Liste Pilz versinkt in Skandal-Strudel

Peter Pilz, derzeit nicht in der Erfolgsspur.
Politologe Peter Filzmaier ortet bei dem Angebot an Martha Bißmann auch einen strafrechtlich relevanten Aspekt .

Man könnte es so sagen: Die Liste Pilz entwickelt gewisse Parallelen zum Team Stronach. Auch da pokerte Kathrin Nachbaur hoch, damit sie den Posten der Klubobfrau abgibt.

2018 lautet das Regiebuch für die Neuauflage der Komödie so: Peter Pilz will wieder ins Parlament, Martha Bißmannstellt hohe Forderungen für ihren Abgang. In letzter Sekunde zieht sie zurück. „Die Liste Pilz benimmt sich schlimmer als klassische Parteien. So war es auch beim Team Stronach“, analysiert Peter Filzmaier.

Aufregung um Deal bei Liste Pilz

Für die Aufdecker-Liste hochnotpeinlich ist ein anderer Aspekt, den Filzmaier aufwirft: „Wenn man sich ein Mandat so abkaufen lassen wollte, dann hätte das auch strafrechtlich relevant werden können.“ Denn eine Mandatarin ist vor dem Gesetz eine Amtsträgerin. Ausgerechnet Pilz’ Liste wäre mit diesem Deal in den Verdacht der Korruption nach Paragraf 305 im Strafgesetzbuch gekommen. Was hatte Bißmann laut der von ihren Parteifreunden veröffentlichten Punktation gefordert? Um für Pilz auf ihr Mandat zu verzichten, forderte sie, neue Parteichefin mit dem Gehalt einer Abgeordneten zu werden. Dazu wollte sie sich mit jeder Menge Macht ausstatten lassen. Zusätzlich wollte sie in den Nationalrat zurück, sobald ein Mandat frei wird. Bis es soweit ist, wollte sie an den Klubsitzung inklusive Stimmrecht teilnehmen.

Auch Parteienexperte Hubert Sickinger bestätigt Filzmaiers These. „Ausschlaggebend für die Gerichte wäre die Frage, ob der Positionswechsel als Vorteil im Sinne des Gesetzes gewertet werden kann.“ Aus Sicht von Sickinger hätte es für Bißmann realpolitisch einen großen Vorteil gegeben: „Frau Bißmann hätte einen legalen Putsch vollzogen.“

Übrigens ist auch derjenige, der einen Vorteil für ein Amtsgeschäft verspricht oder gewährt, strafbar.

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