Das sind die 93 Empfehlungen des Klimarates
Eines vorweg: Österreich ist eine repräsentative (parlamentarische ) Demokratie. Das heißt, nur die Abgeordneten beschließen als Vertretung der Bürger und Bürgerinnen die Gesetze. Anders als in der direkten Demokratie werden politische Entscheidungen nicht vom Volk selbst getroffen, sondern durch Parlamente.
Dennoch haben sich in vielen Staaten und auch in Österreich Bürgerräte zu den unterschiedlichsten Themen gebildet. Idee ist dabei nicht, die parlamentarische Demokratie infrage zu stellen, sondern Empfehlungen auszuarbeiten, die der Politik als „Leuchtturm“ helfen sollen, die notwendigen Entscheidungen zu treffen.
Nach sechs intensiven Wochenenden liegen nun die Empfehlungen der Klimaräte am Tisch. Diese sind nicht „mehrheitlich“ angenommen worden, also nicht die Hälfte plus eine Stimme, sondern die Empfehlungen sind nur in die Schlussempfehlungen aufgenommen worden, wenn alle „schwerwiegende Einwände“ ausdiskutiert werden konnten („systemisches Konsensieren“).
Den Empfehlungen vorangestellt haben die Klimaräte ihre „Prinzipien für politisches Handeln“.
„Um die Klimaerwärmung einzudämmen und damit die Klimakrise abzumildern, ist schnelles und entschiedenes Handeln gefordert. Österreich muss sofortige Maßnahmen setzen, um die Treibhausgasemissionen massiv einzuschränken. Dabei soll Österreich folgende Prinzipien für politisches Handeln befolgen:“
- Klimaschutz darf keine individuelle Entscheidung sein
Es braucht Regelungen und Rahmenbedingungen, die klimafreundliches Handeln ganz einfach machen und klimaschädliches Handeln unattraktiv machen oder verhindern.
- Klimaschutz darf kein Luxus sein
Es braucht Strukturen und Rahmenbedingungen, die klimafreundliches Handeln für alle ermöglichen.
- Klimaschutz darf niemanden zurücklassen
Klimaschutzmaßnahmen dürfen nicht dazu führen, dass sozial schwächere Gruppen weiter verlieren. Auf sozialen Ausgleich ist zu achten.
- Zum Klimaschutz soll mehr beitragen, wer mehr zur Klimakrise beiträgt
Personen mit hohem Einkommen verursachen im Durchschnitt auch um ein Vielfaches höhere Emissionen als jene mit niedrigem Einkommen. Der Beitrag ersterer zum Klimaschutz muss deshalb dementsprechend höher sein.
- Klimaschutz braucht globale Verantwortung
Treibhausgasemissionen halten sich nicht an nationale Grenzen. Beim Klimaschutz soll Österreich grenzüberschreitende Allianzen bilden sowie weniger entwickelte Länder bei Klimaschutzmaßnahmen mit finanziellen Mitteln und Know-How unterstützen.
- Klimaschutz gelingt nur gemeinsam
Bei der Planung und Umsetzung von Klimaschutzstrategien und -maßnahmen muss Bürger:innenbeteiligung institutionalisiert werden.
- Klimaschutz muss auf dem neuesten Stand bleiben
Maßnahmen und Strategien müssen regelmäßig evaluiert und adaptiert werden. Nur so können neue Entwicklungen und Technologien, aber auch Änderungen im gesellschaftlichen Bewusstsein berücksichtigt werden.
Erstens: Allgemeine Empfehlungen
- Grundrecht auf Klimaschutz einführen. Der Mensch muss vor den Auswirkungen des Klimawandels geschützt werden. Es ist die Verantwortung des Staates, zu diesem Zweck Maßnahmen zu setzen. Um den Staat in die Verantwortung zu nehmen, braucht es ein Grundrecht für Klimaschutz. Einzelpersonen soll es möglich sein, die Umsetzung solcher Klimaschutzziele durch adäquate Maßnahmen gegenüber dem Staat einzuklagen.
- Klimaschädliche Subventionen abschaffen. Förderdatenbank transparent machen
- Grenzüberschreitende Allianzen für Klimaschutz bilden und ausbauen. Erster Schritt wäre Klimakonferenz mit den Nachbarländern
- Effektive CO2-Bepreisung umsetzen.
