verständlicherweise Themen wie das Waffenrecht oder der Opferschutz in den Fokus. Das Budgetbegleitgesetz, samt Generaldebatte, steht heute dennoch am Programm. Es folgt: Ein Marathon, bei dem alle Unterkapitel des Haushalts abgehandelt werden. Final beschließen wird diesen der Nationalrat voraussichtlich Mittwochabend.

Ex-Vizekanzler Werner Kogler erklärte am Sonntag noch einmal via ORF, dass das nunmehrige Sparbudget im Oktober 2023 so nicht absehbar gewesen sei. Man habe seriös geplant, die Wirtschaftskrise habe allerdings Einnahmen von sechs Milliarden Euro wegfallen lassen.

Zurück zum Budget: Große Neuigkeiten sind nicht absehbar. Im Grunde steht fest, wo und wie viel Türkis-Rot-Pink sparen will: Heuer 6,4 und kommendes Jahr 8,7 Milliarden Euro. Das ursprüngliche Ziel, ein EU-Defizitverfahren zu verhindern, musste aufgrund noch schlechterer Wirtschaftsprognosen verworfen werden.

Heuer geht das Finanzministerium trotz Sparpakets von einem Defizit von 4,7 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) aus. Das Verfahren wegen eines übermäßigen Defizits wird die EU voraussichtlich am 8. Juli über Österreich verhängen.

Pensionsreform

Was noch offen ist: Teile der Pensionsreform, die ab 2026 gilt. Hier gibt es eine Neuigkeit: Der Gesetzesentwurf zur Teilpension dürfte diese Woche in Begutachtung gehen. Die Änderungen sollen bereits nächstes Jahr 178 Millionen Euro einbringen.

Was ändert sich konkret? Details dürfte Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) zu Wochenbeginn verkünden.

Bei der Teilpension geht es darum, ältere Menschen länger im Arbeitsmarkt zu halten. Das Konzept: Die Senioren schließen einen Teil des Pensionskontos und arbeiten bis zum Pensionsantritt Teilzeit weiter. Die Teilpension soll zudem die Altersteilzeit, die man fünf Jahre vor dem Regelpensionsalter von 65 Jahren antreten kann, teilweise ersetzen.

Wo ist der Unterschied? Bei der Altersteilzeit reduziert man die Arbeitsstunden und verdient weniger. Sie wirkt sich aber nicht negativ auf die spätere Pensionshöhe aus. Die Teilpension reduziert sehr wohl die Höhe der Pension. Sie soll dann möglich sein, wenn man in Frühpension gehen könnte. Und: Die Regierung will Altersteilzeit und Teilpension „harmonisieren“: Die für den Staat teurere Altersteilzeit soll künftig ab dem Zeitpunkt nicht mehr möglich sein, ab dem man in Teilpension gehen könnte.

Offene Punkte

Was laut KURIER-Informationen noch länger dauert: Die Verhandlungen zu einem Beschäftigungspaket für Ältere, das 2026 235 Millionen Euro einbringen soll. Selbiges gilt für einen Nachhaltigkeitsmechanismus, auf den insbesondere die Neos drängen. Der könnte etwa vorsehen, dass die kommende Regierung gesetzliche Pensionsantrittsalter anheben muss, sollten die bisherigen Maßnahmen bis 2030 nicht die erhofften Einsparungen bringen.

Ebenso offen sind natürlich auch jene Maßnahmen, die darüber hinaus die Verschuldung bremsen sollen. Hier will die Regierung insbesondere in der „Struktur“ sparen. Wo genau?

Bis Herbst sollen je eine Taskforce zu den Themen Förderungen sowie Steuerbetrug erste Vorschläge liefern. Selbiger Zeithorizont gilt für den Stabilitätspakt, den Beamte von Bund, Ländern und Gemeinden bereits verhandeln. Dieser regelt, wie hohe Schulden die Gebietskörperschaften machen dürfen – die aktuelle Fassung ist 13 Jahre alt. Ein längerer Zeithorizont – bis Mitte 2026 – gilt für jene Arbeitsgruppen, die eine Föderalismusreform ausverhandeln sollen.

Gleichzeitig sei es wichtig, streng auf den Budgetvollzug in den jeweiligen Ministerien zu achten, heißt es aus dem Finanzministerium von Markus Marterbauer (SPÖ). Denn, so viel ist sicher: Nicht vereinbarte Mehrausgaben würden den beschlossenen Sparpfad konterkarieren.

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