Nach Ärger um SPÖ-Vorschlag: Auf was sich Türkis-Rot-Pink jetzt geeinigt haben

Zusammenfassung
- Regierung einigt sich auf höhere Abschöpfung von Energiegewinnen statt Sondersteuer auf Strom.
- Einnahmen von 200 Millionen Euro sollen durch erhöhte Energiekrisenbeiträge gesichert werden.
- 95% der Erlöse ab 90 Euro/MWh werden abgeschöpft, neue Anlagen ausgenommen, Gesetz gilt rückwirkend ab 1. April.
Am Donnerstag herrschte große Aufregung in der Energiewirtschaft – und zumindest Verstimmung bei ÖVP und Neos. Grund war ein Gesetzesentwurf des Finanzministeriums (BMF), der vorab öffentlich wurde. Dabei ging es um die geplante Verlängerung des Energiekrisenbeitrags. Also darum, Gewinne von Energieunternehmen abzuschöpfen und somit bereits heuer 200 Millionen Euro einzunehmen.
Der Betrag ist zur Konsolidierung des Budgets fix eingeplant. Zusätzlich dazu stand im ersten Entwurf von Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) aber auch eine, im Regierungsprogramm nicht erwähnte, Sonderabgabe für Stromerzeuger. Gaskraftwerkbetreiber sollten vier Euro, Erzeuger von grünem Strom drei Euro pro Megawattstunde bezahlen.
Hintergrund: Das Finanzministerium (BMF) hält eine schärfere Regelung im Energiebereich als bisher für nötig, um auf 200 Millionen zu kommen.
Und diese Sonderabgabe sorgte für Wirbel. Wie das BMF dem KURIER am Freitag bestätigt, kommt sie jedenfalls nicht. Dafür hat sich die Koalition darauf verständigt, den Energiekrisenbeitrag – der schon im ersten Entwurf verschärft worden wäre – noch einmal zu erhöhen.
Härtere Abschöpfung
Was genau kommt jetzt auf Energieunternehmen zu? Bis Ende 2024 wurden ab einem Marktpreis von 120 Euro pro Megawattstunde (MWh) Strom 90 Prozent der Erlöse abgeschöpft. Zur Einordnung: Aktuell liegt der Marktpreis bei rund 260 Euro pro MWh. Heuer sollen bereits ab 90 Euro pro MWh 95 Prozent der Erlöse abgeschöpft werden. Ausnahme: Für neue Anlagen wie Windparks liegt die Schwelle bei 100 Euro, der Steuersatz beträgt ebenfalls 95 Prozent.
Die Steuer gilt ab 1. April, wird aber rückwirkend, also für den Gewinn des gesamten Jahres, berechnet. Zusätzlich können Investitionen in neue Ökostrom-Anlagen nicht mehr angerechnet werden. Die Neuregelung wird noch am Freitag im Parlament beschlossen.
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