- Den Arbeitsmarkt in Richtung Klimaschutz unterstützen. umfassende Angebote für Umschulungsmaßnahmen von Arbeitnehmer:innen in Richtung zukunftssichere Arbeitsplätze; Arbeitssuchende Menschen sollen vorrangig Ausbildungen und Trainings- bzw. Arbeitsangebote für Berufe erhalten, die in einer klimaneutralen Zukunft nötig sind.
- Bewusstseinsbildung für unbequeme Maßnahmen. Voraussetzung für das Gelingen der Klimawende ist die Akzeptanz der Bevölkerung von Maßnahmen und die aktive Bereitschaft, diese mitzutragen
Zweitens: Empfehlungen im Handlungsfeld Energie
- Wirksames Klimaschutzgesetz umgehend verabschieden.
- Bundesweiter Ausbau von emissionsfreier Energie zu 100 Prozent Versorgung aus erneuerbarer Energie, Wärme/Kälte: Bis 2030: 60 Prozent erneuerbar, bis 2035: 75 Prozent erneuerbar, bis 2040: 100 Prozent erneuerbar
- Anpassung der Preisgestaltung für Energieversorger vorschreiben. Der Preis pro Energieeinheit wird – unter Berücksichtigung der Personen im Haushalt beziehungsweise der Familiengröße – bei Mehrverbrauch verteuert, bei geringem Verbrauch verbilligt. Energiesparen soll sich verstärkt lohnen.
- Subventionen für fossile Energie abschaffen.
- Effektive CO2-Bepreisung im Energiebereich. Beginnend noch in diesem Jahr, die Lenkungswirkung dieser Maßnahme soll durch die jährliche Anhebung des CO2-Preises stark erhöht werden: bis 2025 auf 120,– EUR und bis 2030 auf 240,– EUR je Tonne. Ein Klimabonus soll die Mehrkosten durch die CO2-Bepreisung für untere und mittlere Einkommen – bei durchschnittlichem Energieverbrauch – zur Gänze abdecken.
- Bereits versiegelte Flächen zur Energiegewinnung nutzen und weitere Bodenversiegelung vermeiden.
- Gemeinden und öffentliche Verwaltung – Vorbildrolle wahrnehmen und Einsparpotenziale nutzen
- Finanzdienstleister – Vorbildrolle wahrnehmen und Einsparpotentiale nutzen. Klimaschädliche Investitionen bestrafen
- Unternehmen – Vorbildrolle wahrnehmen und Einsparpotentiale nutzen. Klimaschädliche Investitionen bestrafen
- Green Investments fördern. Für klimafreundliche Investitionen muss der Zugang zu Krediten vereinfacht und eine höhere steuerliche Abschreibung ermöglicht werden
- Räumliche Energieplanung mit BürgerInnenbeteiligung verpflichtend durchführen. abgestimmte Energiestrategie auf Bundes-, Länder- und Gemeindeebene
Drittens: Empfehlungen zu Konsum und Produktion
- Eine parteiunabhängige Klimakommission einsetzen. Diese Kommission soll bestehende sowie neue Gesetze, Regulierungen und Strategien auf ihre Klimawirksamkeit evaluieren, Verbesserungen vorschlagen und Empfehlungen für Maßnahmen zur Erreichung der Klimaziele formulieren. Die Klimakommission hat beratende Funktion.
- Experimentierräume für soziale und technologische Innovationen schaffen
- Reparierbarkeit von Produkten verpflichtend machen
- Die Vernichtung von Neuwaren verbieten
- Energielabels sollen für weitere Konsumgüter verpflichtend werden und gesamten Produkt-Lebenszyklus berücksichtigen
- Das Umweltmanagement-Gütesiegels EMAS ausweiten und verschärfen
- Privates Anlagekapital in klimawirksame Investitionen erhöhen: Grüner Aktienindex und grüne Staatsanleihen
- Günstigere Kreditbedingungen für klimawirksame Projekte einführen
- Finanzielle Bürger:innen-Beteiligung an regionalen klimafreundlichen Projekten ausbauen
- Klimaschutz in Lehr- und Studienplänen sowie in der Erwachsenenbildung verankern
- Werbung für klimaschädliche Produkte massiv einschränken und für besonders klimaschädliche Produkte verbieten
- Refill-Stationen in Supermärkten/Drogerien einführen bzw. ausweiten. Gegenwärtig müssen viele Produkte neu verpackt gekauft werden, bei denen es auch möglich wäre, sie in mitgebrachte Behälter abzufüllen oder leere Packungen wieder zu befüllen. Dadurch entsteht eine beträchtliche Menge an Abfall. Deshalb sollen Anreize für Supermärkte und Drogerien geschaffen werden, Refill-Systeme in ihren Filialen zu etablieren beziehungsweise auszubauen.
- Eine Koordinationsstelle für klimawirksame Synergien zwischen Unternehmen schaffen. Das Potenzial, dass Unternehmen durch Kooperation Treibhausgasemission reduzieren oder anders positive Klimawirkung entfalten, wird nicht ausgeschöpft. Positive Beispiele sind Einspeisung von Abwärme ins Heizsystem oder die Abschöpfung von Biogas zur Energiegewinnung.
- Reduktion von Kunststoff-Verpackungsmüll. Plastikeinweggebinde für Getränke, Lebensmittel und nicht-Lebensmittel müssen massiv reduziert werden
- Zentrum für Kreislaufwirtschaft gründen
Viertens: Empfehlungen zu Ernährung und Landnutzung
- Politische Anreize für eine klimafreundliche Ernährung setzen. Nicht über Verbote, sondern vorwiegend über Anreize
- Klimafreundliche und wertschätzende Preisgestaltung bei Lebensmitteln einführen. Über die Preisgestaltung sollen klimafreundliche gegenüber klimaschädlichen Produkten bessergestellt werden. Gleichzeitig soll die Politik dafür sorgen, dass Lebensmittelpreise Wertschätzung für Lebensmittel und die Arbeit dahinter abbilden.
- Treibhausgas-Zölle basierend auf Klimafußabdruck für Lebensmittel aus Drittstaaten einführen.
- Vernichtungsverbot für Lebensmittel einführen.
- Freiwerdende geeignete Agrarflächen zur Eindämmung der Klimakrise nutzen, zum Beispiel zur effizienten Energiegewinnung. Beispiele sind Photovoltaik-Anlagen auf Weideland, die auch als Schattenspender für Tiere dienen oder Energiewälder, die schädliche Treibhausgase binden, eine natürliche Klimaanlage sind, Lebensraum für Wildtiere bieten und sich als Naherholungsgebiete eignen.
- Verpflichtende Verwendung klimafreundlicher Lebensmittel in Restaurants und Großküchen. Saisonales, frisches Gemüse und weniger Fleisch. Insbesondere Kantinen der öffentlichen Hand sollen Vorreiterinnen bei der Umsetzung dieser Verpflichtung sein.
- Gesetzlichen Rahmen für Portionsgrößen in Großküchen und Restaurants festlegen. Anstatt große Portionen billiger anzubieten, soll die Preisgestaltung künftig linear an die Portionsgröße angepasst sein. Dadurch werden die Menschen weniger dazu verleitet, zu große Portionen zu bestellen
- Stückpreise statt Großpackungen umsetzen. Großpackungen verleiten Konsument:innen dazu, mehr zu kaufen, als sie eigentlich benötigen.
- Mengenrabatte für Lebensmittel verbieten. Aktionen und Rabatte verleiten Konsument:innen dazu, mehr zu kaufen, als sie eigentlich benötigen. Dadurch verderben Lebensmittel und werden weggeschmissen.
- Selbstversorgung mit erneuerbaren Energien in Gemeinden und bäuerlichen Betrieben fördern. Die Selbstversorgung mit erneuerbaren Energien in Gemeinden und bäuerlichen Betrieben soll verstärkt gefördert werden, um eine unabhängige, nachhaltige und sparsamere Energieversorgung vor Ort zu fördern.
- Energiegewinnung aus Abfällen (Biomasse) fördern und Nährstoffkreisläufe schließen. Zur hundertprozentigen Abfallverwertung soll die Energiegewinnung aus biogenen Abfällen (Biomasse) gefördert werden.
- Maßnahmen der Agrarpolitik auf EU- und nationaler Ebene auf ihre tatsächliche Klimawirkung hin prüfen und ausrichten.
- CO2-Bindung durch nachhaltige Forstwirtschaft fördern und Baumpflanzungen im öffentlichen Raum verpflichtend machen.
- Grundlagen für den Humusaufbau schaffen. Um das Binden von Treibhausgasen in den Böden zu fördern
- Kleine und mittelgroße Betriebe bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen gezielt unterstützen. Fokus auf klimafreundliche Produktionsformen und biodiversitätsfördernde Maßnahmen, soll für kleinere landwirtschaftliche Betriebe einkommensneutral möglich sein. Dies bedeutet einen Paradigmenwechsel im Förderwesen: weg von Förderungen rein nach Quadratmeter und Nutzfläche hin zur Einbeziehung von Klimaschutz.
- Innovative klimafreundliche Produktions- und Vertriebswege für landwirtschaftliche Produkte fördern. Dazu zählen zum Beispiel Food Coops, CSA (Community-based Agriculture) oder Solidarische Landwirtschaft, Produktions- und Vertriebsgenossenschaften und die Unterstützung von Bauernmärkten sowie Alternativen zur monokulturellen Landwirtschaft, wie Permakultur und andere Mischkulturen
- Wissen und Bildung zu klimafreundlicher Ernährung fördern.
- Antidiskriminierungsgesetz für Gemüse und Obst: Abnahmepflicht für krummes Gemüse einführen.
- Bewusstsein für den klimafreundlichen Umgang mit Lebensmitteln schaffen. Menschen jeden Alters sollen lernen, wie Lebensmittel richtig gelagert, haltbar gemacht oder weiterverarbeitet werden können. Dazu zählt auch zu erkennen, ob Lebensmittel noch genießbar sind
- Transparenz fördern und Produktstandards bei Lebensmitteln verpflichtend kennzeichnen.
- Öffentliche Verteiler-Kühlschränke fördern und bewerben. Kühlschränke an öffentlichen Orten wurden bereits von einigen Initiativen und durch Freiwillige ins Leben gerufen. Sie dienen dazu, dass verderbliche Lebensmittel leicht weitergegeben werden können
Fünftens: Empfehlungen im Handlungsfeld Wohnen
- SOS 2024 – Sofortige Offensive Sanierungsförderung. Für die Sanierung von Bestandsbauten soll ab 2024 ein staatliches Sanierungsförderungsprogramm aufgelegt werden, das schnell und unbürokratisch zugänglich ist. Ziel ist die klimafreundliche Sanierung aller Bestandsbauten im Wohnbereich mit Beginn der Förderung binnen drei Monaten nach Antragstellung.
- Bodenversiegelung Stopp! – Sanierungen höher fördern als Neubau. In den Wohnbauförderungen der Bundesländer sind Umbau und Sanierung höher zu fördern als der Neubau.
- Bodenversiegelung Stopp! – Raumordnungskompetenzen verlagern. Die Raumordnungskompetenz muss bis zum Zieldatum 01. 01. 2024 von den Gemeinden (Bürgermeister:in/Gemeinderat-Ebene) zum Land verlagert werden. Dies soll Interessenskonflikte verhindern und den Druck auf den/die Bürgermeister:in für Neuwidmungen minimieren.
- Bodenversiegelung Stopp! – Bebauungsfristen für Baugrundstücke umsetzen. Bei gewidmeten, aber unbebauten Baugrundstücken, ist eine Bebauungsfrist von drei Jahren einzuführen. Nach Ablauf der Frist erfolgt eine automatische Rückwidmung in Grünland.
- Verpflichtende Installation von Photovoltaik. Photovoltaikanlagen müssen verpflichtend auf allen neuen und bereits bestehenden Dach-, Fassaden- und Industrieflächen installiert werden.
- Leerstandsabgabe und Leerstandsmeldepflicht einführen. Wer Häuser, Wohnungen und Industriegebäude leer stehen lässt, soll zukünftig dafür bezahlen. Es braucht die Einführung einer österreichweiten, einheitlichen Leerstandsabgabe in der Höhe der Steuern auf eine ortsübliche Miete ab 01. Jänner 2024.
- Energieautarkie von Gebäuden herstellen. Bei allen Bauvorhaben (Neubauten) ist mit 1. Jänner 2024 die Dämmung mit umweltfreundlichen Baustoffen sicherzustellen, sodass CO2-Emissionen und Heizkosten verringert bzw. nahezu Null gesetzt werden. Ab einem gewissen Energieverbrauch ist die Energieversorgung von Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie von Zinshäusern im Wohnblockverband (Hausverbände) verpflichtend auf die Versorgung mittels Wärmepumpen umzustellen, so es die örtlichen Gegebenheiten erlauben.
- Harmonisierung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für klimaneutrale Gebäude. Alle vorhandenen baugesetzlichen Bestimmungen bezüglich Klima sollen harmonisiert werden.
- Z‘amm Wohnen – CO-Housing von 0 bis 100+. Um die Nutzung von Bestandsimmobilien und den Zugang zu Wohnraum sicherzustellen, soll das Unterstützungsprogramm „Z’amm Wohnen“ die Umsetzung von Co-Housing Modellen finanziell fördern und den Zugang zu sanierungsbedürftigen Bestandsimmobilien unbürokratisch erleichtern. Adressat:innen sind vorrangig junge oder alte Menschen, die bereit sind, gemeinsam mit anderen Wohnungssuchenden eine Bestandsimmobilie zu erwerben (keine Miete) und diese klimafreundlich zu sanieren.
- Bestmögliche klimafreundliche Bau- und Sanierungsstandards entwickeln und rechtlich verankern.
- CO2-Bepreisung für Baustoffe einführen. Klimafreundliche Bauweisen sollen durch Herstellung von Kostenwahrheit von Baustoffen gefördert und verbreitet werden.
- Graue Emissionen verringern, Kreislaufwirtschaft fördern: Recycling von Baumaterial. Grundsätzlich gilt für alle Bauvorhaben: Erhalt, Adaption und Nutzung bestehender Bausubstanz vor Neubau („Erhalt vor Neubau“). Falls bestehende Gebäude keiner weiteren Nutzung zugeführt werden können und abgerissen werden, müssen die verbauten Materialien in den Materialkreislauf zurückgeführt werden
- Bestand nachverdichten. Neuwidmungen für Flächen außerhalb des Ortskerns auf der grünen Wiese müssen verboten werden. Bereits bebaute Flächen im Ortskern sind vorrangig zu nutzen.
- Klimafreundliches Umschulungs- und Ausbildungsprogramm in der Baubranche
- Re-Evaluierung von Risikogebieten. Es braucht zukunftsorientierte Einstufungskriterien für Risikogebiete, betreffend aller Naturgefahren, auf Bundesebene. Alle Gebiete, welche nach aktuellem Stand der Wissenschaft (Abschätzung und Modellierung) und Berechnung (abhängig von vergangenen Ereignissen) innerhalb der nächsten hundert Jahre zu Risikogebieten werden, sind als solche einzustufen.
- Bereits gewidmetes Bauland mobilisieren. Es dürfen keine neuen Flächen mehr umgewidmet werden, bevor nicht bereits gewidmetes Bauland oder leerstehende und/oder versiegelte Flächen genutzt werden.
- Energiegütesiegel mit Sanierungswirkung. Die derzeit bestehenden Energieausweise sollen zu einem Energiegütesiegel aufgewertet werden, das verpflichtend für alle Gebäude erstellt werden muss.
- Denkmalschutz klimagerecht anpassen. Die momentan zu strengen Auflagen für Renovierungen von denkmalgeschützten Häusern müssen neu evaluiert und auf ihre Sinnhaftigkeit überprüft werden.
Sechstens: Empfehlungen im Handlungsfeld Mobilität
- Klimaneutrale Mobilitätsgarantie einführen. Mobilität soll – wie Wohnen, Arbeit, Bildung und Erholung – als gesellschaftliches Grundbedürfnis anerkannt werden. Die Mobilitätsbedürfnisse sollen durch geeignete Angebote klimaneutral, ökologisch verträglich und sozial fair erfüllt und den Ansprüchen der verschiedensten Nutzer:innengruppen in der Stadt und am Land gerecht werden
- Öffentlichen Verkehr forcieren. Der öffentliche Verkehr soll sowohl in Städten und Ballungsräumen als auch in ländlichen Gebieten ausgebaut werden. Von entscheidender Bedeutung sind dabei die tatsächliche Verfügbarkeit von geeigneten Mobilitätsangeboten, akzeptable Intervalle, die einfache Nutzung (Ticketing) sowie günstige Preise und finanzielle Anreize.
- Radfahren und zu Fuß gehen fördern. Rad- und Gehwege sollen in einer ausreichenden Breite und möglichst getrennt von der Auto-Fahrbahn angelegt und barrierefrei sowie ökologisch und (künstlerisch) attraktiv gestaltet werden. KFZ-Fahrspuren sollen zugunsten des Rad- und Fußverkehrs reduziert werden.
- Höhere Steuern für klimaschädliche Fahrzeuge einführen
- Flächenwidmung von Gemeindeebene auf Regions- oder Landesebene verlagern. Die Flächenwidmung erzeugt derzeit laufend mehr Mobilität, weil noch immer die Einzelinteressen von Gemeinden über den überregionalen und regionalen Zielsetzungen stehen. Eine Verlagerung auf die regionale oder auf Landesebene soll Flächenwidmung transparenter und objektiver machen, weniger Flächen verbrauchen und Erschließungskosten verringern.
- Keine Neuzulassungen (Erstzulassungen) von PKWs mit Verbrennungsmotoren ab 2027
- Parkraumbewirtschaftung verstärken, City-Maut und autofreie Innenstädte als weitere Optionen forcieren
- Klimafreundlichen Güterverkehr forcieren – gleiche Wettbewerbsbedingungen für Schiene und Straße einführen
- Pendlerpauschale und Kilometergeld ökologisieren. Die Pendlerpauschale und das Kilometergeld sollen so umgestaltet werden, dass sie klimafreundliches Pendeln fördern: Es sollen Anreize geschaffen werden, dass auf Arbeitswegen mehr mit dem öffentlichen Verkehr und weniger mit dem Auto gefahren wird.
- Geschwindigkeit auf Straßen reduzieren: Auf Bundes- und Landstraßen 90km/h, innerorts auf Hauptstraßen 50km/h und auf Nebenstraßen 30km/h.
- Gemeinsame Nutzung von PKWs optimieren. Um das Verkehrsaufkommen und die Anzahl der Autos auf den Straßen zu reduzieren, soll Car-Sharing (privat und kommerziell) gefördert und ausgebaut werden
- Firmenautos reduzieren. Die Anzahl an Firmenautos soll reduziert werden. Die häufige arbeitsvertragliche Regelung, dass ein Dienstwagen als Gehaltsbestandteil zur Verfügung gestellt wird, soll (als versteckte Förderung des PKW-Verkehrs) abgeschafft bzw. erschwert werden.
- Kerosinbesteuerung einführen. Österreich soll sich für eine EU-weite Umsetzung einer Kerosinsteuer (auf der gesamten Flugstrecke) einsetzen. Dadurch könnten die Preise für Flugtickets den wahren Klimakosten angenähert werden und so das Flugverkehrsaufkommen verringert werden.
- Internationalen Zugverkehr ausbauen. Österreich soll sich dafür einsetzen, dass der transnationale Zugverkehr (v. a. auf EU-Ebene, aber auch international) ausgebaut und vereinheitlicht wird. Dafür müssen Schienennetze, Zugtypen und rechtliche Regelungen länderübergreifend vereinheitlicht werden.
- Rücksendungen im Online-Handel kostenpflichtig machen. Im Online-Handel machen Rücksendungen einen großen Teil der Transportwege aus.
- Inklusivität und Barrierefreiheit in allen öffentlichen Verkehrsmitteln umsetzen. Bei der Modernisierung und dem Ausbau sämtlicher Öffentlicher Verkehrsmittel (Nah- und Fernverkehr) muss auf Menschen mit besonderen Bedürfnissen Rücksicht genommen werden (z. B. Kleinkinder, beeinträchtigte Personen, ältere Menschen)
- Gratis Öffi-Ticket vergeben. Um unsere Mobilitätsgewohnheiten zu ändern, sollen – zeitlich begrenzt – Öffi-Tickets kostenlos für Privatpersonen zur Verfügung gestellt werden (z. B. für mehrere Monate oder ein Jahr). Dies ist vor allem sinnvoll bei Menschen in Lebensumbruchsphasen, also zum Beispiel beim Umzug in eine neue Stadt oder in einen neuen Stadtteil, bei Job- oder Schulwechsel oder bei der Geburt eines Kindes)
- Mehr Ladestationen für Elektrofahrzeuge errichten.
- Auto-Lebensdauer-Rechner entwickeln. Ein Auto-Lebensdauer-Rechner soll allen Bürger:innen kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Basierend auf relevanten individuellen Daten wie z. B. Autotyp oder jährlich gefahrene Kilometer gemäß Kilometerzähler, soll berechnet werden, ob es klimafreundlicher ist, den eigenen Verbrennungsmotor weiterzufahren, nachzurüsten oder in ein neues effizienteres (Elektro-)Auto zu investieren.
- Steuerliche Absetzbarkeit von Fahrrädern gesetzlich verankern.
- Schul- und Kindergartenwege mit dem Privat-PKW reduzieren. Unser Ziel ist es, dass Kinder ihren täglichen Schul- oder Kindergartenweg mit den Öffentlichen Verkehrsmitteln, Fahrrad oder zu Fuß zurücklegen.
- Monatlichen autofreien Tag einführen In allen größeren Städten soll es jeden Monat einen verpflichtenden autofreien Tag für alle geben, ausgenommen sind Fahrten für Notfälle sowie Einsatzfahrzeuge.
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